Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 190

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Das ändert aber nichts daran, dass wir hier in Österreich ein gültiges, hier im Haus beschlossenes Verfassungsgesetz haben. Da gibt es jetzt besondere Freunde des Khol’schen Verfassungsbogens, die selbigen Verfassungsbogen gerne ebenfalls in einem Bogen außen herum umgehen, unter anderem die besagt Wirtschaftskammer. – Bleiben wir bei der steirischen, denn da weiß ich es ganz genau, zu der habe ich eine doppelte Affinität.

Das ist nicht ganz einsehbar, denn der Punkt war ja damals, dass mit der so genann­ten Politikerbezüge-Pyramide sehr viel Transparenz erzeugt wurde und man sinnvoller­weise Jobs wie in Kammern et cetera auch mit dem Transparenzgebot erfassen wollte.

Dann gibt es noch die Jobs in öffentlichen Unternehmungen. Da gibt es unterschied­liche Typen: Beim ORF zum Beispiel habe ich ja ein gewisses Verständnis dafür, dass man sich nicht überall genau hineinschauen lassen will – im Gegensatz zur Wirt­schaftskammer: einen geschützteren Bereich gibt es ja gar nicht, seien Sie mir nicht böse! Aber der ORF steht in Konkurrenz zu Privatsendern. Wenn der alle seine Ver­träge im Sinne der Höhe der Gehälter offen legen muss, könnte das einen gewissen Nachteil erzeugen. – Vielleicht haben wir da nicht alles zu Ende gedacht. Ich sage Ihnen nur Folgendes: In Skandinavien oder sonst wo ist das alles kein Problem; da werden sogar die privaten Einkommen veröffentlicht.

Das ist eben auch sehr stark eine Frage der Kultur, wie man mit diesen – ich sage jetzt ganz bewusst nicht wirtschaftlichen, sondern eher sozialen – Phänomenen umgeht, weil es natürlich von Interesse ist, wer wie viel verdient, insbesondere, wenn der Steuerzahler der Brötchengeber ist. Und da wollen Sie sich verweigern! Da ist plötzlich der Verfassungsbogen sehr klein, der wird zum U-Hakerl. Da hat niemand mehr Platz, und alle außerhalb dürfen sich tummeln und werden nicht belangt.

Wenn Sie, geschätzte Vorrednerin, das hier auch erwähnen, freut mich das. Bisher hat die ÖVP ja wenig dazu beigetragen, dass da endlich der verfassungskonforme Zustand hergestellt wird. Aber der Herr Präsident des Rechnungshofes wird ja wahrscheinlich über den Verlauf der Dinge berichten; jetzt liegt es eben immer noch beim Verfas­sungsgerichtshof. Ich finde diese Vorgangsweise der öffentlichen Rechtsträger und der Normadressaten äußerst bedenklich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber soll uns das jetzt wundern? – Ich meine tragischerweise: nein! Derjenige, der am meisten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zuständig ist, hat ja selbst Pro­bleme, seinen diesbezüglichen oder ähnlich gelagerten Pflichten nachzukommen, wie zum Beispiel der Offenlegung gegenüber dem Unvereinbarkeitsausschuss, welche Honorare so en passant bei diversen Vortragsreisen für den Finanzminister anfallen. Er hat Probleme, das Öffentlichkeitsgebot einzuhalten, ja sogar, dem Unvereinbarkeits­ausschuss überhaupt eine richtige Meldung abzugeben.

Und dann kommt die ÖVP mit heutigem Tag in Person des Parlamentspräsidenten, in Person des Vorsitzenden des Unvereinbarkeitsausschusses, des Herrn Schultes – ich sehe ihn gerade nicht –, und sagt, das sei alles nicht notwendig, im Übrigen hätten wir da schon wieder ein Gutachten, wir brauchen den Unvereinbarkeitsausschuss gar nicht. – Ja wie weit haben wir es denn gebracht? (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Was hat der Herr Finanzminister gemeldet, und wer soll das jetzt überprüfen? Wie sehen hier die Abläufe aus? Aber bevor das parlamentarische Kontrollgremium seine Arbeit überhaupt aufnehmen kann, ist schon wieder ein Gutachten da und ein Vor­sitzender, der vorsichtshalber sagt, er beruft den Ausschuss nicht ein, denn den braucht er nicht. (Abg. Öllinger: Lieber nicht kontrollieren!)

 


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