Hier muss wohl für die Manager des ORF
dasselbe gelten wie für uns Politiker. (Abg. Öllinger: Und die
Wirtschaftskammer auch!) Daher müssen sich alle die öffentliche Kontrolle
gefallen lassen. (Abg. Gradwohl: Der Herr Mitterlehner wird uns auch
im Ausschuss sagen, warum das so ist!) Wenn das für die meisten anderen
staatlichen Institutionen kein Problem war, dann sollte das auch für den ORF
und die anderen Organisationen, die ich heute hier nicht nennen möchte, die man
aber im Rechnungshofbericht nachlesen kann, kein Problem sein. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Eine Offenlegung,
Herr Kollege Mitterlehner, für die gesamte Wirtschaftskammer! – Abg.
Dr. Mitterlehner: Ich lege dann offen!)
19.23
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
19.23
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Der Bericht ist überschrieben mit „Bericht gemäß Art 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz“, und es liegt ein umfassendes Werk vor, das einen Teil dieses § 8 sozusagen gesetzeskonform bedient – eine hervorragende Arbeit!
Das ist im Übrigen einer jener Punkte, anlässlich derer wir beim vorigen Tagesordnungspunkt darüber gesprochen haben, ob das ausgerechnet der Rechnungshof in unserem Auftrag machen soll und muss, obwohl das andere Institutionen doch besser könnten, zumal ja, wenn ich Sie richtig verstehe, Herr Präsident, der Rechnungshof seinerseits die Daten zusammentragen muss und man sie etwa bei der Statistik Austria direkt abholen könnte.
Der Rechnungshof könnte sich umgekehrt – so steigt eben der Gesamtnutzen der Institutionen der Republik – auf die Dinge konzentrieren, die er selber noch besser kann oder bei denen er jedenfalls diesen Aufwand nicht hat.
Aber sei’s drum: Es ist trotzdem ein sehr gutes Werk, weil die Daten zur Einkommensstatistik in Österreich ja spärlich gesät sind. Insofern ist da immer noch sehr viel zu finden. Da sieht man im Übrigen auch, dass der Rechnungshof offenbar in der Lage ist, sich die Informationen dann doch zu besorgen. Allerdings wäre eine Änderung gut: Könnte das denn nicht gleich die Statistik Austria machen? – Dann könnte sich der Rechnungshof etwa um die Dinge kümmern, die jetzt noch ausstehen. Auch da wird sich die Frage stellen, ob der Rechnungshof mit so viel Recherchearbeit zugedeckt werden muss.
Was aber jetzt hier auftaucht – das ist der Bereich, den ich als Nächstes anspreche –, ist ja aus mehreren Gründen abenteuerlich: Da haben wir ein Gesetz mit einer Verfassungsbestimmung, die da mit zur Anwendung kommt, beschlossen, in dem es darum geht, dass in bestimmten Institutionen mit bestimmten Dienstnehmern nicht die Institutionen deren Einkünfte offen legen sollen, sondern die Dienstnehmer das in gewisser Weise selbst machen sollen.
Es wäre jetzt zu kompliziert, den Artikel 1 § 8 Absatz 3 auseinander zu klauben. Der Punkt ist, dass alles, was dort eingefordert wird, seit Jahren von den Normadressaten dieser Republik verhindert und blockiert wird – ganz simpel! –, und zwar mit dem Hinweis auf mögliche Konflikte mit der Menschenrechtskonvention. Deshalb hat sich der Rechnungshof ja an den Verfassungsgerichtshof gewandt – damit ich das jetzt richtig wiedergebe –, in sehr weise ausgewählten Fällen, weil es da verschiedene Verweigerungstypen gibt, und der Verfassungsgerichtshof hat sich seinerseits an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Dort ist die Vorabentscheidung meines Wissens jetzt da, und die Dinge harren einer weiteren Behandlung.