Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 194

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stellen – und nicht die, ob man, falls sich nicht alle daran halten, vielleicht das Gesetz wieder abschaffen sollte. Das würden Sie beim Strafrecht ja auch nicht machen, Herr Kollege Neudeck. (Abg. Neudeck: Das hab’ ich aber auch nicht gesagt!) – Nein, es ist in diese Richtung gegangen. (Abg. Neudeck: Ich hab’ gesagt: Wenn sich Dienstneh­mer hinter dem Datenschutz ...!) Ich will es auch nicht überdramatisieren, ich will das nur ernst nehmen.

Was uns jetzt vorliegt, ist nach Artikel 1 § 8 Abs. 4 der Rumpf, der Rest. Was wir aber gebraucht hätten und wozu wir diese Bestimmung, nämlich den Abs. 4, gemacht haben, ist, dass uns der Rechnungshof den Bericht nach Abs. 3 liefert, denn es steht ja erklärtermaßen auch drinnen: „Der Rechnungshof hat zugleich über die durchschnitt­lichen Einkommen ...“, und ich sage Ihnen auch, warum: weil man diesen Bericht, der hier in einer Überfülle an Quantität vorliegt, eigentlich nur dazu benutzen wollte – in der Intention des Gesetzgebers –, um Vergleichsdaten zu haben und zu sehen, wie sich das im öffentlichen Bereich bei den politischen Funktionsträgern und den sonstigen Unterworfenen entwickelt – möglicherweise oder wahrscheinlicherweise auseinander entwickelt – hat. Das war der Grund, warum man den Vergleich mit allen anderen Ein­kommen und Pensionen haben wollte: um zu sehen oder feststellen zu können, wie weit es denn auseinander geht.

Dass es jetzt genau in jenem Bereich, von dem man ja zu Recht vermuten kann, dass es gigantisch auseinander geht, keinen Bericht geben kann, daran ist eben, wie ge­sagt, nicht der Rechnungshof schuld, sondern – das würde ich schon sagen – auch der Gesetzgeber, also wir.

Kollege Kogler hat zu Recht darauf hingewiesen: Der Fall Grasser demonstriert ein­drücklich (Abg. Mag. Donnerbauer: Es gibt ja gar keinen „Fall Grasser“! Was ist der „Fall Grasser“?), wie die höchsten Funktionsträger dieser Republik mit der Offenlegung von Einkommen, mit der Offenlegung ihrer Bezüge umzugehen gedenken: Wenn es dem Herrn Finanzminister nicht passt oder wenn es ihn stören könnte, dann sagt er uns nicht, wie es mit seinen Einkommen, mit seinen Bezügen aussieht. Schauen Sie doch ein wenig hinein! Ich will den § 8 nicht allzu weit interpretieren, aber es wird darin zu Recht verlangt, dass alle Bezüge aus öffentlichen Einkommen erstens begrenzt werden – das steht nicht im § 8 drinnen – und dass zweitens diese Bezüge – das steht im § 8 – offen gelegt werden.

Jetzt ist folgende Frage natürlich schon eine sehr spannende: Ist ein Bezug oder ein Einkommen, ein Geld, das man beispielsweise von einer Landeshypothekenanstalt er­hält, die im Besitz des Landes ist und daher der Kontrolle des Rechnungshofes unter­liegt, ein Einkommen, das auch ein Herr Grasser angeben müsste, egal, ob er dieses Einkommen dann als Spende an irgendeine Institution weiterleitet? Denn mit dem Satz „Ich will das ja ohnehin spenden!“ können Sie ja auch nicht Ihr Einkommen verschlei­ern, Herr Kollege Neudeck. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Wir alle können unser Einkommen nicht mit der Begründung verschleiern, dass wir das ja eigentlich ohnedies lieber in einen Sozialfonds einzahlen würden, aber der böse Blick des Rechnungshofes oder der Opposition oder einer Steuerbehörde hindere uns daran, das zu spenden, nämlich ungeteilt zu spenden – den lieben Kindern, irgend­welchen Kranken oder sonstigen Personen –; wir würden das ja viel lieber spenden!

Ja so geht es nicht, Herr Kollege Neudeck! Das wissen Sie auch, das wissen wir alle. Genau vor diesem Problem stehen wir hier mit der Verweigerung des Berichtes durch die dem Rechnungshof und dem Gesetz unterworfenen Institutionen, und genau dieser Situation sehen wir uns auch bei dem Anlassfall Grasser gegenüber.

Ich sage Ihnen: Ich wäre bereit, darüber zu diskutieren, und der Rechnungshofpräsi­dent würde sich das auch wünschen, dass man diesen Abs. 4 etwas modifiziert, um


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