Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 193

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Wir diskutieren heute über die Jahreseinkommenssteigerungen, und da gibt es ein ganz eindeutiges Bild: Ich habe mir die arbeitenden Menschen vorgenommen, und da liegen die Zuwächse bei einem Prozent, ob Sie den Baubereich anschauen, den Ener­giebereich, den Kfz-Bereich oder auch den untergeordneten Gesundheitsbereich. Da gibt es doch einige Ausreißer.

Kollege Gaßner hat ja schon die Entwicklung bei den Ärzten aufgezeigt (Abg. Neu­deck: Und bei den Bürgermeistern!): Unter dem zweistelligen Bereich finden Sie dort keine Entwicklung. Es gibt noch eine Berufsgruppe – und das sind die Angestellten in den landwirtschaftlichen Betrieben –, wo die Entwicklung bei 10 Prozent anfängt und bei 28 Prozent aufhört.

Es ist natürlich auch sehr interessant, dass sich auch bei den Entwicklungen der Ge­werbe, in die sich auch die Gewerbe im landwirtschaftlichen Bereich einordnen, ein­deutige Tendenzen zeigen: Wenn Sie den Schnitt von 22 000 € als Mittelschnitt her­nehmen, dann sehen Sie, dass zwar die Bauern mit 16 000 € auch deutlich unter dem Schnitt liegen, aber immer noch vor den Tischlern, den Einzelhändlern, den Taxi-Unter­nehmen und den Gastwirten.

Interessant – Frau Kollegin Lentsch, da bin ich auch Ihrer Meinung – ist die Tendenz der Unterschiedlichkeit von Jahresgehältern von Männern und Frauen. Da geht die Schere sehr weit auseinander, und man muss sagen, es wird eine Aufgabe sein, die­sen Unterschied zwischen den Verdiensten von Frauen und Männern in Zukunft abzu­bauen! (Beifall bei der SPÖ.)

19.38

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


19.38

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrte Herren Präsidenten! – Es ist sel­ten, dass man gleich zwei Präsidenten auf einmal begrüßen kann. Ich tue das gerne, auch wenn es mir noch lieber wäre, wenn zumindest einer davon eine Frau wäre. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich lasse Sie im Unklaren, sehr geehrte Herren Präsidenten, wen ich wohl jetzt lieber als Frau da hätte. – Das ist auch nicht das Thema.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es eigentlich sehr traurig, dass wir über diesen Bericht diskutieren müssen, denn der Bericht – das ist schon festgestellt worden – ist in seinem Rumpfteil – und nur der liegt vor – natürlich gut. Man muss aber die Frage stellen – Kollege Kogler hat das schon gemacht –, ob es wirklich die primäre Aufgabe des Rechnungshofes ist, uns das vorzulegen, was uns hier vorliegt.

Ich sage Ihnen: Darum ist es auch nicht gegangen. Kollege Neudeck! Ich spreche Sie dann auch noch an, weil ich das, was Sie uns vorgeschlagen haben, in der Form nicht ernst nehmen will. – Ganz ehrlich: Diskutieren wir das bitte anders! Wir haben ein Bun­desverfassungsgesetz über die Bezügebegrenzung.

Eigentlich wurde es in diesem Fall auch deshalb als Bundesverfassungsgesetz ge­macht, um es natürlich entsprechend vor Einsprüchen abzusichern – Punkt eins –, und – Punkt zwei – in jenen Bestimmungen, die vielleicht nicht der Verfassungsbestim­mung bedurft hätten, um den klaren und erklärten Willen des Gesetzgebers auch zu demonstrieren. Das würde ich einmal unterstellen.

Wenn sich dann das vom Gesetzgeber beauftragte Organ, der Rechnungshof, an den Auftrag hält und dabei bei den dem Gesetz unterworfenen Institutionen und Einrichtun­gen sozusagen auf die kalte Schulter stößt, dann muss man sich eine andere Frage


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