Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 196

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„Die Weitergabe von Einkommensdaten von Arbeitnehmern öffentlicher Einrichtungen zum Zweck der Veröffentlichung in einem Jahresbericht kann mit dem Gemeinschafts­recht vereinbar sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Weitergabe im Hinblick auf das Ziel der ordnungsgemäßen Verwaltung öffentlicher Mittel notwendig und angemessen ist. Es ist Sache der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob hierfür die Offenlegung der Namen erforderlich ist oder ob eine anonymisierte Weitergabe der Daten ausreicht.“ – So weit der Europäische Gerichtshof.

Es liegt nun am Verfassungsgerichtshof, in der Sache selbst die Entscheidung vorzu­nehmen. Ich gehe davon aus, dass nunmehr vom Europäischen Gerichtshof so weit eine Vorklärung in dieser Angelegenheit vorgenommen wurde, dass der Verfassungs­gerichtshof noch im heurigen Jahr entscheiden wird.

Ich bin sehr froh darüber, wenn ehebaldigst eine solche Entscheidung gefällt werden kann, da damit eine höchst unbefriedigende Situation aus der Welt geschafft werden kann, denn – und auch das wurde von einigen Vorrednern bereits angesprochen – es ist für uns alle unbefriedigend, dass öffentliche Stellen ein Verfassungsgesetz ent­weder ignorieren, negieren oder aber zumindest verfassungsrechtliche Bedenken ent­wickeln, ob man dieses Gesetz überhaupt vollziehen kann. Ich glaube, das ist eine Situation, die weder im Interesse des Rechnungshofes noch der Rechtssicherheit und schon gar nicht des Nationalrates gelegen sein kann. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

19.50

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


19.51

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon einige Vorredner bemerkt haben, zieht sich der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied wie ein roter Faden durch diesen Rechnungshofbericht, wobei ich jedoch anmerken möchte – Kollege Neudeck hat ja die beiden Eckzahlen für die Frauen und für die Männer ge­nannt –, dass der Einkommensunterschied, wenn man sich das ausrechnet, 35 Pro­zent beträgt und nicht, wie Kollegin Lentsch gesagt hat, 30 Prozent. Das ist doch eine ganz wesentliche Sache, dass die Frauen um 35 Prozent weniger verdienen als die Männer!

Der zweite auffällige Punkt ist, dass bei den Pensionisten der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied im Durchschnitt noch höher ist: Da liegt er bei 38 Prozent. Diese Situation wird sich durch die kommende Pensionsreform natürlich noch wesent­lich verschärfen, weil die Durchrechnungszeiten länger sein werden. Man kann sich ja ausrechnen, wie sich eine Durchrechnung der Lebensarbeitszeit vor allem bei den Frauen auswirken wird, bei denen es durch Teilzeitarbeit bedingte niedrigere Einkom­men und längere Erwerbsunterbrechungen durch die Babypause gibt. Das wird ganz schlimme Auswirkungen haben!

Wir wissen ja: 90 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Und diesen Frauen nützt auch der Rat unserer für Frauenfragen zuständigen Bundesministerin nichts, den sie in einem im „Standard“ veröffentlichten Interview gegeben hat, wo sie gemeint hat, diese Frauen könnten höhere Beiträge in die Pensionsversicherung einzahlen, damit sie später mehr Pension bekommen. – Wenn man es freundlich formulieren möchte, kann man dazu nur sagen: Das ist sehr realitätsfern angesichts der Einkommensunter­schiede, die zwischen Frauen und Männern tatsächlich bestehen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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