„Die Weitergabe von Einkommensdaten von Arbeitnehmern öffentlicher Einrichtungen zum Zweck der Veröffentlichung in einem Jahresbericht kann mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Weitergabe im Hinblick auf das Ziel der ordnungsgemäßen Verwaltung öffentlicher Mittel notwendig und angemessen ist. Es ist Sache der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob hierfür die Offenlegung der Namen erforderlich ist oder ob eine anonymisierte Weitergabe der Daten ausreicht.“ – So weit der Europäische Gerichtshof.
Es liegt nun am Verfassungsgerichtshof, in der Sache selbst die Entscheidung vorzunehmen. Ich gehe davon aus, dass nunmehr vom Europäischen Gerichtshof so weit eine Vorklärung in dieser Angelegenheit vorgenommen wurde, dass der Verfassungsgerichtshof noch im heurigen Jahr entscheiden wird.
Ich bin sehr froh darüber, wenn
ehebaldigst eine solche Entscheidung gefällt werden kann, da damit eine höchst
unbefriedigende Situation aus der Welt geschafft werden kann, denn – und
auch das wurde von einigen Vorrednern bereits angesprochen – es ist für
uns alle unbefriedigend, dass öffentliche Stellen ein Verfassungsgesetz entweder
ignorieren, negieren oder aber zumindest verfassungsrechtliche Bedenken entwickeln,
ob man dieses Gesetz überhaupt vollziehen kann. Ich glaube, das ist eine Situation,
die weder im Interesse des Rechnungshofes noch der Rechtssicherheit und schon
gar nicht des Nationalrates gelegen sein kann. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
19.50
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste
Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
19.51
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon einige Vorredner bemerkt haben, zieht sich der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied wie ein roter Faden durch diesen Rechnungshofbericht, wobei ich jedoch anmerken möchte – Kollege Neudeck hat ja die beiden Eckzahlen für die Frauen und für die Männer genannt –, dass der Einkommensunterschied, wenn man sich das ausrechnet, 35 Prozent beträgt und nicht, wie Kollegin Lentsch gesagt hat, 30 Prozent. Das ist doch eine ganz wesentliche Sache, dass die Frauen um 35 Prozent weniger verdienen als die Männer!
Der zweite auffällige Punkt ist, dass bei den
Pensionisten der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied im Durchschnitt
noch höher ist: Da liegt er bei 38 Prozent. Diese Situation wird sich
durch die kommende Pensionsreform natürlich noch wesentlich verschärfen, weil die
Durchrechnungszeiten länger sein werden. Man kann sich ja ausrechnen, wie sich
eine Durchrechnung der Lebensarbeitszeit vor allem bei den Frauen auswirken
wird, bei denen es durch Teilzeitarbeit bedingte niedrigere Einkommen und
längere Erwerbsunterbrechungen durch die Babypause gibt. Das wird ganz schlimme
Auswirkungen haben!
Wir wissen ja: 90 Prozent aller
Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Und diesen Frauen nützt auch der Rat unserer
für Frauenfragen zuständigen Bundesministerin nichts, den sie in einem im
„Standard“ veröffentlichten Interview gegeben hat, wo sie gemeint hat, diese
Frauen könnten höhere Beiträge in die Pensionsversicherung einzahlen, damit sie
später mehr Pension bekommen. – Wenn man es freundlich formulieren möchte,
kann man dazu nur sagen: Das ist sehr realitätsfern angesichts der
Einkommensunterschiede, die zwischen Frauen und Männern tatsächlich bestehen. (Beifall
bei der SPÖ.)