hoher Konsumentenschutzmaßnahmen und Konsumentennutzens durch sinkende Tarife mit sich gebracht hat, zeigen sich in den letzten Jahren auch eine Reihe von Problemen. Herr Bundesminister, hier darf ich darauf aufmerksam machen, dass die Investitionen im Festnetzbereich seit 1999 sehr wohl um mehr als ein Drittel zurückgegangen sind; der anhaltende Trend, den wir hier erleben, gefährdet die Wirtschaftsstandortqualität vor allem im ländlichen Raum.
So gibt es zum Beispiel auch Schwierigkeiten bei der Einführung neuer Technologien, insbesondere bei UMTS-Investitionen im mobilen Funkbereich, und zwar durch fehlende Rechtssicherheit. Es wurde schon darauf hingewiesen: 5 000 Unterschriften liegen in Form einer Petition vor, in welcher darum ersucht wird, die Grenzwerte entsprechend festzulegen. Kollegin Wurm hat mich gerade darauf aufmerksam gemacht, dass es wirklich höchst an der Zeit ist, dass wir uns dieses Themas annehmen, Herr Bundesminister. Es gibt da eine Reihe von ungelösten Rechtsstreitigkeiten, wobei die Verfahren viel zu lange dauern. Es wurde auch überreguliert und dadurch die Einführung wichtiger neuer Technologien behindert.
Meine Damen und Herren! Tatsächlich ist das Telekommunikationsgesetz aber trotzdem ein gutes Beispiel dafür, wie ein Gesetz über Parteigrenzen hinweg gemeinsam vorbereitet und letztendlich auch beschlossen werden kann. (Abg. Neudeck: Die Vernunft hat gesiegt!) So wurde seinerzeit bereits im Rahmen eines Unterausschusses die Lösung der Probleme bestmöglich vorbereitet. Das Ergebnis dieses Unterausschusses war so, dass wir zwei unterschiedliche Entschließungsanträge hatten, aber es ist letztendlich gelungen, jetzt zu einer Regierungsvorlage zu kommen – woran der Herr Bundesminister und der Herr Staatssekretär mitgearbeitet haben –, mit der auch wir uns sehr stark identifizieren können, weil eine Reihe von Forderungen, die wir gestellt haben, nunmehr in diese Vorlage eingearbeitet worden sind. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.)
So darf ich einige der Änderungen nennen, die sonst nicht in diesem Gesetz gestanden wären, nämlich zum Beispiel die Abkehr von der Ex-ante-Regelung hin zu einer Ex-post-Regulierung mit geringer Eingriffsintensität des Regulators – also mehr Markt spielen lassen, die Verhältnismäßigkeit auf dem Markt wurde jetzt besser geändert – und die Beibehaltung der bestehenden Behördenstruktur, jeweils ein Regulierer für den Telekom-Bereich, also für die Wirtschaft, und ein Regulierer für den Medienbereich. Auch die Fortführung des Universaldienstes in seinem bestehenden Umfang sowie dessen qualitative Weiterentwicklung haben wir durchgesetzt, weiters Incentives zur Steigerung der Investitionen im Telekom-Bereich, vor allem auch Anreize für die Förderung von Breitband-Internet in Österreich. Die Durchsetzung von Rufnummern-Portabilität heißt nichts anderes, als dass man jetzt mit der gleichen Nummer, die man hat, zu jedem Anbieter wechseln kann, wenn er eine preisgünstigere Angebotspalette hat.
Wir haben auch die Stärkung der Konsumentenrechte durchgesetzt, was gerade in diesem Bereich ein sehr wesentlicher Punkt ist. Künftig wird auch ein zweijähriger Telekommunikationsbericht an das Parlament zu liefern sein. Zwar kann man sagen, zwei Jahre sind lang, oder das ist nicht so lang, wie Kollegin Moser vorhin gemeint hat, aber eines steht fest: Es ist nun so, dass wir grundsätzlich überhaupt diesen Bericht bekommen, und das ist positiv! (Beifall bei der SPÖ.) Eine optimale Fortentwicklung des Telekom-Sektors und damit des Wirtschaftsstandorts Österreich wird dadurch ermöglicht.
Offen waren allerdings noch einige Wünsche im Bereich des Konsumentenschutzes. Diesbezüglich haben wir sehr lange mit den Damen und Herren von der Regierungskoalition verhandelt, und es ist dann nach diesen schwierigen Verhandlungen schließlich doch gelungen, auch da eine gute Lösung zu finden. So wird es zum Beispiel zu einer kostenmäßigen Begrenzung bei Mehrwertdiensten sowie zu verpflichtenden