Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 88

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Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)

13.12

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

13.12

 


Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der Anpassungsbedarf des Telekommunikationsgesetzes resultiert auf der einen Seite aus dem so genannten Telekom-Reformpaket des Rats der Euro­pä­ischen Union, der die Umsetzung der einschlägigen Richtlinien in die innerstaatliche Rechtsordnung vorsieht. Auf der anderen Seite sind technisch hochwertige und ökonomisch effiziente Telekommunikationsnetze heutzutage Grundvoraussetzung für einen guten Wirtschaftsstandort. Nach Öffnung des Markts im Telekommunikations­be­reich für private Anbieter versuchten diese ihren Wettbewerbsvorteil über optimale Net­ze zu positionieren, was in der Vergangenheit zu einem wahren Wildwuchs an Sen­demasten geführt hat. Partnerschaftliche Lösungen im technischen Bereich unter Mit­bewerbern waren früher nicht gegeben. Der Begriff Site-sharing war tatsächlich ein Fremdwort. Das hatte Auswirkungen, die zu Unmut bei der Bevölkerung und zu Unver­ständnis bei den Gemeindeverantwortlichen geführt haben.

Mittlerweile hat sich der Wettbewerb um den Kunden wesentlich verlagert. Heute sind es Dienste, die entscheidend sind: Vom E-Mail über versandte Fotos, Fernkontrolle, Fern­wirkung bis zum SMS reichen die Anbote. Das neue Telekommunikationsgesetz sieht unter § 8 Mitbenutzungsrechte vor. In Hinkunft werden Eigentümer oder Nutzungs­berechtigte von Antennenmasten oder Starkstromleitungsmasten Feuer­wehren, Rettungsdiensten sowie Sicherheitsbehörden die Mitbenützung gestatten.

Breitbandtechnologie ist ein Muss für Universitäten, Schulen, Betriebe und viele Pri­vate. Um diese Zukunftstechnologie rasch umsetzen zu können, ist es notwendig, dass es zu einem breiten Anbot kommt. Deshalb sieht § 14 vor: „Jedermann ist berechtigt, Kommunikationsnetze und -dienste unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bereitzustellen.“

In Bezug auf leitungsgebundene Technik wie Verkabelungen in ober- und unterir­discher Form ist eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden unabdingbar, um Sy­nergien mit dem Kanal-, Wasserleitungs- und Fernwärmebau zu ermöglichen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass unser Landes­hauptmann Dr. Erwin Pröll und unser Wirtschaftslandesrat Ernest Gabmann gemein­sam die Initiative „Breitband Niederösterreich“ gestartet haben. Diese Initiative wird gewährleisten, dass wir diese Zukunftstechnologie spätestens innerhalb eines Jahres zur Verfügung stellen können, und der Begriff „virtuelles Dorf“ bekommt eine positive Zusatzbedeutung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dies ein modernes, ein gutes Gesetz. Ich erbitte Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.15

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Nein, Verzeihung: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte. (Abg. Neudeck: Ist uns ohnehin lieber!)

 


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