Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)
13.12
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist
Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.
13.12
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der Anpassungsbedarf des Telekommunikationsgesetzes resultiert auf der einen Seite aus dem so genannten Telekom-Reformpaket des Rats der Europäischen Union, der die Umsetzung der einschlägigen Richtlinien in die innerstaatliche Rechtsordnung vorsieht. Auf der anderen Seite sind technisch hochwertige und ökonomisch effiziente Telekommunikationsnetze heutzutage Grundvoraussetzung für einen guten Wirtschaftsstandort. Nach Öffnung des Markts im Telekommunikationsbereich für private Anbieter versuchten diese ihren Wettbewerbsvorteil über optimale Netze zu positionieren, was in der Vergangenheit zu einem wahren Wildwuchs an Sendemasten geführt hat. Partnerschaftliche Lösungen im technischen Bereich unter Mitbewerbern waren früher nicht gegeben. Der Begriff Site-sharing war tatsächlich ein Fremdwort. Das hatte Auswirkungen, die zu Unmut bei der Bevölkerung und zu Unverständnis bei den Gemeindeverantwortlichen geführt haben.
Mittlerweile
hat sich der Wettbewerb um den Kunden wesentlich verlagert. Heute sind es
Dienste, die entscheidend sind: Vom E-Mail über versandte Fotos, Fernkontrolle,
Fernwirkung bis zum SMS reichen die Anbote. Das neue Telekommunikationsgesetz
sieht unter § 8 Mitbenutzungsrechte vor. In Hinkunft werden Eigentümer
oder Nutzungsberechtigte von Antennenmasten oder Starkstromleitungsmasten
Feuerwehren, Rettungsdiensten sowie Sicherheitsbehörden die Mitbenützung
gestatten.
Breitbandtechnologie
ist ein Muss für Universitäten, Schulen, Betriebe und viele Private. Um diese
Zukunftstechnologie rasch umsetzen zu können, ist es notwendig, dass es zu
einem breiten Anbot kommt. Deshalb sieht § 14 vor: „Jedermann ist
berechtigt, Kommunikationsnetze und -dienste unter Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen bereitzustellen.“
In Bezug
auf leitungsgebundene Technik wie Verkabelungen in ober- und unterirdischer
Form ist eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden unabdingbar, um Synergien
mit dem Kanal-, Wasserleitungs- und Fernwärmebau zu ermöglichen.
Sehr
geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass unser Landeshauptmann
Dr. Erwin Pröll und unser Wirtschaftslandesrat Ernest Gabmann gemeinsam
die Initiative „Breitband Niederösterreich“ gestartet haben. Diese Initiative
wird gewährleisten, dass wir diese Zukunftstechnologie spätestens innerhalb
eines Jahres zur Verfügung stellen können, und der Begriff „virtuelles Dorf“
bekommt eine positive Zusatzbedeutung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dies ein modernes, ein gutes Gesetz. Ich erbitte Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
13.15
Präsident Dipl.-Ing. Thomas
Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist
Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Nein, Verzeihung: Herr Abgeordneter
Ing. Kaipel. – Bitte. (Abg. Neudeck: Ist uns ohnehin lieber!)