Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 91

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Besonders freut es mich, dass in dieser schwierigen Materie ein Konsens mit den So­zial­demokraten gefunden werden konnte, womit dieses wichtige Gesetz breite Zustim­mung erfährt. Wichtig ist, dass mit dem TKG 2003 sozusagen viele Aufgaben erledigt werden, so zum Beispiel die Wettbewerbsregulierung, eine periodisch wiederkehrende Evaluierung statt einer Ex-ante-Regelung; et cetera. Es ist dies also ein flexibles System.

Alles in allem: ein neues, ein gutes Gesetz, das Gott sei Dank auch breite Zustimmung findet. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.24

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


13.24

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren auf der Regierungsbank! Meine geschätzten Damen und Herren Kollegen im Hohen Haus! Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz werden wir den Anpassungs­erfordernissen, die auf Grund mehrerer Richtlinien der Europäischen Union notwendig wurden, gerecht. Aber es wird dabei in Zukunft neben dem reinen Telekommuni­ka­tions­bereich auch andere Übertragungssysteme, insbesondere auch Rundfunknetze und Rundfunkdienste, umfassen.

Ich möchte mich jetzt mit dem Bereich Telekommunikation auseinander setzen und einige Punkte herausgreifen; dabei liegt mir naturgemäß der ländliche Raum sehr am Herzen.

Vielleicht vertritt der eine oder andere von Ihnen sogar die Auffassung, dass der Bereich der Telekommunikation vor allem städtischen Anforderungen entsprechen müss­te. Ich sage: Das Gegenteil ist der Fall, müssen wir doch verstärkt darauf achten, Chancengleichheit für den ländlichen Raum zu schaffen. Mit diesem Gesetz legen wir fest, dass es einen Universaldienst, dass es ein Mindestangebot an öffentlichen Diens­ten geben muss, zu denen alle Endnutzer Zugang, und zwar zu einem erschwinglichen Preis, haben müssen. Die Kosten für Festnetztelefonie zum Beispiel wurden ja bereits in den letzten Jahren um rund 60 Prozent gesenkt. Dabei geht es also um einen wesentlichen Fortschritt in die richtige Richtung: für die Konsumenten, für die Bürger unseres Landes.

Mit der verstärkten Nutzung von Internet und anderen modernen Techniken können Wettbewerbsunterschiede verringert werden. Und es gibt durchaus auch heute schon ländliche Regionen mit einer großen Dichte an solchen Einrichtungen. In diesem Zusammenhang nenne ich etwa die Gemeinde Hüttschlag, eine Gemeinde, in der über 90 Prozent der bäuerlichen Betriebe über einen Internetanschluss verfügen. (Abg. Eder: Bravo!) Die Dichte allein ist jedoch nicht der einzige Maßstab: In Zukunft werden wir noch mehr in Richtung Qualität zu investieren haben. Im Bereich Breitbandver­sorgung müssen Initiativen gesetzt werden, denn damit kann man sicherlich auch eine Verbesserung der Arbeitsplatzsituation in ohnehin benachteiligten Regionen bewirken.

Meine Damen und Herren! Sie werden sicherlich auch verstehen, dass ich als Bauer großen Wert auf die Sicherung des Eigentums lege. Deshalb bin ich froh darüber, dass die einzelnen Entschädigungsbestimmungen beibehalten werden, und ich sage Ihnen auch, dass die bisher bezahlten gesetzlichen Entschädigungssätze für Grundinan­spruchnahme bei weitem nicht überzogen waren. Man braucht ja nur diese Ent­schädigungssätze mit denen privater Errichter von Leitungsnetzen zu vergleichen, die oftmals ein Vielfaches ausmachen.

 


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