Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 93

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Daher warten wir auch schon, Herr Bundesminister Gorbach, auf die nächste Novelle. Ich habe ja bereits angemerkt, dass es bei den Universaldienst-Betreibern so ist, dass diese noch immer einer Ex-ante-Regelung unterliegen. Zum Zweiten ist nicht durch­setzbar gewesen eine akustische Tarifansage im Rahmen der Portabilität, beim Wech­seln eben von einem zum anderen Betreiber. Zum Dritten wäre es uns auch lieber gewesen, wenn die Tarifobergrenze mit den 22 Cent nicht in einer Verordnung, son­dern im Gesetz Platz gefunden hätte.

Vor allem aber – und das ist für uns ganz entscheidend – kann ich nicht verstehen, dass man in Bezug auf den § 107 Abs. 4 beziehungsweise diesem besonderen Wunsch der Kollegin Hakl nachgegeben hat, wo vom Schutz der Unternehmen geredet wird, aber in Wirklichkeit eine Opt-out-Variante geschaffen wurde, sodass die Zusen­dung von Spams erlaubt ist; es besteht nur die Möglichkeit, den Empfang von Spams durch eine weitere Nachricht abzulehnen.

Eine solche Regelung, meine Damen und Herren, versucht man in Deutschland zum Bei­spiel abzuwürgen. Die CDU bemüht sich, eine Opt-in-Lösung zu schaffen, weil es in Wirklichkeit dazu kommen wird, dass vor allem kleine Unternehmen enorm hohen Arbeitsaufwand haben werden, weil sie jetzt nicht nur die Spams löschen, sondern auch noch darauf antworten müssen. Das, Hohes Haus, wird zur Folge haben, dass in Wirklichkeit der Spammer dann eine Adresse bekommt, die er validieren kann, die sich in ihrem Wert sogar steigern wird. Das hängt damit zusammen, dass diese Adresse deshalb einen hohen Wert hat, weil ja ein echter Empfänger dahintersteht. Dann hält sich zwar der Spammer an das Gesetz und schickt keine weiteren Werbesendungen oder Ähnliches mehr. Die Adresse hat er allerdings rechtlich einwandfrei erworben, und er wird sie etwa ins Ausland verkaufen. Und dann ist es ganz einfach: Dann wird lustig weiter gespamt, und vom Ausland her wird das Unternehmen mit Spams geradezu überschwemmt werden. Und dennoch, meine Damen und Herren, ist das alles rechtens. – Das kann doch nicht der Sinn dieser Novelle sein!

Ich meine daher, Herr Bundesminister, dass das in einer Novelle geändert werden muss. – Sie werden ja sehen, meine Damen und Herren, Sie werden eine Fülle von Beschwerden gerade aus den kleinen Unternehmen bekommen.

Nochmals: Wir stimmen zu, allerdings muss die nächste Novelle sozusagen schon in der Pipeline sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Miedl. – Bitte.

 


13.34

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich behebe jetzt hiemit den von Frau Kollegin Lichtenberger kritisierten formalen Mangel und bringe den von ihr urgierten Antrag im Namen der Abgeordneten Wittauer, Mag. Karin Hakl und Eder nunmehr ein.

Der Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wittauer, Mag. Karin Hakl, Eder zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird, und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion und das KommAustria-Gesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes

 


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