Natürlich wird kein vernünftiger Mensch etwas gegen zusätzliche Sicherheit einwenden. Irritierend ist allerdings die Selbstverständlichkeit, meine geschätzten Damen und Herren, mit der davon ausgegangen wird, dass diese zusätzlichen Sicherheitskosten „entsprechend dem Verursacherprinzip“ ausschließlich den Passagieren angelastet werden sollen.
Uns allen muss klar sein, dass auch
Flughäfen im Wettbewerb stehen. Daher ersuche ich darum, dies bei unseren
Flughäfen, denen eine ganz besonders hohe Bedeutung als Wirtschaftsfaktor für
die Region und auch für den Tourismus zukommt, zu berücksichtigen. Diese
Tatsachen sollten bei aller Notwendigkeit und Bereitschaft, in Sicherheit am
Boden zu investieren, nicht außer Acht gelassen werden. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
14.45
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Herr Abgeordneter, bitte beginnen Sie mit dem Vorbringen der Berichtigung und gehen Sie dann zu Ihrem Debattenbeitrag über.
Berichterstatter
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich
komme zunächst in meiner Eigenschaft als Berichterstatter zur Druckfehlerberichtigung
zu diesem Tagesordnungspunkt – und darf Frau Kollegin Lichtenberger
mitteilen, dass keine inhaltliche Veränderung erfolgt, sondern dass es sich
eben um eine Druckfehlerberichtigung handelt (Abg. Dr. Lichtenberger: Man
weiß ja nicht! – Abg. Mag. Molterer –
in Richtung der Abg. Dr. Lichtenberger –: So misstrauisch?) –:
„Zum schriftlich vorliegenden Ausschussbericht 182 der Beilagen bringe ich folgende Druckfehlerberichtigung zur Kenntnis:
Hinsichtlich der Auflage der fremdsprachigen Fassung ist auf Seite 3 des Ausschussberichtes im 6. und 10. Absatz jeweils die Wortfolge ,Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie‘
durch die Wortfolge ,Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten‘ zu ersetzen.
Der Ausschussantrag an den Nationalrat ist wie folgt zu ergänzen:
,Das gegenständliche Übereinkommen wird gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundgemacht, dass es in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.‘“
Ich danke, Herr Präsident, die Berichtigung ist damit erfolgt – und Frau Kollegin Lichtenberger konnte ich damit, glaube ich, beruhigen und davon überzeugen, dass es sich um keine inhaltliche Änderung handelt.
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14.47
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Ich komme nun auf die vorliegende Gesetzesmaterie zu sprechen. – Einerseits begrüße ich es, dass eine Vereinheitlichung eines Abkommens, das sich mit Haftungsregelungen befasst, stattfindet. Das Warschauer Abkommen, das aus dem Jahr 1929 stammt, hat auf Grund sehr unterschiedlicher nationalstaatlicher Entwicklungen wohl in Anwendung verschiedener internationaler Instrumente zu einer totalen Unübersichtlichkeit geführt. Insofern ist eine Neuregelung, nämlich ein neues Abkommen, sehr zu begrüßen. Des Weiteren sind die Regelungen für Haftung bei Personenschäden, so wie sie im Warschauer