Abkommen geregelt war, mit Sicherheit nicht mehr zeitgemäß, und sie werden daher nun entsprechend angepasst.
Geschätzte Damen und Herren! Nun zum Luftfahrtgesetz: Ich habe im Ausschuss angekündigt, einen Abänderungsantrag einzubringen. Es wird nun keiner eingebracht. Es hat diesbezügliche Klärungen mit dem Ministerium gegeben. Aber ich möchte trotzdem noch auf einige dieser Punkte eingehen, weil ich glaube, dass hier auch kleine Missverständnisse vorliegen:
So zum Beispiel im Zusammenhang mit einer nun im neuen Luftfahrtgesetz vorgeschriebenen zwingenden Befristung von Außenlandegenehmigungen, die aus verwaltungstechnischer Sicht nicht überall Sinn macht. Sicher ist ein Problem, das seitens des Ministeriums aufgezeigt wurde, die Möglichkeit, bei der alten Regelung den Flugplatzzwang zu umgehen. Es dürfte allerdings gelingen, und zwar mit einem entsprechenden Erlass und einer Durchführungsverordnung, im Sinne einer einfachen Verwaltung diese Verwaltungsvereinfachung sozusagen in den Griff zu bekommen und nicht das gesamte Zulassungsprocedere, das gesamte Kommissionierungsprocedere durchlaufen zu müssen.
Des Weiteren gibt es einen Gedanken, diese Problematik Schulflüge und Reduktion der Anflugkosten in Kontrollzonen in den Griff zu bekommen. Nach wie vor erachte ich es als sinnvoll, Schulflüge, die jetzt nur mehr in sehr geringem Ausmaß zu Flughäfen stattfinden und die für mich einen Sicherheitsaspekt mit sich bringen, tatsächlich zu ermäßigen. Ich halte es für sinnvoll, wenn Schüler während ihrer Ausbildung diese Erfahrung machen und damit eben auch das Umgehen mit dieser Situation lernen. Auch hierzu gibt es eine mögliche Lösung.
Ich habe auch die Zweimotorigkeit der Rettungshubschrauber angesprochen. Ich habe mittlerweile von Seiten des ÖAMTC ein Schreiben bekommen, in dem mir dargebracht wird, dass gleichsam ich dafür verantwortlich wäre, wenn ein einmotoriger Hubschrauber über verbautem Gebiet oder sonst wo abstürzen würde. – Also so kann es wohl nicht sein, und ich habe vor allen Dingen nie die Rettungshubschrauber, die Notarzthubschrauber des ÖAMTC gemeint. Diese sind eine tolle Einrichtung! (Abg. Dr. Lichtenberger: Trotzdem haben sie Recht gehabt!) Nein, nein, es geht nicht darum. Und es ist auch in der JAR-OPS 3 genau geregelt, wo und in welcher Umgebung einmotorige Hubschrauber, die natürlich eine entsprechende Sonderausrüstung brauchen, eingesetzt werden können. Was ich dabei sehe, ist natürlich eine Einschränkung der gewerblichen Flugunternehmen durch die Vorschrift der Zweimotorigkeit.
Hinsichtlich der Slots und der Zeitfenster ist anzumerken, dass die Voraussetzung zum Erteilen der Slots, wie ich meine, nämlich durch eine Kapazitätsprüfung, durch entsprechende Transparenz und Einbindung der Beteiligten, in dem Maße nicht gegeben ist. Es erscheint mir allerdings sinnvoll, bis zur nächsten Novelle des Luftfahrtgesetzes, die im Herbst bevorsteht, diesbezüglich noch Gespräche zu führen und auch zu diskutieren, inwieweit die Teilkoordination von Flughäfen wie beispielsweise Linz und Salzburg tatsächlich erforderlich und sinnvoll ist – oder eben Kosten und mitunter entsprechende Verzögerungen verursacht.
Sehr geehrte Damen und Herren! So viel zum Luftfahrtgesetz.
Abschließend noch eine kleine Anmerkung zu Frau Kollegin Lichtenberger: Der Österreichische Aero-Club ist nicht einfach irgendein Verein, in dem einige, die es schätzen, in der Gegend herumzufliegen, zusammengeschlossen sind, sondern der Österreichische Aero-Club ist die Vertretung der General Aviation und auch als solche zu sehen. Und wenn Übertragungen stattfinden, geschätzte Frau Kollegin, dann sicherlich mit den entsprechenden Auflagen und der Gewissheit, dass der Aero-Club auch in der