Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 115

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Lage ist, die Verpflichtungen, die er damit eingeht, wahrzunehmen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.53

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte.

 


14.53

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Hohes Haus! Herr Bundesminister! Herr Präsident! Da wir ja diesen Tagesordnungspunkt noch vor der Dringlichen Anfrage zur Abstimmung bringen wollen, werde ich mich ganz kurz fassen.

Diese Luftverkehrsgesetz-Novelle und das CEATS-Abkommen bedeuten einen ganz wichtigen und positiven Impuls für Österreichs Luftfahrt, auch für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Man sollte nämlich, meine Damen und Herren, die Bedeutung der österreichischen Luftfahrtswirtschaft nicht unterschätzen, sie hat einen hohen Stellenwert: Immerhin gibt es in Österreich 57 Luftfahrtunternehmen mit zusam­men 224 Flugzeugen im Charter- und im Liniendienst. Wir sehen also, dass das ein ganz wichtiger, auch für den österreichischen Tourismus und Fremdenverkehr wichti­ger Wirtschaftszweig ist, den sich die Bundesregierung vorgenommen hat, auch ent­sprechend zu stärken und zu fördern.

Was die angesprochenen Sicherheitskosten betrifft, die mit der Luftfahrtgesetz-Novelle nun wahrscheinlich auch ansteigen werden, so muss uns klar sein, dass der 11. Sep­tember 2001 gezeigt hat, dass der Terror ein ganz großes Problem bedeutet, dass wir die österreichischen Passagiere schützen müssen, dass das erhöhte Sicherheitsvor­kehrungen bedeutet, dass das natürlich deshalb auch mehr Geld kostet und dass wir da natürlich in erster Linie nach dem Verursacherprinzip vorgehen müssen. Das heißt, der Passagier als Verursacher dieser Sicherheitskosten wird das sicherlich zu einem Großteil zahlen müssen. Die üblichen sicherheitspolizeilichen Aufgaben wird natürlich die Polizei – und damit auch der Steuerzahler – übernehmen müssen.

Meine Damen und Herren! Wir werden uns aber natürlich bemühen, diese Kosten in einem sehr erträglichen Ausmaß zu halten, und werden hier auch unsere Aufsichts­funktion als Verkehrsministerium entsprechend ausüben.

In diesem Sinne bin ich dankbar und froh, dass diese wichtigen Beschlüsse, die auch zur Stärkung der österreichischen Luftfahrt beitragen sollen, heute gefasst werden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.55

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhm. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.55

Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das zur Debatte stehende Luftfahrtgesetz beinhaltet keine großen Änderungen, sondern es wurden lediglich Unklarheiten ausgeräumt und notwendige Anpassungen an Gemeinschaftsrecht vor­genommen. Die wenigen inhaltlichen Änderungen werden zu einer Erhöhung der Sicher­heit der Luftfahrt beitragen, wie Sie, Herr Staatssekretär, uns vorhin schon mit­geteilt haben.

Mir ist der 22. August 1991 noch sehr gut in Erinnerung. Es war im Kreuzungsbereich der Bundesstraße von Zell am See nach Salzburg, im Gemeindegebiet von Lofer. Es prallten zwei Autos aufeinander. Zwei verletzte Fahrer, einer davon schwer verletzt,


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