Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 116

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konnten aus den total beschädigten Fahrzeugen befreit werden. Nach dem Eintreffen des Notarztes musste dieser feststellen, dass der schwer verletzte Fahrer nicht mehr mit dem Rettungsauto abtransportiert werden konnte.

Es wurde um etwa 13 Uhr ein Rettungshubschrauber – „Martin 1“, eine Aérospatiale Ecureuil AS 350 B1 – des Bundesministeriums für Inneres über die Notleitzentrale angefordert. Die Landung in Zell am See erfolgte um 13.44 Uhr. Nach der Übernahme des Patienten startete der einmotorige Hubschrauber um zirka 14 Uhr mit dem Ziel Krankenhaus Salzburg. An Bord befand sich ein Pilot, ein Notarzt, ein Sanitäter und ein Schwerverletzter. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Kurz nach dem Start, zwischen Lofer und Unken, erfasste den einmotorigen Helikopter eine Böe, und zwar so heftig, dass der Motor förmlich ausgeblasen wurde. Der Hub­schrauber stürzte ab. Der Pilot und der Notarzt überlebten das Unglück, allerdings schwer verletzt. Hätte man zu diesem Zeitpunkt einen zweimotorigen Helikopter ge­habt, wäre dieser fürchterliche Unfall vermeidbar geblieben.

Die Sicherheit von zweimotorigen Drehflügelfahrzeugen ist nun einmal doppelt so groß, wie mir die Piloten von der Salzburger Einsatzzentrale mitgeteilt haben. Das wesentlich höhere Drehmoment sorgt für mehr Leistungsfähigkeit in puncto Trag- und Steig­fähigkeit, und damit steigt auch die Sicherheit für Piloten und für Passagiere. Eine erhöhte Laufruhe sorgt für eine verbesserte Flugqualität und dafür, dass zweimotorige Helikopter wesentlich leiser sind als einmotorige, was wiederum der Umwelt dient.

Mir wurde auch mitgeteilt, und zwar vom Präsidenten des Salzburger Flugplatzes, dass einmotorige Helikopter durchaus ihre Existenzberechtigung haben: Einmotorige Hub­schrauber haben bei so genannten Schönwetterbedingungen im Sichtflug oder im VFR-Bereich – das heißt Visual Flight Rules – durchaus ihre Berechtigung. Allerdings sollten im Fall von schlechtem Wetter, wo nach so genannten IFR – Instrumental Flight Rules – geflogen werden muss, nur zweimotorige Drehflügelfahrzeuge zum Einsatz gebracht werden.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lichtenberger! Ich sehe keinen Sicherheitsnachteil und ich glaube schon, dass man sehr wohl auch zweimotorige Maschinen im Gebirge, vor allem im Hochgebirge einsetzen kann, allerdings nur dann, wenn sie mit dement­sprechender Leistungsfähigkeit versehen sind. (Abg. Dr. Lichtenberger: Aber auch keinen Vorteil! Auch keinen Vorteil – das ist der Punkt!)

Zum Abschluss: Auf ein sicheres Österreich zu Lande und in der Luft! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.59

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort seitens des Berichterstatters wird nicht gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 94 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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