namhafter
Kolumnist genannt hat, zum Beutezug nach den Filetstücken im Staatsbesitz
befindlicher Betriebe eingeladen. Nunmehr soll auch sein ehemaliger (und eventuell
künftiger) Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, auf das Vermögen der
österreichischen Steuerzahler zuzugreifen.
Im
Rahmen dieses Ausverkaufs-Programmes ist – unter dem Codenamen
„Minerva“ – das Herzstück der österreichischen Industrie, die
VOEST-ALPINE, in den letzten Tagen in das Zentrum der öffentlichen Diskussion
geraten:
Der
vom Magna-Konzern Frank Stronachs quasi „karenzierte“ Finanzminister hievte
seinen Freund, Magna-Europachef und Vizepräsident von Magna International Siegfried
Wolf in den ÖIAG-Aufsichtsrat, wo dieser seit Monaten über den Zugang zu allen
Firmendaten den Kauf der VOEST-ALPINE durch Stronach vorbereiten konnte.
Unter
strengster Geheimhaltung hat der ÖIAG-Vorstand gemeinsam mit zwei
Magna-Managern und Vertretern von Morgan Stanley – die bereits 2001 für
Aufsehen gesorgt haben, indem der ÖIAG-Spitze eine Privatisierungsstudie
kostenlos „angedient“ wurde – an einem Konzept betreffend den Verkauf der
VOEST-ALPINE an Magna. Die beiden Magna-Mitarbeiter sind enge Mitarbeiter von
Siegfried Wolf. Diese ÖIAG-Arbeitsgruppe sollte Konzepte zum VOEST-Verkauf
entwickeln.
Selbst
Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl kritisiert die „ungeheuerlichen Vorgänge“
um die Geheimaktion „Minerva“. Er bedauerte, dass eine derartige Arbeitsgruppe
überhaupt habe entstehen können, und meinte, dass diese „Geheimaktion“ gegen
die gerade bei großen Privatisierungsvorhaben nötigen Prinzipien von Transparenz
und Fairness verstoße. Bei Unvereinbarkeiten auf Aufsichtsratsebene müssten
dort „Konsequenzen gezogen werden“.
Die
im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung der ÖIAG-Anteile an der VOEST-ALPINE
aufgetretenen Unvereinbarkeiten im Bereich der Gesellschaftsorgane in
VOEST-ALPINE und ÖIAG sind gravierend. So ist Herr Grupp gleichzeitig Interessent
an und Aufsichtsrat in der VOEST-ALPINE und Herr Wolf Interessent an der
VOEST-ALPINE und Aufsichtsrat des Verkäufers ÖIAG.
Die
beiden haben damit wesentliche Vorteile gegenüber anderen Interessenten im
Verkaufsverfahren, weil sie die Möglichkeit hatten, sich zwei Jahre lang
genauestens über die Ertragslage, Investitionspläne, Unternehmensentwicklung
usw. zu informieren. Andere Interessenten müssen solche Informationen in
aufwändigen due-diligence-Prüfungen erheben. Darüber hinaus ist es ihnen
möglich, Einsicht und Einfluss auf die Verkaufsstrategie und auch auf die
Preisbildung zu nehmen.
Die
vom Finanzminister bzw. dem Kapitalmarktbeauftragen der Bundesregierung Schenz
unter Mediengetöse vorgestellten Corporate Governance - Vorschriften,
die unter Mitwirkung u.a. des Instituts der Wirtschaftsprüfer oder der
Österreichischen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management im
Jahr 2002 erarbeitet wurden, werden durch diese Vorgangsweise mit Duldung
des Finanzministers schwer verletzt. Denn diese Vorschriften sehen u.a. in
Pkt. 48 vor, dass Interessenkonflikte, wie sie im Fall der VOEST-ALPINE
vorliegen, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter
bekanntzugeben und in der Folge entsprechende Konsequenzen zu ziehen sind. Das
ist nach den bisher vorliegenden Berichten nicht geschehen.
Die
involvierten Aufsichtsräte Grupp und Wolf haben daher gegen jene Wohlverhaltensregeln
verstoßen, auf dessen Einführung der Finanzminister so stolz war. In diesem
Fall müsste der Finanzminister selbst als Eigentümervertreter die Konsequenz
ziehen und die beiden Aufsichtsräte abberufen.