Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 118

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namhafter Kolumnist genannt hat, zum Beutezug nach den Filetstücken im Staats­besitz befindlicher Betriebe eingeladen. Nunmehr soll auch sein ehemaliger (und eventuell künftiger) Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, auf das Vermögen der österreichischen Steuerzahler zuzugreifen.

Im Rahmen dieses Ausverkaufs-Programmes ist – unter dem Codenamen „Minerva“ – das Herzstück der österreichischen Industrie, die VOEST-ALPINE, in den letzten Tagen in das Zentrum der öffentlichen Diskussion geraten:

Der vom Magna-Konzern Frank Stronachs quasi „karenzierte“ Finanzminister hievte seinen Freund, Magna-Europachef und Vizepräsident von Magna International Sieg­fried Wolf in den ÖIAG-Aufsichtsrat, wo dieser seit Monaten über den Zugang zu allen Firmendaten den Kauf der VOEST-ALPINE durch Stronach vorbereiten konnte.

Unter strengster Geheimhaltung hat der ÖIAG-Vorstand gemeinsam mit zwei Magna-Managern und Vertretern von Morgan Stanley – die bereits 2001 für Aufsehen gesorgt haben, indem der ÖIAG-Spitze eine Privatisierungsstudie kostenlos „angedient“ wur­de – an einem Konzept betreffend den Verkauf der VOEST-ALPINE an Magna. Die beiden Magna-Mitarbeiter sind enge Mitarbeiter von Siegfried Wolf. Diese ÖIAG-Arbeitsgruppe sollte Konzepte zum VOEST-Verkauf entwickeln.

Selbst Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl kritisiert die „ungeheuerlichen Vorgänge“ um die Geheimaktion „Minerva“. Er bedauerte, dass eine derartige Arbeits­gruppe überhaupt habe entstehen können, und meinte, dass diese „Geheimaktion“ gegen die gerade bei großen Privatisierungsvorhaben nötigen Prinzipien von Trans­parenz und Fairness verstoße. Bei Unvereinbarkeiten auf Aufsichtsratsebene müssten dort „Konsequenzen gezogen werden“.

Die im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung der ÖIAG-Anteile an der VOEST-ALPINE aufgetretenen Unvereinbarkeiten im Bereich der Gesellschaftsorgane in VOEST-ALPINE und ÖIAG sind gravierend. So ist Herr Grupp gleichzeitig Inter­essent an und Aufsichtsrat in der VOEST-ALPINE und Herr Wolf Interessent an der VOEST-ALPINE und Aufsichtsrat des Verkäufers ÖIAG.

Die beiden haben damit wesentliche Vorteile gegenüber anderen Interessenten im Verkaufsverfahren, weil sie die Möglichkeit hatten, sich zwei Jahre lang genauestens über die Ertragslage, Investitionspläne, Unternehmensentwicklung usw. zu informieren. Andere Interessenten müssen solche Informationen in aufwändigen due-diligence-Prü­­fungen erheben. Darüber hinaus ist es ihnen möglich, Einsicht und Einfluss auf die Verkaufsstrategie und auch auf die Preisbildung zu nehmen.

Die vom Finanzminister bzw. dem Kapitalmarktbeauftragen der Bundesregierung Schenz unter Mediengetöse vorgestellten Corporate Governance - Vorschriften, die unter Mitwirkung u.a. des Instituts der Wirtschaftsprüfer oder der Österreichischen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management im Jahr 2002 erarbeitet wur­den, werden durch diese Vorgangsweise mit Duldung des Finanzministers schwer verletzt. Denn diese Vorschriften sehen u.a. in Pkt. 48 vor, dass Interessenkonflikte, wie sie im Fall der VOEST-ALPINE vorliegen, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter bekanntzugeben und in der Folge entsprechende Konse­quenzen zu ziehen sind. Das ist nach den bisher vorliegenden Berichten nicht ge­schehen.

Die involvierten Aufsichtsräte Grupp und Wolf haben daher gegen jene Wohl­verhaltensregeln verstoßen, auf dessen Einführung der Finanzminister so stolz war. In diesem Fall müsste der Finanzminister selbst als Eigentümervertreter die Konsequenz ziehen und die beiden Aufsichtsräte abberufen.

 


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