Die
SPÖ fordert in diesem Zusammenhang, dass die beiden Aufsichtsräte ihre Ämter
zurücklegen sollen bzw. fordert alternativ den Finanzminister dazu auf, die
beiden abzuberufen, da grundlegende Elemente der international anerkannten
Wohlverhaltensregeln in den Corporate Governance - Vorschriften
nicht eingehalten werden. Die vom Finanzminister geduldete Vorgangsweise
widerspricht internationalen Standards, die eine unbefangene Entscheidung des
Aufsichtsrates sicherstellen sollen. Damit wird auch dem Vertrauen in den
Wirtschafts- und Investitionsstandort Österreich schwerer Schaden
zugefügt – ein Schaden, den die SPÖ von Österreich fernhalten möchte.
Der
Finanzminister hat nach Auffliegen dieses Skandals angeblich „inoffiziell“ eingegriffen
und den in der ÖIAG eingerichteten Arbeitskreis gestoppt. Für die SPÖ ist der
Magna-Deal allerdings alles andere als vom Tisch. Es besteht die Gefahr, dass
das Projekt „Minerva“ nur wegen des oberösterreichischen Wahlkampfes
vorübergehend gestoppt wurde.
Der
Rechnungshof zeigte im Zusammenhang mit der ÖIAG und deren Privatisierungstätigkeit
bereits zahlreiche schwerwiegende Ungereimtheiten auf:
Jahresgagen in der ÖIAG von mehr als
650.000 Euro (über neun Millionen Schilling!) für blau/schwarze
Günstlinge;
Mietbeihilfen,
die 14 mal pro Jahr ausbezahlt werden;
eine
Verdoppelung der Aufsichtsratsgagen;
Spesenexplosion
um unglaubliche 2.000 Prozent;
Verrechnung
privater Ausgaben auf Kosten der ÖIAG;
Missachtung
des Aktienrechtes.
Der
Präsident des Rechnungshofes und die Abgeordneten warten bis heute auf das vor
zwei Jahren von Aufsichtsratsvorsitzendem Heinzel in einer Rechnungshof-Ausschusssitzung
im Parlament versprochene Privatisierungskonzept.
Auch
in anderen Fällen war der Umgang von Heinzel und Co mit dem Aktienrecht sehr
locker. So kritisiert etwa der Linzer Universitätsprofessor Peter Jabornegg in
einem Gutachten, das von den Betriebsräten im ÖIAG-Aufsichtsrat angefordert
wurde, dass bei der Entscheidung über den Verkauf der Austria Tabak an Gallaher
„der ÖIAG-Aufsichtsrat-Vorsitzende und der ÖIAG-Vorstand im konkreten
Anlassfall mehrfach pflichtwidrig handelten“. So wurden etwa den Mitgliedern
des Aufsichtsrats weder ausreichende Informationen noch Vergleiche des
Gallaher-Angebots mit jenen anderer Kaufinteressenten vorgelegt. Diese
Verfahrenmängel, so Jabornegg, würden „für die Annahme einer
Beschlussnichtigkeit ausreichen“ (Trend 3/2003).
Die
VOEST-ALPINE liegt nicht nur im europäischen, sondern auch im weltweiten Vergleich
unter den Top-Stahlunternehmen und hat eben das zweitbeste Ergebnis ihrer
Geschichte erzielt – „trotz“ des ÖIAG-Anteils von 34,7 Prozent. Es
entbehrt somit jeder Logik, dass der Finanzminister dieses Gewinn bringende
Weltklasseunternehmen gerade jetzt verkaufen will.
Dass
es dem Finanzminister bei den sogenannten „Privatisierungen“ nur um eine kurzfristige
Geldbeschaffung für sein notleidendes Budget geht (denn langfristig fehlen natürlich
die jährlichen Gewinne), zeigt die drohende Übernahme der Telekom Austria durch
die Swisscom: Da die Swisscom selbst derzeit zu 62,7 Prozent im Eigentum
des Schweizer Staates steht, könnte wohl niemand in diesem Zusammenhang von
einer Privatisierung, sondern von einem reinen Ausverkaufsgeschäft des
österreichischen Staates an den Schweizer Staat sprechen.
II.
Gesetzeswidrige Unterzeichnung des Eurofighter - Kaufvertrages