Die
Bundesregierung hat mit Ministerratsvortrag vom 1. Juli 2003
beschlossen, den Kaufvertrag für die Eurofighter – vor Inkrafttreten des
Budgetbegleitgesetzes 2003 – zu unterzeichnen. Diese gesetzeswidrige
Vorgangsweise löste in ganz Österreich zu Recht Proteste aus. Zu Recht wegen
folgender Unregelmäßigkeiten:
Unrichtige
Angaben des Finanzministers:
Der
Finanzminister hat den Nationalrat bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage
am 17. Juni 2003 wie folgt informiert:
„Ich
habe den Herrn Aufsichtsratvorsitzenden Bischoff in Sachen Abfangjäger das erste
Mal im Juni 2001 getroffen, das zweite Mal im März 2003. Sonst hab
ich seit Juli 2001 keine Vertreter der Firma EADS getroffen.“
Inzwischen
stellte sich jedoch heraus, dass der Finanzminister laut Bericht des „News“ vom
3. Juli 2003 ein wesentliches Treffen mit dem
EADS-Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Bischoff dem Nationalrat nicht
bekanntgegeben hat.
„Denn
EADS-Aufsichtsrat Bischoff – nebenbei einflussreicher Manager des
Daimler-Chrysler Konzerns – und Grasser sind noch einmal zusammen
gekommen. Und zwar am Dienstag, dem 23. April 2002.“
Dieses
Treffen hat somit nur zwei Monate vor der milliardenschweren, vom Finanzminister
beeinflussten Typenentscheidung zu Gunsten des Eurofighters stattgefunden.
Umstrittene
Änderungen bei den Vergabekriterien:
Im
März und April 2002 wurden wesentliche Ausschreibungskriterien verändert.
So genannte „Mussforderungen“ wurden in sogenannte „Sollkriterien“
umgewandelt. Die Nichterfüllung sogenannter „Sollkriterien“ führt aber nicht
zu einer zwingenden Ausscheidung des Anbieters aus dem Verfahren.
Wesentliche
Kriterien, die von „Muss“ auf „Soll“ verändert wurden, sind der Liefertermin
und die Länge des Lieferzeitraums für die neuen „Kampfjets“.
In
der Ausschreibung war vorgesehen, dass die neuen Kampfflugzeuge schon 2005
verfügbar sein müssen. Die Änderung der Kriterien hatte zur Folge, dass es sich
dabei nur mehr um eine „Sollbestimmung“ handelt.
Nun
müssen die österreichischen SteuerzahlerInnen für eine Übergangslösung viele
Millionen EURO pro Jahr zahlen.
Die
„Mussforderung“, „dass ein Bieter seine Bereitschaft erklären muss, vor Vertragsabschluss
eine Flugerprobung zur Überprüfung der Einsatztauglichkeit in Österreich
vorzunehmen“, wurde bei der Typenentscheidung und auch beim Ministerratsvortrag
vom 1. Juli 2003 gänzlich außer Acht gelassen. Minister Platter
bestätigte bei den Budgetberatungen, dass es keine solche Flugerprobung gab.
Zuschlag
an Eurofighter im Juli 2002 aufgrund eines Vorteils bei der neunjährigen Finanzierungsvariante:
Die
Entscheidung für den Eurofighter Anfang Juli 2002 fiel unter anderem
deshalb positiv für EADS aus, weil bei einer Finanzierung über neun Jahre der
Eurofighter knapp vor dem schwedischen Grippen lag.
Im
„News“ vom 3. Juli 2003 ist zu lesen:
„Noch
Mitte 2003 wurde mit verschiedenen Banken über Konditionen verhandelt. Womit
sich die bescheidene Frage aufdrängt: Wie konnte der Finanzierungsvorteil errechnet
werden, wenn ein Jahr später noch immer nicht feststeht, wie hoch die Zinsen
für die Finanzierung des Jet-Deals sind?“