Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 120

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Die Bundesregierung hat mit Ministerratsvortrag vom 1. Juli 2003 beschlossen, den Kaufvertrag für die Eurofighter – vor Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 – zu unterzeichnen. Diese gesetzeswidrige Vorgangsweise löste in ganz Österreich zu Recht Proteste aus. Zu Recht wegen folgender Unregelmäßigkeiten:

Unrichtige Angaben des Finanzministers:

Der Finanzminister hat den Nationalrat bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage am 17. Juni 2003 wie folgt informiert:

„Ich habe den Herrn Aufsichtsratvorsitzenden Bischoff in Sachen Abfangjäger das erste Mal im Juni 2001 getroffen, das zweite Mal im März 2003. Sonst hab ich seit Juli 2001 keine Vertreter der Firma EADS getroffen.“

Inzwischen stellte sich jedoch heraus, dass der Finanzminister laut Bericht des „News“ vom 3. Juli 2003 ein wesentliches Treffen mit dem EADS-Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Bischoff dem Nationalrat nicht bekanntgegeben hat.

„Denn EADS-Aufsichtsrat Bischoff – nebenbei einflussreicher Manager des Daimler-Chrysler Konzerns – und Grasser sind noch einmal zusammen gekommen. Und zwar am Dienstag, dem 23. April 2002.“

Dieses Treffen hat somit nur zwei Monate vor der milliardenschweren, vom Finanz­minister beeinflussten Typenentscheidung zu Gunsten des Eurofighters stattgefunden.

Umstrittene Änderungen bei den Vergabekriterien:

Im März und April 2002 wurden wesentliche Ausschreibungskriterien verändert. So ge­nannte „Mussforderungen“ wurden in sogenannte „Sollkriterien“ umgewandelt. Die Nicht­erfüllung sogenannter „Sollkriterien“ führt aber nicht zu einer zwingenden Aus­scheidung des Anbieters aus dem Verfahren.

Wesentliche Kriterien, die von „Muss“ auf „Soll“ verändert wurden, sind der Liefertermin und die Länge des Lieferzeitraums für die neuen „Kampfjets“.

In der Ausschreibung war vorgesehen, dass die neuen Kampfflugzeuge schon 2005 verfügbar sein müssen. Die Änderung der Kriterien hatte zur Folge, dass es sich dabei nur mehr um eine „Sollbestimmung“ handelt.

Nun müssen die österreichischen SteuerzahlerInnen für eine Übergangslösung viele Millionen EURO pro Jahr zahlen.

Die „Mussforderung“, „dass ein Bieter seine Bereitschaft erklären muss, vor Vertrags­abschluss eine Flugerprobung zur Überprüfung der Einsatztauglichkeit in Österreich vorzunehmen“, wurde bei der Typenentscheidung und auch beim Ministerratsvortrag vom 1. Juli 2003 gänzlich außer Acht gelassen. Minister Platter bestätigte bei den Budgetberatungen, dass es keine solche Flugerprobung gab.

Zuschlag an Eurofighter im Juli 2002 aufgrund eines Vorteils bei der neunjährigen Finanzierungsvariante:

Die Entscheidung für den Eurofighter Anfang Juli 2002 fiel unter anderem deshalb positiv für EADS aus, weil bei einer Finanzierung über neun Jahre der Eurofighter knapp vor dem schwedischen Grippen lag.

Im „News“ vom 3. Juli 2003 ist zu lesen:

„Noch Mitte 2003 wurde mit verschiedenen Banken über Konditionen verhandelt. Womit sich die bescheidene Frage aufdrängt: Wie konnte der Finanzierungsvorteil errechnet werden, wenn ein Jahr später noch immer nicht feststeht, wie hoch die Zinsen für die Finanzierung des Jet-Deals sind?“

 


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