Vergabekriterien
während des laufenden Verfahrens, der Änderung der Stückzahl, ohne ein Anbot
der anderen Anbieter einzuholen, dem umstrittenen Ausscheiden eines Anbieters,
der hohen, nicht absehbaren Belastung des Bundesbudgets, dem Unterzeichnen des
Vertrages ohne gesetzliche Grundlage, die in Rechtskraft gewachsen ist, dem
Nichtabwarten des vom Bundesminister für Landesverteidigung verlangten Rechnungshofberichtes
und daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gegenüber der Republik
Österreich – tragen die volle rechtliche und politische Verantwortung alle
Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere aber der Bundesminister für
Landesverteidigung und der Bundesminister für Finanzen.
Unter
Berücksichtigung der genannten Vorwürfe und auch im Hinblick darauf, dass die
beiden Minister dem Nationalrat über Fragen in diesem Zusammenhang in vielen Fällen
keine oder eine unvollständige Auskunft gegeben, in manchen Fällen nachweisbar
die Unwahrheit gesagt haben, ist ihnen das Vertrauen vom Nationalrat zu versagen.
Für
den Bundesminister für Finanzen gelten über die Causa Kampfflugzeuge hinaus
noch weitere Bedenken, die in dieser Dringlichen Anfrage wiedergegeben werden
und so schwerwiegend sind, dass sie schon für sich alleine auch Grund für das
Versagen des Vertrauens sind.
III.
Dubiose Netzwerke des Finanzministers
ÖIAG/MAGNA/Rückkehrrecht:
Besonders
aufklärungsbedürftig erscheint der Umstand, dass gerade der Finanzminister als
Eigentümervertreter der ÖIAG angeblich keine Kenntnis über das sogenannte
„Projekt Minerva“ hatte. Dementsprechend unklar gestalteten sich auch die
Erklärungen des Finanzministers gegenüber der Presse. Noch am 24.6.2003
erklärte Grasser in der Tageszeitung „Kurier“, dass es keinen Verkauf der
VOEST-ALPINE an Magna geben werde und er eine „österreichische Lösung“ wolle.
Zwei Tage später, am 26.6.2003, berichtet die Austria Presse-Agentur, dass für
Grasser der Magna-Konzern ein möglicher Käufer der VOEST-ALPINE sei.
Dieser
Meinungsumschwung des Finanzministers beruht offensichtlich auf seinem Rückkehrrecht
zum Magna-Konzern. Mit seinem Eintritt in das Kabinett Schüssel I wurde
zwischen dem Magna-Konzern und Grasser eine in den Medien als „Rückkehrrecht“
bezeichnete Vereinbarung abgeschlossen. Unklar blieb bisher, ob es sich bei
diesem Vertragsverhältnis um eine Karenzierung seines Dienstvertrages handelt,
oder ob damit eine Wiedereinstellungszusage durch Magna abgegeben wurde. Mit
30.6.2003 erklärte Grasser, dass er auf sein Rückkehrrecht zu Magna verzichte,
stellte aber nicht klar, wie dieser Verzicht formal durchgeführt wurde.
Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass auch bei einem rechtlich wirksamen, einseitigen Verzicht
auf ein vereinbartes Rückkehrrecht Grasser jederzeit wieder vom Magna-Konzern
beschäftigt werden könnte.
Rechtlich
interessant sind jedoch die Folgen seines einseitigen Verzichtes auf ein vereinbartes
Rückkehrrecht:
Bei
einer Karenzierung würde diese Vorgangsweise zur Auflösung dieses Dienstvertrages
führen und es wären zwischenzeitlich entstandene Ansprüche aus dem Dienstverhältnis
(z.B. Abfertigung, Teilnahme an Incentive-Programmen, Beendigungsansprüche) an
den Finanzminister auszuzahlen. Durch diese Ansprüche würden weitere
Unvereinbarkeiten entstehen. Unklar blieb bisher, ob der Finanzminister den
parlamentarischen Unvereinbarkeitsausschuss über seine Vertragsverhältnisse zum
Magna-Konzern richtig informiert hat.