Home-Page:
Hinsichtlich
der persönlichen Home-Page Grassers (www.karl-heinzgrasser.at), finanziert
durch den von der IV geförderten „Verein zur Förderung der New Economy“, stellte
der Finanzminister fest, dass er diesen Verein nicht kenne und dass er die Industriellenvereinigung
nicht um Förderung dieses Vereines ersucht habe. Demgegenüber steht eine
Aussage des Pressesprechers der Industriellenvereinigung, der klar ausführte,
dass Grasser persönlich um eine betreffende Finanzierung angefragt habe.
Am 18. Juni 2003
wurden sämtliche Bediensteten der zuständigen Finanzbehörden angewiesen, dass
„Anfragen über den Herrn Bundesminister, Mag. Karl-Heinz Grasser bzw.
Anfragen über einen Verein im Zusammenhang mit seiner Person ausnahmslos an die
Pressestelle, Dr. Winkler weiterzuleiten, bzw. anfragende Personen an
Dr. Winkler zu verweisen“ sind. Über entsprechende Vorgänge sei die
Finanzlandesdirektion zu informieren. Aus den internen Weisungen ergibt sich
klar, dass sämtliche Informationen über den Steuerakt des Vereines
ausschließlich über die Pressestelle des Finanzministers, durch dessen
Kabinettchef und Obmann des Vereines, weitergeleitet werden. Nach dem Wortlaut
der Weisung vom 18.6.2003 ist diese Vorgangsweise auch auf Anfragen der
Staatsanwaltschaft anzuwenden. Lediglich Presseanfragen werden über die
Pressesprecherin des Herrn Staatssekretärs, Frau Roth, abgewickelt.
Bedenklich
erscheint auch das von Grasser eingeholte Gutachten hinsichtlich des Verdachtes
von Steuerhinterziehung und Geschenkannahme durch den Betrieb seiner Home-Page
über einen als gemeinnützig deklarierten Verein. Dieses Gutachten wurde von der
Kanzlei Ernst & Young erstellt. Bei diesem Unternehmen handelt es sich
um einen Auftragnehmer des Finanzministeriums. Ein verantwortungsbewusster
Finanzminister hätte seinen Beamen völlige Freiheit bei der Beurteilung ihn
betreffender Vorwürfe gegeben. Grasser hat im Gegenteil seinen Beamten via
Interview mitgeteilt, wie diese Prüfung auszugehen hat - „Die
Finanzbehörden werden sagen, es ist alles korrekt im steuerlichen Bereich
gelaufen“ – und hat ihnen dafür in Form eines bezahlten Gutachtens schon
die Begründung mitgeliefert.
Beraterhonorare:
Durch
das Finanzministerium wurden seit 4.2.2000 ca. 30 Millionen Euro für
externe Berater, Propagandaausgaben und Inserate verschleudert. Darunter
kuriose Werkverträge, wie z.B. die Beauftragung eines Steuerberaters
betreffend die Errichtung einer Börsebeteiligungs-Gesellschaft oder die
Beauftragung von zwei Experten zur Kündigung eines Mietvertrages. Insgesamt
handelt es sich bei der Gesamtsumme dieser Beratungskosten um die höchsten
Ausgaben für externe Beratung seit 1945. Aufgrund der Beantwortung einer
parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Cap und Genossen stellte
sich heraus, dass der Finanzminister den parlamentarischen Gremien bisher
Beratungskosten in Höhe von weiteren 1,1 Millionen Euro verschwiegen hat.
Honorarnoten
für Grasser:
Berichten des „report“ zufolge hat Finanzminister Grasser selbst bei verschiedenen Auftritten, wie z.B. bei einer Bankeröffnung im Vorjahr in Salzburg, bei einer Tagung einer Salzburger Bank im April 2003 und bei der Investorenkonferenz einer Wiener Bank, Honorare – kolportiert werden 7.000 Euro je Auftritt (ca. 100.000 ÖS) – kassiert. Gleichgültig wofür dieses Geld verwendet wurde, verstößt die Honorarannahme gegen das Berufsverbot für Minister gemäß dem Unvereinbarkeitsgesetz und gegen die Pflicht für diese Honorare sowohl Steuern als auch eventuell Sozialabgaben zu bezahlen. Die von Grasser ins Treffen geführte Stiftung für soziale Projekte (deren