Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 124

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Home-Page:

Hinsichtlich der persönlichen Home-Page Grassers (www.karl-heinzgrasser.at), finan­ziert durch den von der IV geförderten „Verein zur Förderung der New Economy“, stellte der Finanzminister fest, dass er diesen Verein nicht kenne und dass er die Industriellenvereinigung nicht um Förderung dieses Vereines ersucht habe. Dem­gegenüber steht eine Aussage des Pressesprechers der Industriellenvereinigung, der klar ausführte, dass Grasser persönlich um eine betreffende Finanzierung ange­fragt habe.

Am 18. Juni 2003 wurden sämtliche Bediensteten der zuständigen Finanzbehörden angewiesen, dass „Anfragen über den Herrn Bundesminister, Mag. Karl-Heinz Grasser bzw. Anfragen über einen Verein im Zusammenhang mit seiner Person ausnahmslos an die Pressestelle, Dr. Winkler weiterzuleiten, bzw. anfragende Personen an Dr. Winkler zu verweisen“ sind. Über entsprechende Vorgänge sei die Finanzlandes­direktion zu informieren. Aus den internen Weisungen ergibt sich klar, dass sämtliche Informationen über den Steuerakt des Vereines ausschließlich über die Pressestelle des Finanzministers, durch dessen Kabinettchef und Obmann des Vereines, weite­rgeleitet werden. Nach dem Wortlaut der Weisung vom 18.6.2003 ist diese Vorgangs­weise auch auf Anfragen der Staatsanwaltschaft anzuwenden. Lediglich Presseanfra­gen werden über die Pressesprecherin des Herrn Staatssekretärs, Frau Roth, abge­wickelt.

Bedenklich erscheint auch das von Grasser eingeholte Gutachten hinsichtlich des Verdachtes von Steuerhinterziehung und Geschenkannahme durch den Betrieb seiner Home-Page über einen als gemeinnützig deklarierten Verein. Dieses Gutachten wurde von der Kanzlei Ernst & Young erstellt. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um einen Auftragnehmer des Finanzministeriums. Ein verantwortungsbewusster Finanz­minis­ter hätte seinen Beamen völlige Freiheit bei der Beurteilung ihn betreffender Vor­würfe gegeben. Grasser hat im Gegenteil seinen Beamten via Interview mitgeteilt, wie diese Prüfung auszugehen hat - „Die Finanzbehörden werden sagen, es ist alles korrekt im steuerlichen Bereich gelaufen“ – und hat ihnen dafür in Form eines bezahl­ten Gutachtens schon die Begründung mitgeliefert.

Beraterhonorare:

Durch das Finanzministerium wurden seit 4.2.2000 ca. 30 Millionen Euro für externe Berater, Propagandaausgaben und Inserate verschleudert. Darunter kuriose Werkver­träge, wie z.B. die Beauftragung eines Steuerberaters betreffend die Errichtung einer Börse­beteiligungs-Gesellschaft oder die Beauftragung von zwei Experten zur Kündigung eines Mietvertrages. Insgesamt handelt es sich bei der Gesamtsumme dieser Beratungskosten um die höchsten Ausgaben für externe Beratung seit 1945. Aufgrund der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Cap und Genossen stellte sich heraus, dass der Finanzminister den parlamen­tarischen Gremien bisher Beratungskosten in Höhe von weiteren 1,1 Millionen Euro verschwiegen hat.

Honorarnoten für Grasser:

Berichten des „report“ zufolge hat Finanzminister Grasser selbst bei verschiedenen Auftritten, wie z.B. bei einer Bankeröffnung im Vorjahr in Salzburg, bei einer Tagung einer Salzburger Bank im April 2003 und bei der Investorenkonferenz einer Wiener Bank, Honorare – kolportiert werden 7.000 Euro je Auftritt (ca. 100.000 ÖS) – kassiert. Gleichgültig wofür dieses Geld verwendet wurde, verstößt die Honorarannahme gegen das Berufsverbot für Minister gemäß dem Unvereinbarkeitsgesetz und gegen die Pflicht für diese Honorare sowohl Steuern als auch eventuell Sozialabgaben zu be­zahlen. Die von Grasser ins Treffen geführte Stiftung für soziale Projekte (deren


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