Gründung
auf seiner homepage vor kurzem noch groß gefeiert wurde) existiert zum einen,
wie der Finanzminster zugeben musste, noch gar nicht, zum anderen wäre dies
sowohl für die Abgabenpflicht, als auch die Unvereinbarkeitsregelungen
irrelevant. Einmal mehr geht Finanzminister Grasser offensichtlich davon aus,
dass Bestimmungen, die für jeden Staatsbürger gelten und deren Einhaltung noch
dazu er zu überwachen hat, ausgerechnet für ihn nicht gelten.
Es
ergibt sich somit ein umfassendes Sittenbild von Vorteilsnehmern und zumindest
eines Vorteilsgebers, das einer ebenso umfassenden Erhellung bedarf. Einer Erhellung,
die zu leisten der Finanzminister bei vergangenen Dringlichen Anfragen, sei es
der SPÖ oder der Grünen, nicht bereit war. Stattdessen wurden die Abgeordneten
des österreichischen Nationalrates von Grasser offensichtlich mit den Zuhörern
bei einer KMU-Roadshow verwechselt und mit einem in NLP-Manier gehaltenen
Vortrag über seine angeblichen Erfolge in der Budget- und Wirtschaftspolitik
behelligt. Die unterzeichneten Abgeordneten geben aber die Hoffnung auf
Antworten nicht auf und richten daher an den Bundesminister für Finanzen die
folgende
Anfrage
1.
Wann haben Sie als Eigentümervertreter erfahren, dass die Firma Magna oder Herr
Stronach am Kauf der ÖIAG-Anteile an der VOEST-ALPINE interessiert ist?
2.
Wann haben Sie erstmals vom Projekt „Minerva“ erfahren?
3.
Wann haben Sie als Eigentümervertreter erstmals davon Kenntnis erlangt, dass
der ÖIAG-Vorstand gemeinsam mit Magna-Managern an einem Konzept arbeitet, um
die ÖIAG-Anteile an der VOEST-ALPINE an Magna zu verkaufen?
4.
Sehen Sie bei den Herren Grupp und Wolf vor dem Hintergrund des geplanten Verkaufes
der ÖIAG-Anteile an der VOEST-ALPINE im Zusammenhang mit deren Interessenlage
als Vorstandsmitglieder von Unternehmen, die solche Anteile erwerben wollen,
Unvereinbarkeiten, wie sie nach internationalen aber auch österreichischen Corporate
Governance Vorschriften ausgeschlossen sind?
Wenn
nein, warum nicht?
5.
Mit welchen Maßnahmen werden Sie für das weitere Verkaufsverfahren sicherstellen,
dass die angesprochenen Unvereinbarkeiten im Interesse der Republik Österreich
beseitigt werden, um eine nach den international üblichen Standards unbefangene
Entscheidung der involvierten Aufsichtsräte im Zusammenhang mit dem geplanten
Anteilsverkauf sicherzustellen?
6.
Wie werden Sie sicherstellen, dass nachhaltig das bestimmende öffentliche Kerneigentum
in dem für die österreichische Wirtschaft wichtigen Industrieunternehmen
VOEST-ALPINE weiterhin in Österreich gesichert ist?
7.
Werden Sie als zuständiger Eigentümervertreter den Beschluss des oberösterreichischen
Landtages betreffend die VOEST-ALPINE vom 3. Juli 2003 umsetzen?
8.
Die Typenentscheidung für den Eurofighter Anfang Juli 2002 fiel unter anderem
deshalb positiv für EADS aus, weil bei einer Finanzierung über neun Jahre der
Eurofighter knapp vor dem schwedischen Grippen lag.
Warum
konnten Sie aber im Widerspruch dazu bei den Beratungen zu den Budgets
2003/2004 im Mai dieses Jahres noch immer keine genaue Zinshöhe und keine Gesamtbelastung
für die SteuerzahlerInnen nennen?