Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 125

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Gründung auf seiner homepage vor kurzem noch groß gefeiert wurde) existiert zum einen, wie der Finanzminster zugeben musste, noch gar nicht, zum anderen wäre dies sowohl für die Abgabenpflicht, als auch die Unvereinbarkeitsregelungen irrelevant. Einmal mehr geht Finanzminister Grasser offensichtlich davon aus, dass Bestim­mungen, die für jeden Staatsbürger gelten und deren Einhaltung noch dazu er zu über­wachen hat, ausgerechnet für ihn nicht gelten.

Es ergibt sich somit ein umfassendes Sittenbild von Vorteilsnehmern und zumindest eines Vorteilsgebers, das einer ebenso umfassenden Erhellung bedarf. Einer Erhel­lung, die zu leisten der Finanzminister bei vergangenen Dringlichen Anfragen, sei es der SPÖ oder der Grünen, nicht bereit war. Stattdessen wurden die Abgeordneten des österreichischen Nationalrates von Grasser offensichtlich mit den Zuhörern bei einer KMU-Roadshow verwechselt und mit einem in NLP-Manier gehaltenen Vortrag über seine angeblichen Erfolge in der Budget- und Wirtschaftspolitik behelligt. Die unter­zeich­neten Abgeordneten geben aber die Hoffnung auf Antworten nicht auf und richten daher an den Bundesminister für Finanzen die folgende

Anfrage

1. Wann haben Sie als Eigentümervertreter erfahren, dass die Firma Magna oder Herr Stronach am Kauf der ÖIAG-Anteile an der VOEST-ALPINE interessiert ist?

2. Wann haben Sie erstmals vom Projekt „Minerva“ erfahren?

3. Wann haben Sie als Eigentümervertreter erstmals davon Kenntnis erlangt, dass der ÖIAG-Vorstand gemeinsam mit Magna-Managern an einem Konzept arbeitet, um die ÖIAG-Anteile an der VOEST-ALPINE an Magna zu verkaufen?

4. Sehen Sie bei den Herren Grupp und Wolf vor dem Hintergrund des geplanten Ver­kaufes der ÖIAG-Anteile an der VOEST-ALPINE im Zusammenhang mit deren Inter­essenlage als Vorstandsmitglieder von Unternehmen, die solche Anteile erwerben wollen, Unvereinbarkeiten, wie sie nach internationalen aber auch österreichischen Cor­porate Governance Vorschriften ausgeschlossen sind?

Wenn nein, warum nicht?

5. Mit welchen Maßnahmen werden Sie für das weitere Verkaufsverfahren sicher­stellen, dass die angesprochenen Unvereinbarkeiten im Interesse der Republik Öster­reich beseitigt werden, um eine nach den international üblichen Standards unbe­fangene Entscheidung der involvierten Aufsichtsräte im Zusammenhang mit dem geplanten Anteilsverkauf sicherzustellen?

6. Wie werden Sie sicherstellen, dass nachhaltig das bestimmende öffentliche Kern­eigentum in dem für die österreichische Wirtschaft wichtigen Industrieunternehmen VOEST-ALPINE weiterhin in Österreich gesichert ist?

7. Werden Sie als zuständiger Eigentümervertreter den Beschluss des oberöster­reichischen Landtages betreffend die VOEST-ALPINE vom 3. Juli 2003 umsetzen?

8. Die Typenentscheidung für den Eurofighter Anfang Juli 2002 fiel unter anderem des­halb positiv für EADS aus, weil bei einer Finanzierung über neun Jahre der Eurofighter knapp vor dem schwedischen Grippen lag.

Warum konnten Sie aber im Widerspruch dazu bei den Beratungen zu den Budgets 2003/2004 im Mai dieses Jahres noch immer keine genaue Zinshöhe und keine Gesamtbelastung für die SteuerzahlerInnen nennen?

 


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