Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 142

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Zur Frage 12:

Wie ich schon bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage vom 17. Juni 2003, 535/J, zu den Fragen 1 bis 11 mitgeteilt habe, war auf Grund des vom BMLV gewählten Ver­gabeverfahrens schon aus technischen Gründen eine Beeinflussung nicht möglich. Natürlich fanden auf politischer Ebene Gespräche statt und musste das Bundesminis­terium für Finanzen gemäß Bundeshaushaltsgesetz mitbefasst werden.

Ich darf Ihnen eine Stellungnahme des Verteidigungsressorts vorlesen:

Gemäß § 43 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes ist bei Beschaffungsvorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung bereits während der Planung das Einverneh­men herzustellen. Gemäß § 43 Abs. 2 hat der Bundesminister für Finanzen Richtlinien zur Durchführung aufzustellen.

Da für das Beschaffungsvorhaben „Luftraumüberwachungsflugzeug“ § 43 anzuwenden war, ist das Bundesministerium für Finanzen selbstverständlich völlig gesetzeskonform bei der Erteilung von Richtlinien für das gegenständliche Vorhaben vorgegangen. Bei den vorgegebenen Richtlinien wurde in keiner Weise irgendein Produkt bevorzugt. (Abg. Dr. Gusenbauer: Sind Kontakte mit EADS politische Kontakte?)

Zur Frage 13:

Für kommerzielle und finanzielle Fragen waren die Finanzprokuratur und die Österrei­chische Bundesfinanzierungsagentur eingebunden, ohne dass Kosten dafür entstan­den sind.

Die Fragen 14, 15, 16 und 17 darf ich wie folgt beantworten:

Es bestand seit dem 4. Februar 2000 kein Dienstverhältnis mehr mit der Firma Magna. Es bestand lediglich eine Vereinbarung, nach einem möglichen Ausscheiden aus der Bundesregierung wiederum im Rahmen dieses Konzerns tätig sein zu können.

In diesem Zusammenhang habe ich daher, nach den jüngsten politischen Ereignissen beziehungsweise nachdem ein potentielles Interesse der Firma Magna für eine Beteiligung der Republik nicht auszuschließen war, folgendes Schreiben an den Vice Chairman Siegfried Wolf gerichtet:

„Sehr geehrter Herr Vice Chairman! Als Finanzminister habe ich immer größten Wert auf meine persönliche und politische Unabhängigkeit gelegt und darauf geachtet, aus­schließlich die Interessen der österreichischen Bürger und Steuerzahler zu vertreten. Im Zuge der öffentlichen Diskussion habe ich festgestellt, dass sich Magna möglicher­weise für Unternehmen, die im Besitz beziehungsweise in einem Beteiligungsverhältnis der Republik Österreich stehen, interessiert. Um jeden wie immer gearteten Interes­sens­konflikt von vorneherein auszuschließen, verzichte ich hiermit auf mein Rückkehr­recht zu Magna.

Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme verbleibe ich ...“ und so weiter. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Broukal: Peinlich!)

Es hat keine Reaktion der Firma Magna auf dieses Schreiben gegeben. (Abg. Brou­kal: Es ist vielleicht nie eingelangt! – Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich erwähne nur am Rande, dass es sehr interessant wäre, zu sehen, welche Rück­kehrrechte bei Ihnen, ob beamtet oder gewerkschaftlich, in welche Funktionen beste­hen, meine Damen und Herren, und ob auch Sie entsprechend von Ihren Rück­kehrrechten zurücktreten werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich versuche, Ihre Fragen zu beantworten. (Abg. Nürnberger: Wo? Wo? Wann?)

 


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