Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 143

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Die Zusage eines Rückkehrrechtes in eine frühere Berufstätigkeit entspricht nicht den im Unvereinbarkeitsgesetz geregelten Sachverhalten und ist deshalb nicht melde­pflichtig.

In diesem Zusammenhang darf ich auf meine letzte Meldung an den Unvereinbar­keitsausschuss, welche ich am 26. März 2003 zu Handen Herrn Parlamentsdirektor Dr. Georg Posch mit der Post an den Nationalrat übermittelt habe, verweisen, die nach wie vor voll gültig ist.

Zu den Fragen 18 und 19:

Meine Mitarbeiter haben keine bezahlten Nebentätigkeiten im Verein zur Förderung der New Economy bekannt gegeben. Im Übrigen verweise ich zu dieser Frage betreffend den Verein auf meine Anfragebeantwortungen der Dringlichen Anfrage vom 17. Ju­ni 2003, Fragen 16 bis 19, im Nationalrat und im Bundesrat am 23. Juni 2003, Fra­ge 10.

Zur Frage 20:

Diese Frage beantworte ich mit ja. Kein Mitarbeiter meines Ressorts, der mit der offi­ziellen Homepage des BMF befasst ist, hat jemals an der erwähnten Homepage mitge­arbeitet. (Abg. Dr. Gusenbauer: Wer hat sie denn gemacht?)

Zur Frage 21:

Ich betone, dass nicht ich die Förderung der Industriellenvereinigung erhalten habe, sondern der Verein zur Förderung der New Economy, bei dem ich, wie Sie schon aus anderen Anfragebeantwortungen wissen, weder Mitglied bin noch in irgendeiner Form in Erscheinung getreten bin. Ich habe also keine Funktion dort inne, daher habe ich auch keine Verfügungen getroffen. (Abg. Öllinger: Sie sind ja der Vereinszweck! Das darf ja nicht wahr sein! – Die Abgeordneten Mag. Wurm und Gaál: Sie sind der Ver­einszweck! – Abg. Mag. Kogler: Die Homepage ist eine Fata Morgana!)

Im Übrigen ist auf folgende Aussagen der Industriellenvereinigung hinzuweisen. Ich darf Herrn Generalsekretär Fritz zitieren: „Man wollte ein Signal für die New Economy setzen. Das war uns sehr wichtig, wenn das andere Minister forciert hätten, hätten wir das auch mit denen gemacht.“

Fritz erklärte, er wolle sich „auf keinen Fall an einer Politikerhatz beteiligen. Aber es ist uns nicht um den unmittelbaren Nutzen gegangen, das wäre Uralt-Lobbying, das ma­chen wir nicht. Wir schätzen Grassers wirtschaftspolitische Überzeugung, die wollten wir unterstützen.“ – Fritz verwies darauf, dass Grasser auch „oft genug gegen die Inter­essen der Industrie entschieden hat, etwa bei der Energiesteuer-Deckelung oder dem Altlastensanierungsgesetz.“ (Abg. Gaál: Peinlich! Peinlich!) „Zuletzt sind wir bei der Überbrückungshilfe für den Forschungsfonds abgeblitzt“, sagt der Generalsekretär.

Zur Frage 22:

Diese Frage beantworte ich mit nein.

Zu den Fragen 23 und 26:

Ich habe zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Einfluss auf diese Angelegenheit genom­men. In dieser Sache habe ich eine einzige Weisung gegeben, nämlich dass Herr Staats­sekretär Alfred Finz das Verfahren entsprechend leitet.

In den Unterbehörden erfolgte eine einzige Weisung durch einen Finanzamts-Vor­stand, nämlich hinsichtlich der Pressearbeit – ich darf das zitieren –:

„Selbstverständlich gilt aber für das Finanzministerium wie für jedes andere Unterneh­men auch, dass Medienarbeit in ihren Grundzügen koordiniert sein muss. In diesem


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