Die Zusage eines Rückkehrrechtes in eine frühere Berufstätigkeit entspricht nicht den im Unvereinbarkeitsgesetz geregelten Sachverhalten und ist deshalb nicht meldepflichtig.
In diesem Zusammenhang darf ich auf meine letzte Meldung an den Unvereinbarkeitsausschuss, welche ich am 26. März 2003 zu Handen Herrn Parlamentsdirektor Dr. Georg Posch mit der Post an den Nationalrat übermittelt habe, verweisen, die nach wie vor voll gültig ist.
Zu den Fragen 18 und 19:
Meine Mitarbeiter haben keine bezahlten Nebentätigkeiten im Verein zur Förderung der New Economy bekannt gegeben. Im Übrigen verweise ich zu dieser Frage betreffend den Verein auf meine Anfragebeantwortungen der Dringlichen Anfrage vom 17. Juni 2003, Fragen 16 bis 19, im Nationalrat und im Bundesrat am 23. Juni 2003, Frage 10.
Zur Frage 20:
Diese Frage beantworte ich mit ja. Kein
Mitarbeiter meines Ressorts, der mit der offiziellen Homepage des BMF befasst
ist, hat jemals an der erwähnten Homepage mitgearbeitet. (Abg. Dr. Gusenbauer:
Wer hat sie denn gemacht?)
Zur Frage 21:
Ich betone, dass nicht ich die Förderung
der Industriellenvereinigung erhalten habe, sondern der Verein zur Förderung
der New Economy, bei dem ich, wie Sie schon aus anderen Anfragebeantwortungen
wissen, weder Mitglied bin noch in irgendeiner Form in Erscheinung getreten
bin. Ich habe also keine Funktion dort inne, daher habe ich auch keine
Verfügungen getroffen. (Abg. Öllinger: Sie sind ja der Vereinszweck!
Das darf ja nicht wahr sein! – Die Abgeordneten Mag. Wurm und Gaál:
Sie sind der Vereinszweck! – Abg. Mag. Kogler: Die Homepage
ist eine Fata Morgana!)
Im Übrigen ist auf folgende Aussagen der Industriellenvereinigung hinzuweisen. Ich darf Herrn Generalsekretär Fritz zitieren: „Man wollte ein Signal für die New Economy setzen. Das war uns sehr wichtig, wenn das andere Minister forciert hätten, hätten wir das auch mit denen gemacht.“
Fritz erklärte, er wolle sich „auf keinen Fall an einer Politikerhatz beteiligen. Aber es ist uns nicht um den unmittelbaren Nutzen gegangen, das wäre Uralt-Lobbying, das machen wir nicht. Wir schätzen Grassers wirtschaftspolitische Überzeugung, die wollten wir unterstützen.“ – Fritz verwies darauf, dass Grasser auch „oft genug gegen die Interessen der Industrie entschieden hat, etwa bei der Energiesteuer-Deckelung oder dem Altlastensanierungsgesetz.“ (Abg. Gaál: Peinlich! Peinlich!) „Zuletzt sind wir bei der Überbrückungshilfe für den Forschungsfonds abgeblitzt“, sagt der Generalsekretär.
Zur Frage 22:
Diese Frage beantworte ich mit nein.
Zu den Fragen 23 und 26:
Ich habe zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Einfluss auf diese Angelegenheit genommen. In dieser Sache habe ich eine einzige Weisung gegeben, nämlich dass Herr Staatssekretär Alfred Finz das Verfahren entsprechend leitet.
In den Unterbehörden erfolgte eine einzige Weisung durch einen Finanzamts-Vorstand, nämlich hinsichtlich der Pressearbeit – ich darf das zitieren –:
„Selbstverständlich gilt aber für das Finanzministerium wie für jedes andere Unternehmen auch, dass Medienarbeit in ihren Grundzügen koordiniert sein muss. In diesem