Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 144

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Sinne enthält der Leitfaden für die Medien- und Pressearbeit des Bundesministeriums für Finanzen vom März 2001 unter anderem detaillierte Regelungen darüber, wer in welchem Umfang zu Medienkontakten autorisiert ist. In Beachtung dieser verbindlichen Richtlinien hat der Vorstand des Finanzamtes 4, 5, 10 beziehungsweise die GA 1 seine Mitarbeiter völlig korrekt und sachlich informiert.“

Im Übrigen handelt es sich um ein laufendes Verfahren, über das ich, so wie immer, selbstverständlich keinerlei Auskünfte erteilen will und kann.

Zur Frage 24:

Die Kosten für das Gutachten von Ernst & Young habe ich selbstverständlich per­sön­lich getragen.

Zur Frage 25:

Ich habe in meiner Funktion als Finanzminister weder persönlich Kontakt mit Vertretern der Firma Ernst & Young gehabt, noch habe ich einen Auftrag vergeben.

Das Bundesministerium für Finanzen hat im Jahr 2001 einen Auftrag in der Höhe von 61 244 € – das war ein Auftrag bezüglich Statuserhebung bei der in Konkurs befind­lichen TRIGON-Bank – und im Jahr 2003 einen Auftrag in der Höhe von 33 000 € – Erhebung und Evaluierung des konkreten Haftungsrisikos des Bundes bei der ÖBAG, insbesondere aus der Haftung für Bergschäden nach dem Mineralrohstoffgesetz – vergeben.

Zu den Fragen 27, 29 und 30:

Ich habe während meiner Amtszeit keinerlei Honorare oder Entgelte angenommen be­ziehungsweise mir versprechen lassen. In wenigen Fällen haben Unternehmer Spen­den direkt an sozial bedürftige Spendenempfänger geleistet. So konnte Direkthilfe für in Not geratene Menschen vermittelt werden.

Ich darf Ihnen dazu einige Beispiele geben: Der Familie Rabensteiner in der Sendung „Help TV“, die von Barbara Stöckl initiiert wurde, konnte eine direkte Spende als Scheck übergeben werden. Außerdem habe ich bei einem Generaldirektor einer Bank für eine teilweise Wertberichtigung eines Kredites dieser Familie interveniert. – Wenn Sie diesen Beitrag in „Help TV“ gesehen haben, dann haben Sie festgestellt, dass es dabei um eine Frau mit Aneurysma geht, die seit vielen, vielen Monaten ans Bett ge­fesselt war, die sich überhaupt nicht selbst bewegen, versorgen oder sonst etwas tun konnte, dass der Mann seinen Job aufgegeben hat und dass es zwei Kinder im schulpflichtigen Alter gibt. Daher hoffe ich, dass auch Sie dieses Engagement unter­stützen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben ferner einem türkischen Buben geholfen, der eine lebensnotwendige Operation gebraucht hat; dies wurde initiiert von Alfons Haider. Mit einer Spende der Österreichischen Lotterien wurde ihm geholfen. Ich habe bei den Österreichischen Lotterien angerufen, nachdem mich Alfons Haider angesprochen hat, und habe gefragt: Kann man hier in irgendeiner Form helfen?

Ein weiteres Beispiel: Rudolf O. – verzeihen Sie, wenn ich seinen Namen nicht nen­ne –, an multipler Sklerose erkrankt, an den Rollstuhl gefesselt. Er wohnt mit seinen 80-jährigen Eltern in einem Wohnhaus ohne Lift. Auf meine Intervention hin wurde im August 2002 eine Spende direkt von einer Bank an diese Familie überwiesen. (Abg. Dr. Gusenbauer: Warum spenden Sie eigentlich nicht privat?)

Oder: Frau Josepha S. Ihr Ehemann ist bei einem tödlichen Arbeitsunfall auf einer Baustelle ums Leben gekommen. Diese Witwe ist Mutter von drei Kindern und hat


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