Zur Frage 37:
Ich möchte
nochmals festhalten: Ich beziehe keinerlei steuerpflichtiges Einkommen im Sinne
der Bestimmungen des Unvereinbarkeitsgesetzes.
Ich sehe gerade,
die Fragen 29 und 30 fehlen noch, ich darf sie Ihnen
nachliefern:
Ich darf hier aus
einer Information für den Herrn Präsidenten des Nationalrates zitieren, und
zwar aus der Zusammenfassung – das Schriftstück stammt vom
6. Oktober 1997; ich zitiere –:
Das Verfassen
beziehungsweise die Herausgabe von Büchern sowie eine gelegentliche Vortragstätigkeit
erfüllen die von der Rechtssprechung aufgestellten Kriterien eines Berufes
nicht. Ein Verbot wäre aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch. Sie
unterliegen daher nicht dem Verbot des § 2 Abs. 1
Unvereinbarkeitsgesetz und sind nicht als Beginn einer Berufstätigkeit im Sinne
des § 2 Abs. 3 Unvereinbarkeitsgesetz dem Ausschuss zu
melden. – So hier festgehalten, meine Damen und Herren. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Was die Frage 38 betrifft, möchte ich auf meine Beantwortung der inhaltlich identen Frage Nummer 14 der Dringlichen Anfrage 520/J vom 12. Juni 2003 verweisen, in der ich auf den von mir am 22. Mai 2003 an den Herrn Präsidenten des Nationalrates übermittelten Erhebungsbericht gemäß § 40 Abs. 1 GOG hingewiesen habe, auf meine umfangreiche Beantwortung der 105 Einzelfragen umfassenden parlamentarischen Anfrage vom 13. Februar 2002, Nr. 3397/J, der Abgeordneten Dr. Cap und Kollegen sowie auf die parlamentarische Anfrage vom 30. April 2003, 359/J, der Abgeordneten Dr. Kräuter, Doris Bures, Dr. Matznetter und Kollegen.
Ich möchte Ihnen zusätzlich nochmals vor
Augen führen: Die Repräsentationsausgaben des Herrn Edlinger beliefen sich
im Jahre 1998 auf 317 000 €, 1999 auf 249 000 €. (Abg.
Schieder: EU-Vorsitz!)
Meine Repräsentationsausgaben beliefen sich im Jahre 2000 auf 88 000 €, 2001 auf 126 000 €, 2002 auf 136 000 €. Drei Jahre Grasser waren so teuer oder billig wie ein Jahr Rudi Edlinger. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Ohne EU-Vorsitz!)
Meine Damen und Herren! Was die Öffentlichkeitsarbeit betrifft, möchte ich nochmals sagen: Rudolf Edlinger im Jahr 1998 3,1 Millionen €, im Jahr 1999 3,3 Millionen €. Karl-Heinz Grasser im Jahr 2002 3,2 Millionen €.
Sie haben eine Anfragebeantwortung meinerseits in den letzten Tagen und Wochen in Zweifel gezogen. Ich habe im Rahmen der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage festgehalten, dass wir keine Werbung machen, meine Damen und Herren. Ich habe sehr oft von Ihnen gelesen, dass Sie sagen, ich hätte das Parlament nicht richtig informiert. Das sage ich im Zusammenhang mit dieser Anfragebeantwortung.
Ich darf Ihnen Folgendes vorlesen: „Es wird festgehalten, dass es sich bei der Informationstätigkeit der Bundesregierung nicht um Werbung, sondern um Öffentlichkeitsarbeit handelt, für die das Prinzip der umfassenden Information und des einfachen Zugangs zu dieser für die interessierten Bürger zu gelten hat.“
Diese Antwort, meine Damen und Herren, stammt von Viktor Klima, und er hat sie in einer Anfragebeantwortung dem Parlament so zur Kenntnis gebracht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Er hat außerdem darauf hingewiesen ... (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Aber er hat die Summe nicht verschwiegen!) – Ich will es Ihnen ja gerade sagen. Er hat außerdem hinzugefügt, dass alleine im Jahr 1998 33,493 Millionen Schilling zugewiesen worden sind. Aufgewendet wurden alleine für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit 128 804 180 S.