10. Punkt
Bericht des
Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (76 der Beilagen):
Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird
(GGBG-Novelle 2003) (85 der Beilagen)
11. Punkt
Bericht des
Verkehrsausschusses über den Antrag 163/A der Abgeordneten Werner Miedl,
Mag. Eduard Mainoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit
Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG) geändert wird (189 der
Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu den
Punkten 7 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem
durchgeführt wird.
Auf eine
mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet
hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
7 Minuten. – Bitte.
19.23
Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren!
Was hier jetzt zur Diskussion steht, ist ein ganzes Paket an
Verkehrsregelungen, Verkehrsgesetzen, Anträgen auf Änderungen der
Verkehrsgesetze. Ich finde es schon etwas erstaunlich, dass sich weder der Herr
Staatssekretär bemüßigt fühlt, dieser Debatte beizuwohnen, noch der Herr
Verkehrsminister selbst. Das ist aus meiner Sicht ein großer Mangel, und ich
bitte Sie ... (Staatssekretär
Mag. Kukacka betritt den Saal.) –
Aha, der Herr Staatssekretär ist eingetroffen, fein, dann können wir wenigstens
ausführlich über die entscheidende Frage des Kraftfahrliniengesetzes diskutieren.
Ich halte das nämlich für eine der wesentlichen Zukunftsfragen.
Ich möchte aber
vorher noch kurz auf andere Punkte eingehen, die in diesem Sammelpaket
enthalten sind. Es geht einmal um eine Regelung, dass die Ausdehnung des
Intervalls für die so genannte Pickerl-Überprüfung auf drei Jahre erfolgt ist,
und zwar auch für die Landwirtschaft; diesmal eben nicht für PKW, sondern für
landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Ich halte das – und das sage ich Ihnen
ganz offen – für absolut falsch, und wir haben deshalb auch den Antrag auf
getrennte Abstimmung gestellt.
Gerade in der
Landwirtschaft ist durch die erhöhte Beanspruchung des Wagenmaterials
keinerlei Vergleich zu einem normalen PKW bei normalem Fahrverhalten gegeben.
Gerade deswegen sollte die Überprüfung in einem dichteren Rhythmus, also im
üblichen alten Intervall stattfinden. Noch dazu, und deshalb verwundert mich
diese Regelung, sind die Bauern doch so überzeugt davon – zumindest
ihre Vertreter hier im Parlament, die Bauern selbst eh nicht –, dass sie
Vorreiter und Vorreiterinnen im Umweltschutz sind. Eine ständige Abgaskontrolle
ist natürlich mehr als gravierend und wichtig für die Emissionen, die auch im
landwirtschaftlichen Betrieb ausgestoßen werden, aber das scheint den Herren
und Damen Bauernvertretern wiederum gleichgültig zu sein. Das halte ich für
falsch. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Warum denn?) Was im restlichen
Paket an Anpassungen enthalten ist, ist für mich in Ordnung. (Abg. Grillitsch:
Was halten Sie für falsch?)
Sie würden sich wundern, ich habe einige Mails zu diesem Thema erhalten, die mich sehr wohl in dieser Meinung bestätigt haben. Auch Statistiken wurden mir zugeschickt