Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem
Mainoni soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Mainoni,
Grillitsch ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Als
nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
19.40
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir behandeln heute im Rahmen des Bereichs Verkehr ein ökonomisches Thema, welches der Landwirtschaft Erleichterungen bringt. Ich habe die Ausführungen von Kollegin Lichtenberger am Beginn dieser Debatte verfolgt, und sie sagte, dass sie diesem Punkt nicht zustimmen kann. Ich darf für mich in Anspruch nehmen, seit 25 Jahren direkt in der Landwirtschaft tätig zu sein und mit Technik zu tun zu haben, und ich nehme mir heraus, zu behaupten, dass heute ein in der Landwirtschaft eingesetzter Traktor im Vergleich zu einem PKW von der Robustheit und Stabilität her, was Bremsen und alle anderen technischen Dinge betrifft, einen höheren Standard aufweist, weil es hier einfach Sicherheit gibt.
Ich gebe ganz offen zu: Wo wir in der
Landwirtschaft Probleme haben, das ist bei der Bedienung. Das ist eigentlich
die Hauptursache dafür, dass in der Landwirtschaft mitunter auch etwas
passiert. Daher verstehe ich es einfach nicht ganz, dass man bei diesem Thema,
welches Erleichterungen und eine Angleichung an Regelungen bringt, wie sie auch
für PKW gelten, nicht mitgehen kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Österreichs Landwirtschaft erfüllt vielfältige Aufgaben: von der Produktion über die Gestaltung und Erhaltung unserer Kulturlandschaft bis hin zu Vorleistungen, welche der Wirtschaft dienen. Daher brauchen wir auch Rahmenbedingungen, um diesen Auftrag auch in Zukunft erfüllen zu können.
Mit dieser Novellierung des Kraftfahrgesetzes gibt es Erleichterungen und Verbesserungen, Verwaltungsvereinfachungen für die Landwirtschaft. Es wird für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis zu 40 Kilometern pro Stunde das Intervall für die Prüfungspflicht, des so genannten Pickerls, verlängert. Bisher musste man jährlich überprüfen lassen. In Zukunft wird das gleich geregelt sein wie beim PKW: die erste Überprüfung nach 3 Jahren, die zweite Überprüfung nach 5 Jahren und danach selbstverständlich jährlich. Es erfolgt hier also eine Gleichbehandlung mit PKW-Besitzern.
Ich habe es schon gesagt: Es ist vom technischen Standpunkt her vertretbar, dieser Novelle zuzustimmen. Was die technischen Standards betrifft, so sind diese gerade in Österreichs Landtechnik sehr hoch. Österreichs Firmen machen das so sicher, es wird alles geprüft! Wir haben in Wieselburg ein tolles Technikzentrum, welches jederzeit die Bedienungssicherheit und technische Sicherheit gewährleistet.
Zusammenfassend kann man sagen: Diese Novelle bringt der Landwirtschaft ein gewisses Ausmaß an Verwaltungsvereinfachung, einen gewissen Bürokratieabbau, aber vor allem auch eine Kostenentlastung. Und als Vertreter der österreichischen Maschinenringe darf ich auch einmal sagen: Wir reden von Kosten und wir handeln – und haben damit wieder einen kleinen Beitrag geleistet und wieder ein längst fälliges Anliegen umgesetzt!
Zum Schluss darf ich mich an Herrn Bundesminister Gorbach noch mit einem Anliegen wenden: dass man die Parallelimporte für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge auch erleichtern und damit wiederum einen kleinen Beitrag dazu leisten möge, Österreichs Landwirtschaft von Kosten zu entlasten.