Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 222

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Was aber heute noch nicht gesagt wurde und was mir auch sehr wichtig erscheint, ist, dass im Zuge der Änderungen dieser Gesetze auch ganz klar festgestellt wurde, dass es bei einem Verkauf, bei einer Überschreibung oder dergleichen eine Möglichkeit gibt, die Konzession zu behalten. – Für Transportunternehmen, glaube ich, auch ein sehr wichtiger Ansatz, denn es sollte möglich sein – natürlich unter der Voraussetzung, dass die Kriterien des Übernehmers, des Käufers erfüllt sind –, dass die Konzessionen er­halten bleiben. Dadurch wird auch gerade wieder klein- und mittelständischen Be­trieben in der Umgebung die Möglichkeit gegeben, Fahrlinien zu übernehmen.

Ich habe das Protokoll des Verkehrsausschusses sehr gründlich gelesen. Frau Kollegin Lichtenberger! Ich unterstütze Sie bei einem Ansatz, den ich da gelesen habe, und ich glaube, es sind diesbezüglich alle Fraktionen einer Meinung, sowohl die ÖVP, natürlich auch meine eigene, und ich nehme an, auch die SPÖ, die mittlerweile wirklich ganz zusammengeschrumpft ist (es befinden sich nur wenige SPÖ-Abgeordnete im Saal), nämlich dabei, das wir dafür sorgen müssen, dass beim Verkauf der Linien sicher­gestellt ist, dass nicht nur die guten Linien verkauft und die „schlechten“ übrig bleiben. Es muss eine Gewährleistung dafür geben, dass natürlich auch diese 700 schlechter gestellten Gemeinden erhalten bleiben, und es muss eine Gewährleistung dafür geben, dass alle Gemeinden eine Anbindung an ein öffentliches Verkehrsnetz haben.

Als Vertreter des ländlichen Raumes, einer ländlichen Gemeinde, die auch nur eine Bus­anbindung hat, werde ich mich dafür einsetzen, dass es dazu kommen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.36

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadler. – Bitte.

 


20.36

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Liebe Kollegin Lichtenberger, es ist mir wichtig, statt meine Rede wie vorgesehen zu halten, vielleicht doch noch einmal zum Abänderungsantrag Stellung zu nehmen. Ich gebe dir Recht, dass man diese Dinge sehr sensibel betrachten muss, nur gibt es seitens der EU auch sachlich gerechtfertigte Ausnahmen und Sonderregelungen. Solche gibt es für Con­tainer und Wechselaufbauten. Wir beide sind Tirolerinnen, wir sind in Tirol zu Hause, und ich muss sagen: In meinem Wahlkreis gibt es in vielen Talschaften Holzbringung, und ich glaube, ich brauche das dir nicht erklären, aber ich erkläre es für die anderen Kolleginnen und Kollegen.

Was macht ein Bauer im Ötztal, wenn er dort sein Holz schlägert? – Er kennt die Beschaffenheit nicht genau, denn Holz hat ein unterschiedliches spezifisches Gewicht, je nachdem, ob es nass oder trocken ist. (Abg. Dr. Lichtenberger: Das ist der Punkt!) Der Bauer hat keine Waage dort. Alle kleinen Sägewerke in den kleinen Talschaften haben eigentlich ihren Betrieb aufgegeben, weil der wirtschaftliche Druck einfach zu groß war. Wir haben in allen Talschaften Sägewerke gehabt – wir haben sie heute nicht mehr.

Die Holzbringung ist für die Landwirtschaft eines ihrer Standbeine, und ich möchte als Tiroler Abgeordnete nicht, dass dieses Standbein für unsere Bauern in den Talschaften verloren geht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Darum glaube ich, dass es einen Versuch wert ist, auch eine sachliche Rechtfertigung gegenüber der EU im Falle einer Einwendung zu tätigen.

Ich glaube, dass diese Regelung wichtig ist für die Bauern und für die Holzbringung. Ich bin sehr wohl für eine sensible Betrachtung, aber ich würde wirklich bitten, das im


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