Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 223

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Sinne des ländlichen Raumes zu betrachten. Wenn ihr sagt, ihr wollt keine Ausdün­nung des ländlichen Raumes, antworte ich euch: Diese Regelung ist mit ein Beitrag dazu, dass wir den ländlichen Raum eben nicht ausdünnen, sondern dass wir vor Ort Er­werbszellen für die Landwirtschaft erhalten. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen. – Abg. Dr. Lichtenberger: Bleiben wir bei Ausnahmen!)

20.38

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte.

 


20.39

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Lichtenberger, ich habe durchaus Verständnis für Ihre Argumentation. Ich habe auch keine Freude mit Ausnahmen bei solchen Gewichtsbeschränkungen, und es ist ja wahrscheinlich auch kein Zufall, dass das nicht in der Regierungsvorlage gestanden ist, sondern dass das Hohe Haus das beschlossen hat. Der Nationalrat ist der Souverän, und er kann das selbstverständlich auch beschließen. (Abg. Scheibner: Was soll das? Wollen Sie sich vielleicht verabschieden bei der Geschichte?)

Ich glaube aber nicht, dass die Einwände, die Sie hinsichtlich der EU-Richtlinien vor­bringen, gerechtfertigt sind, denn es handelt sich hier um eine ausschließliche Aus­nahmeregelung, um eine Ausnahmeregelung, die genau festlegt, dass nur unter ganz bestimmten Kriterien diese Ausnahme möglich ist.

Und ich glaube ehrlich gesagt auch, Frau Kollegin, dass Sie ein bisschen mit zweierlei Maß messen, denn bei anderen Punkten haben Sie kein Problem damit, dass der EuGH etwa eine Klage einbringen könnte.

Sie, Frau Abgeordnete Lichtenberger, haben hier mit bewegten Worten die Bedrohung durch eine EuGH-Klage beziehungsweise eine Vertragsverletzung dargestellt, aber wenn Sie zum Beispiel Anträge stellen betreffend ein generelles Nachtfahrverbot, etwas, was grundsätzlich gegen ein Primärrecht der Europäischen Union verstößt und was auf alle Fälle von der Europäischen Union geklagt werden würde, haben Sie, Frau Abgeordnete Lichtenberger, überhaupt keine Bedenken! (Abg. Dr. Lichtenberger: Brenner-Maut-Urteil!)

Ich meine, man sollte in dieser Frage seriös vorgehen – und vor allem nicht mit zwei­erlei Maß messen. Deshalb glaube ich auch, dass diese Ausnahme gerechtfertigt ist – und dass es in dieser Frage sicherlich keine Klage des EuGH geben wird, weil das eben eine entsprechende Ausnahmebewilligung darstellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Kurz auch zum Thema Kraftfahrliniengesetz und zur entsprechenden Novellierung. Ich möchte daran erinnern, dass das Regierungsprogramm vorsieht, dass wir eine Qualitätsoffensive im öffentlichem Verkehr vornehmen. Das ist eine ganz wichtige Herausforderung, vor der wir stehen. Wir alle wissen: In Zukunft gibt es ein höheres Verkehrsaufkommen, und wir müssen versuchen, insbesondere den Berufsverkehr und den Pendlerverkehr auf öffentliche Systeme – auf Bus, auf Schiene – zu bringen. Und da, meine Damen und Herren, ist die Zusammenlegung von Post und Bus, also der Kauf des Postbusses durch die Bahn, eine ganz wichtige Voraussetzung, weil so wirklich große Synergieeffekte erzielt werden können.

Es hört sich damit die Parallelführung dieser beiden Linien auf, es hört sich die gegen­seitige Konkurrenzierung auf, und wir schaffen – was ganz wichtig ist, und zwar gerade auch im Hinblick auf die kommende Liberalisierung – eine österreichische Lösung. Ein großes österreichisches Verkehrsunternehmen wird geschaffen! Wir haben diese 30 Prozent Verkauf an die Privaten auch beschlossen, damit wir uns europarechtliche


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