Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 232

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Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 56 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­spre­chendes Zeichen. Herr Kollege Schieder? (Abg. Schieder: Ich stimme auch zu!) – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die Kundmachung der Verein­barungen in allen authenischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie erfolgt. – Auch hiezu erteilt der Nationalrat ein­stimmig seine Zustimmung.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend aktives Eintreten für Steuergerechtigkeit im Flugverkehr.

Wer für diesen Antrag eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

15. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (57 der Bei­lagen): Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) (98 der Beilagen)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 15. Punkt der Tagesord­nung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Grander. Sie hat für 3 Minuten das Wort.

 


21.08

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits Anfang der neunziger Jahre setzte die Diskussion über die Weiterentwicklung und Kodifizierung der Patientenrechte ein. Eine Analyse der Situation zeigte, dass sich der Kompetenzlage entsprechende Patientenrechte verstreut auf etliche Gesetze so­wohl in Bundes- als auch in Landesrechtsvorschriften finden. Es mangelt an Infor­mation für die Betroffenen und auch an Durchsetzbarkeit.

All diese Probleme führten zu der Überlegung, kein eigenes Patientenrechtegesetz zu schaffen, sondern den Versuch zu unternehmen, auf der Grundlage einer Verein­ba­rung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz, in der sich Bund und Länder wechselseitig zur Sicherung der darin genannten Patientenrechte im Rahmen ihrer Zu­ständigkeit verpflichten, eine von der Kompetenzlage losgelöste vollständige und über­sichtliche Zusammenfassung aller Patientenrechte zu geben, also eine Patienten­charta.

Die vorliegende Vereinbarung mit dem Bundesland Tirol enthält Regelungen zu fol­genden wesentlichen Bereichen von Patientenrechten: Recht auf Behandlung und Pflege, Recht auf Achtung der Würde und Integrität, Recht auf Selbstbestimmung und


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