Ich wünsche auf diesem Wege gute Arbeit
und viel Erfolg noch für die Patientencharta. – Danke schön. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.31
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete
Haidlmayr. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Frau Abgeordnete, Sie sind am
Wort.
21.31
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Kollege Kurt Grünewald hat schon sehr viele Punkte angeführt, die unserer Meinung nach in der Patientencharta noch zu regeln wären und eine Überarbeitung notwendig machen würden. Ich möchte diese Liste noch um wenige Punkte ergänzen.
Frau
Ministerin! In all den Patientenchartas, die bis jetzt schon abgeschlossen
sind – mit der heutigen ist es schon die sechste –, wird die
Situation von sinnesbehinderten Menschen nicht berücksichtigt. Bei jeder
Patientencharta habe ich das eingefordert, mit dem Ergebnis, dass jede
Patientencharta das wieder hat unberücksichtigt gelassen.
Ich
brauche Ihnen da nichts Neues zu erzählen, denn Sie wissen es ohnehin selbst.
Denken Sie zum Beispiel an die Situation von blinden Menschen, wenn sie im Krankenhaus
sind. In diesem Fall regelt die Patientencharta überhaupt nichts. Wenn heute
ein blinder Mensch im Krankenhaus liegt und jemand sein Zimmer betritt, dann
weiß der blinde Mensch gar nicht, wer hereingekommen ist und was er will.
Also das
heißt, so grundlegende Dinge wie zum Beispiel, dass man vor Betreten eines
Zimmers zumindest anklopft und sich dann vorstellt und dem Patienten sagt, was
man will, gehören in der Patientencharta festgeschrieben. Ich denke, das sind
Dinge, die nichts kosten, aber wirklich ganz wesentlich wären.
Genauso
wesentlich wäre es, dass zum Beispiel blinde Menschen auch die Chance haben, die
Unterlagen, die im Krankenhaus über sie erstellt werden, Krankengeschichte et
cetera, zu lesen. Es hat nämlich jeder ein Recht darauf, seine Befunde zu lesen
und sich die Unterlagen, die im Laufe der Zeit im Krankenhaus über ihn
gesammelt werden, anzuschauen, um selbst auch über seine Situation Bescheid zu
wissen und nicht darauf warten zu müssen, was man von ärztlicher Seite an
Informationen bekommt oder nicht. Das ist derzeit einfach nicht möglich, weil
hier für blinde Menschen überhaupt nichts vorgesehen ist, was die Qualität für
diese Gruppe im Krankenhaus wirklich verbessern würde.
Genauso
oder sogar noch viel schlimmer geht es einem gehörlosen Menschen, denn der kann
in seiner Sprache, nämlich der Gebärdensprache, dem Arzt nicht einmal vermitteln,
worum es geht, beziehungsweise kann der Arzt dem gehörlosen Menschen auch nicht
vermitteln, was er ihm sagen möchte, weil es nämlich nicht selbstverständlich
ist, dass ein Gebärdensprachendolmetscher vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt
wird. Wir alle wissen – Frau Ministerin, Sie kennen ja die
Situation –, bei anderssprachigen Menschen, die die Lautsprache zwar
beherrschen, gibt es schon Riesenprobleme, und da versucht man dann jemanden
beizuziehen, der die Muttersprache des anderen spricht und in diesem Fall in
die deutsche Lautsprache übersetzt. Wenn es aber um die Gebärdensprache geht,
bringt die Lautsprache nichts, wenn der Dolmetscher nicht gleichzeitig auch die
Gebärdensprache beherrscht.
Also in
diesem Bereich ist überhaupt nichts geregelt. Sie wissen ganz genau, dass
speziell gehörlose Menschen eine irre Panik haben, ins Krankenhaus zu müssen,
weil sie sich dort schlicht und einfach mit niemandem verständigen können. Das muss man regeln! In der
Patientencharta geht es um Rechte der Patienten, und das sind grundlegende
Rechte der Patienten, und diese Rechte müssen auch eingefordert werden.