Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 260

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

auch um diese Zeit noch möglich, weil es einfach notwendig ist. Darin sind wir uns alle einig!

Dass wir heute hier eine Regelung beschließen, die längst notwendig war, nämlich dass die berufliche Befähigung innerhalb der EU, aber auch gegenüber der Schweiz anzuerkennen ist, das ist, glaube ich, gut und richtig. Das gilt natürlich für den Bereich der Psychotherapie und des Psychologengesetzes ganz besonders, weil es um medi­zinische Bereiche geht und das ein besonders sensibler Bereich ist, wo es wichtig ist, dass die Qualifikation stimmt.

Ich glaube aber, dass es besonders wichtig ist, dass wir – meine Kollegin Barbara Riener hat schon darauf hingewiesen – darauf achten, dass es in Zukunft nicht zu einer Nivellierung in Bezug auf die Qualifikationen nach unten kommt. Es kann nicht so sein, dass wir, die wir in Österreich eine sehr gute Qualifikation haben, geregelt durch das Psychotherapiegesetz seit 1991, trotz dieser guten und sehr hohen Qualifikation in anderen Ländern Probleme in Bezug auf berufliche Tätigkeit haben, und zwar sowohl im Dienstverhältnis als auch in der freien Praxis.

Daher ist es, glaube ich, wichtig, dass man auch darüber nachdenkt, inwieweit man da die Ausbildungen für die Zukunft angleichen kann. Wir müssen darauf schauen, dass wir da zu einheitlichen Regelungen kommen.

Ich glaube, wir sollten uns aber doch darüber im Klaren sein, dass wir in Österreich durch das Psychotherapiegesetz den Zugang und die Ausbildung wirklich vorbildhaft und sehr gut geregelt haben, dass wir unterschiedliche so genannte Quellenberufe haben, dass wir ein psychotherapeutisches Propädeutikum in einem viersemestrigen Hochschullehrgang als Voraussetzung im Gesetz festgelegt haben, dass wir eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung im Fachspezifikum haben, dass wir darüber hinaus Hunderte Stunden Praxis in der psychotherapeutischen Arbeit unter Super­vision vorschreiben. All das sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass die psycho­therapeutische Arbeit auf einem sehr hohen Niveau stattfindet.

Ich bin aber mit allen anderen einer Meinung, dass da wirklich Handlungsbedarf be­steht, dass es notwendig ist, auch den zweiten Teil des Psychotherapiegesetzes umzusetzen. Ich weiß, dass es notwendig sein wird – und ich bin zuversichtlich, weil wir mit unserer Bundesministerin Maria Rauch-Kallat eine Gesundheitsministerin haben, die in diesem Bereich einen sehr positiven Zugang hat –, eine einheitliche Mei­nung im Berufsverband zu erreichen, dass es aber auch notwendig sein wird, entsprechendes Lobbying bei den Kassen zu machen. Wir alle – und natürlich auch die Politik – sind da gefordert.

Wir haben aber insgesamt auch daran zu arbeiten, dass Vorurteile und Ängste abge­baut werden, und alles zu unternehmen, um zu erreichen, dass es einen positiven Zu­gang zur Psychotherapie insgesamt gibt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.46

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Rädler. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.46

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Frau Staatssekretär! Es wäre jetzt natürlich verlockend, auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Spindelberger einzugehen, auf den politischen Abgesang zum Abgang der Gewerkschaftsvertreter aus den Sozialversicherungsträgern, aber


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite