deklarieren,
sodass die Fertigung des Jeep-Grand-Cherokee-Nachfolgers zu den Kompensationen
zählen soll. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der zwischen der Bundesregierung
und EADS möglicherweise abgeschlossenen Gegengeschäften liegt ein Gutachten
eines Wiener Rechtsanwaltes, einer Vergaberechtsexpertin und eines Salzburger
Europarechtsprofessors vor, wonach Gegengeschäfte aus dem Eurofighter-Deal
gegen geltendes EU-Recht verstoßen könnten und die Republik auf Schadenersatz
geklagt werden könnte.
Das
durch möglicherweise entstehende Gegengeschäfte meistbegünstigte Unternehmen,
der MAGNA-Konzern, war der frühere Arbeitgeber von Finanzminister Karl-Heinz
Grasser, diesem ist auch ein Rückkehrrecht zu seinem früheren Arbeitgeber eingeräumt.
Auch wurde bekannt, dass der Ehegatte von Vizekanzlerin Riess-Passer, Michael
Passer, einen Konsulentenvertrag mit dem MAGNA-Konzern abgeschlossen hat.
Auffällig
an dem Beschaffungsvorgang ist auch, dass die Typenentscheidung immer wieder
aus nicht transparenten Gründen verschoben wurde. Bekannt wurde jedoch, dass es
wie bei der Beschaffung von Radargeräten der Firma Thomson zur Intervention
gekommen ist. Bisher blieb die Tatsache unbestritten, dass sich der CSU-Kanzlerkandidat
Stoiber an Bundeskanzler Schüssel gewandt hat, um für das Produkt Eurofighter
zu intervenieren. Die Achse bayrische CSU und ÖVP war auch Gegenstand einiger
Untersuchungsausschussanträge betreffend eventueller Zahlungen von „nützlichen
Aufwendungen“ im Zusammenhang mit der Beschaffung von militärischem Gerät, die
jedoch bisher von der FPÖ/ÖVP-Mehrheit abgelehnt wurden.
Mit
17.2.2003 verlangt plötzlich der 3. Nationalratspräsident Thomas Prinzhorn eine
Neuausschreibung zur Beschaffung von Abfangjägern, da nach seinen Aussagen ein
neues Anbot des Bieters SAAB vorliege, wonach eine Ersparnis von 700 Millionen
Euro gegenüber dem EADS-Gerät erzielt werden könne. Prinzhorn dazu wörtlich:
„Wenn es trotz des neuen Angebots von SAAB beim Eurofighter bleibt, dann muss
es Neuwahlen geben“.
Vollkommen
unklar ist bis heute die Rechtsfrage, inwieweit sich die Republik Österreich,
vertreten durch die betroffenen Ressortminister, bereits gegenüber dem
EADS-Konsortium zum Kauf von Abfangjägern verpflichtet hat. Ebenso blieben
Fragen hinsichtlich bestehender Rücktrittsmöglichkeiten bzw.
Schadenersatzfolgen eines Rücktrittes vom abgeschlossen (Vor)vertrag
vollkommen unbeantwortet.
Die
von Bundeskanzler Schüssel vorgeschlagene Wirtschaftsplattform, die eine Finanzierung
durch ein privates Konsortium vorbereiten soll, hat bisher überhaupt keine Aktivitäten
gesetzt bzw. ist deren Existenz unklar. Zum momentanen Zeitpunkt ist die gesamte
Finanzierung der Eurofighter-Beschaffung und die einer möglichen Zwischenlösung
nicht geregelt. Bundesminister Platter verweist auf ein noch zu beschließendes
Ankaufsgesetz. Auch existieren keine Vorbelastungen ab dem Jahr 2005 für den Abfangjägerankauf
bzw. eine Zwischenlösung. Laut Bundes-minister Platter kann über eine
Zwischenlösung erst ab Abschluss des Kaufvertrages über die Abfangjäger verhandelt
werden. Damit bleibt der status quo vom Oktober 2002: Es existiert keine finanzielle
Vorsorge für den Ankauf, ebenso finden sich nicht die geringsten Anhaltspunkte
für eine Vorfinanzierung der Abfangjäger durch eine Wirtschaftsplattform.
Selbst
der Chef der Sparte Militärflugzeuge des Eurofighter-Produzenten EADS, Aloysius
Rauen, geht öffentlich davon aus, dass „nirgendwo mehr gelogen wird, als bei
Gegengeschäften und bei Beerdigungsreden“ (Salzburger Nachrichten vom
22.7.2002).
Der Kaufvertrag für die Eurofighter wurde am 1. Juli 2003 von Bundesminister Platter unterzeichnet. Dies, obwohl die Rechtsgrundlage (Budgetbegleitgesetz 2003) nicht in