Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 85

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Als die Geschichte jedoch nicht mehr zu halten war, hat man wieder die Flucht nach vorne angetreten, und zwar in einer Art und Weise, wie ich sie in Österreich, was den Umgang mit Rechnungshofunterlagen betrifft – ich sage jetzt nicht nur Rohbericht, sondern Prüfergebnisse des Rechnungshofes –, noch nie erlebt habe. Ich glaube, das dürfte auch tatsächlich noch nie vorgefallen sein. (Zwischenruf des Abg. Murauer.) – Hören Sie gut zu!

Ein Minister, der einem Ressort vorsteht, das überprüft wird, sucht sich selbst selektiv Passagen aus diesem Rohbericht aus. Damit wir wissen, über welche Phase wir reden: (Abg. Murauer: Kogler, das wissen wir schon, dass wir vom Rohbericht reden!) – Warten Sie ab! Vor Inkrafttreten des Abfangjägerkaufvertrages zugunsten der Firma EADS – noch ist er ja nicht in Kraft, Klestil überlegt ja noch –, in dieser heiklen Phase also veröffentlicht der Herr Bundesminister selektiv Passagen aus diesem Rohbericht in der „Zeit im Bild 1“. Das wundert Sie nicht mehr, Kollege Murauer; das kann ich nachvollziehen.

Witzigerweise sind ihm dabei aber einige Fehler passiert. (Abg. Murauer: Unglaublich!) Das, was er uns da ähnlich wie Finz als Weißwaschung präsentieren wollte, ist in Wahrheit in einigen wesentlichen Punkten – auch ganz entgegen Ihren Darstellungen, das müssen Sie einmal lesen – keine Weißwaschung, sondern in einigen entscheiden­den Punkten eine zentrale Anklage und bestätigt eigentlich die Vorwürfe der Opposi­tion in dieser ganzen Angelegenheit. Ich werde jetzt noch kurz darauf eingehen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich werde mich jetzt auf einige Passagen dieser Kurzfassung des Rohberichtes bezie­hen, obwohl er dem Hause natürlich noch nicht zugestellt wurde, weil ich es einfach für nicht ertragbar halte, dass ein Minister auf diesem Bericht sitzt, während die Abgeord­neten im Hause darüber nicht diskutieren können sollen. Hören Sie daher gut zu, damit Sie auch dazu Gelegenheit haben.

In diesem Rohbericht sind nur zwei positive Aussagen enthalten, mit denen Sie jetzt ständig hausieren gehen. Erstens: EADS wäre mit den Eurofightern zu Recht als Best­bieter ermittelt worden. – Zugegeben, der Rechnungshof sagt in dieser einen Passage „zu Recht“. Er sagt aber in allen anderen Absätzen – und das sind sehr viele – ständig dazu, unter welchen Bedingungen diese Bestbieterermittlung eigentlich stattgefunden hat, nämlich sozusagen im keimfreien Raum.

Zweitens: Die Prüfung hat ja nur den Zeitraum bis 2. Juli 2002 beinhaltet. Der entschei­dende Vorgang, nämlich das, was nach dem 2. Juli 2002 passiert ist, ist von dieser Prüfung nicht tangiert. Wiederum das Entscheidende ist, dass das, was vorher in den Ausschreibungsbedingungen gestanden ist, was in der Kosten-Nutzwertanalyse ermittelt wurde, nachher in den Vertragsverhandlungen mit EADS plötzlich alles nicht mehr gegolten hat. – Das ist das Problem, und das wurde nicht untersucht.

Ich habe mir mittlerweile den Prüfauftrag des ehemaligen Verteidigungsministers Scheibner besorgt; dieser war ja schon sehr weise und vorausblickend. Er hat ja nur gesagt, man möge prüfen, ob die Mitarbeiter strafbare Handlungen begangen haben und Manipulationen und damit verbundene Geschenkannahmen vorlägen. – Das war ja damals bereits die Flucht nach vorne!

Der Rechnungshof stellt regelmäßig zu seinen Berichten, in denen solche Dinge abge­fragt werden, fest, dass er solche Spuren nicht finden konnte. – Kunststück! Das passiert ja nicht einmal unter Scheibner, dass über diese Vorwürfe Akten angelegt werden, in die dann der Rechnungshof Einsicht nehmen können sollte. Das ist völliger Humbug. Insofern hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass das ein völlig und mit Absicht eingegrenzter Prüfauftrag war, um einfach darstellen zu können, es sei – wie Platter mittlerweile sagt – ohnehin alles korrekt zugegangen.

 


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