Beginn der Sitzung: 12.01 Uhr
Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweiter Präsident
Dr. Heinz Fischer.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet. Ich begrüße die Damen und Herren des Hohen Hauses sehr herzlich zur zweiten Sondersitzung in diesem Sommer.
Einberufung des Nationalrates zu einer außerordentlichen Tagung
Präsident Dr. Andreas Khol: Der Herr Bundespräsident hat den Nationalrat mit Entschließung vom 27. August 2003 gemäß Artikel 28 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz auf Grund eines von mehr als einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates unterstützten Verlangens zu einer außerordentlichen Tagung der XXII. Gesetzgebungsperiode einberufen.
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Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 30. Sitzung sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die
schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A)
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1.
Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 7/JPR.
2.
Anfragebeantwortungen: 556/AB bis 621/AB.
Anfragebeantwortung
(Präsident des Nationalrates): 6/ABPR und 7/ABPR.
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz,
mit dem im Konsumentenschutzgesetz Bestimmungen über den Heimvertrag eingeführt
werden (Heimvertragsgesetz – HVerG)
(202 der Beilagen),
Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz
geändert wird (203 der Beilagen),
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über
Seilbahnen erlassen wird (Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003)
und mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (204 der
Beilagen).
B) Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß
§§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und
100c Abs. 1: