von Bundeskanzler Schüssel ist ebenso
viel wert wie seine Ankündigung im Herbst 2002, eine „Wirtschaftsplattform“
werde dafür sorgen, dass der Abfangjägerkauf Österreich keinen Cent kosten
werde.
Rechnungshof belegt Verschwendung von Steuergeld
Die von der SPÖ beantragte
Rechnungshofsonderprüfung hinsichtlich der Bestellung und Abberufung von
Aufsichtsräten und Vorständen sowie die damit im Zusammenhang stehende
Vertragsgestaltung ergab massive Gesetzesverstöße bei der Bestellung von
Vorständen und Aufsichtsräten in ausgewählten Unternehmen der staatsnahen
Wirtschaft, darunter vor allem die Österreichische Industrieholding AG.
Die Prüfung des Rechnungshofes mündete
in nachfolgender Kritik (Rechnungshofbericht III/42 d.B.):
In der Mehrzahl der geprüften
Unternehmen traten eine Reihe von Veränderungen in der Zusammensetzung der
Aufsichtsräte oder der Vorstände ein.
Die vorzeitigen Beendigungen von
Vorstandsfunktionen verursachten bei den 11 geprüften Unternehmen
mindestens 3,93 Millionen Euro an Kosten. Für die Bestellung von den
Regierungsparteien angenehmen bzw. befreundeten Funktionsträgern wurden also
alleine in 11 Unternehmen 4 Millionen Euro an Steuergeld
verschwendet.
Für diesbezügliche Personalberatungen
wurden rund 0,8 Millionen Euro an Kosten festgestellt. Die Vergabe der
Beratungsaufträge erfolgte entgegen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes.
Die mit den neubestellten Vorständen
abgeschlossenen Verträge verstoßen gegen das anzuwendende
Stellenbesetzungsgesetz und weichen von den vorgesehenen Vertragsschablonen
ab.
Die für den Bestellungsvorgang und den
Abschluss der Verträge erforderlichen Organbeschlüsse lagen nicht in allen
Fällen vor.
Der Rechnungshof stellte im Falle des
Vorstandssprechers der ÖIAG, Dr. Michaelis, fest, dass zwar dessen
Grundgehalt von 320.633,– Euro pro Jahr nur um 4,3 Prozent über jenem vom
Vorgänger Dr. Streicher liege, der Aufsichtsrat aber den so genannten
„Bonifikationsanspruch“ auf 100 Prozent des Grundgehaltes verdoppelt habe.
Inklusive aller Nebenleistungen bezieht Michaelis damit eine Gesamtvergütung
bis zu 684.869,– Euro pro Jahr. Daneben erhält Michaelis 14 x jährlich
einen so genannten „Mietzuschuss“ in der Gesamthöhe von 43.604,– Euro und hat
Anspruch auf eine Abfertigung, die weit über die Bestimmungen des
Angestelltengesetzes hinausgeht. Der Wert der Pensionszusage ist nicht bekannt,
dürfte aber ebenfalls weit über das übliche Maß hinausgehen.
Um die Dimension der vom Rechungshof
kritisierten gesteigerten Gehälter der ÖIAG-Vorstände sowie die Aufwandsentschädigungen
der ÖIAG-Aufsichtsratsmitglieder aufzuzeigen, erscheint eine entsprechende
Summierung notwendig:
Erhöhung der Jahresbezüge der
Aufsichtsräte der ÖIAG:
Aufsichtsratspräsident: 7.271 Euro
Erhöhung x 4 Jahre = 29.084 Euro
Stv. Vorsitzender: 6.010 Erhöhung Euro x
4 Jahre = 24.040 Euro
Einfache Mitglieder: 9 x 4.723 Euro
Erhöhung x 4 Jahre = 170.028 Euro
Spesenexplosion des Aufsichtsrates der
ÖIAG: 30.000 Euro
Erhöhung der Jahresbezüge der
ÖIAG-Vorstände:
50 % Bonifikation:
160.000 Euro x 2 Personen x 3 Jahre = 960.000 Euro