Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 14

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von Bundeskanzler Schüssel ist ebenso viel wert wie seine Ankündigung im Herbst 2002, eine „Wirtschaftsplattform“ werde dafür sorgen, dass der Abfangjägerkauf Öster­reich keinen Cent kosten werde.

Rechnungshof belegt Verschwendung von Steuergeld

Die von der SPÖ beantragte Rechnungshofsonderprüfung hinsichtlich der Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen sowie die damit im Zusam­menhang stehende Vertragsgestaltung ergab massive Gesetzesverstöße bei der Be­stellung von Vorständen und Aufsichtsräten in ausgewählten Unternehmen der staats­nahen Wirtschaft, darunter vor allem die Österreichische Industrieholding AG.

Die Prüfung des Rechnungshofes mündete in nachfolgender Kritik (Rechnungs­hofbericht III/42 d.B.):

In der Mehrzahl der geprüften Unternehmen traten eine Reihe von Veränderungen in der Zusammensetzung der Aufsichtsräte oder der Vorstände ein.

Die vorzeitigen Beendigungen von Vorstandsfunktionen verursachten bei den 11 ge­prüften Unternehmen mindestens 3,93 Millionen Euro an Kosten. Für die Bestellung von den Regierungsparteien angenehmen bzw. befreundeten Funktionsträgern wurden also alleine in 11 Unternehmen 4 Millionen Euro an Steuergeld verschwendet.

Für diesbezügliche Personalberatungen wurden rund 0,8 Millionen Euro an Kosten fest­gestellt. Die Vergabe der Beratungsaufträge erfolgte entgegen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes.

Die mit den neubestellten Vorständen abgeschlossenen Verträge verstoßen gegen das anzuwendende Stellenbesetzungsgesetz und weichen von den vorgesehenen Ver­tragsschablonen ab.

Die für den Bestellungsvorgang und den Abschluss der Verträge erforderlichen Organ­beschlüsse lagen nicht in allen Fällen vor.

Der Rechnungshof stellte im Falle des Vorstandssprechers der ÖIAG, Dr. Michaelis, fest, dass zwar dessen Grundgehalt von 320.633,– Euro pro Jahr nur um 4,3 Prozent über jenem vom Vorgänger Dr. Streicher liege, der Aufsichtsrat aber den so genannten „Bonifikationsanspruch“ auf 100 Prozent des Grundgehaltes verdoppelt habe. Inklusive aller Nebenleistungen bezieht Michaelis damit eine Gesamtvergütung bis zu 684.869,– Euro pro Jahr. Daneben erhält Michaelis 14 x jährlich einen so genannten „Miet­zuschuss“ in der Gesamthöhe von 43.604,– Euro und hat Anspruch auf eine Abferti­gung, die weit über die Bestimmungen des Angestelltengesetzes hinausgeht. Der Wert der Pensionszusage ist nicht bekannt, dürfte aber ebenfalls weit über das übliche Maß hinausgehen.

Um die Dimension der vom Rechungshof kritisierten gesteigerten Gehälter der ÖIAG-Vorstände sowie die Aufwandsentschädigungen der ÖIAG-Aufsichtsratsmitglieder auf­zuzeigen, erscheint eine entsprechende Summierung notwendig:

Erhöhung der Jahresbezüge der Aufsichtsräte der ÖIAG:

Aufsichtsratspräsident: 7.271 Euro Erhöhung x 4 Jahre = 29.084 Euro

Stv. Vorsitzender: 6.010 Erhöhung Euro x 4 Jahre = 24.040 Euro

Einfache Mitglieder: 9 x 4.723 Euro Erhöhung x 4 Jahre = 170.028 Euro

Spesenexplosion des Aufsichtsrates der ÖIAG: 30.000 Euro

Erhöhung der Jahresbezüge der ÖIAG-Vorstände:

50 % Bonifikation: 160.000 Euro x 2 Personen x 3 Jahre = 960.000 Euro

 


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