Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Dr. Andreas Khol: Vor Behandlung der Dringlichen Anfrage gebe ich bekannt, dass die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich des Vollzuges des ÖIAG-Gesetzes seit 4.2.2000, insbesondere Verkaufsvorbereitungen für die Bundesanteile der voestalpine AG, sowie über die Einhaltung des Stellenbesetzungsgesetzes 1998 im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen der Österreichischen Industrie-Holding-AG einzusetzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.
Debatte und Abstimmung finden nach der Abstimmung über den Ihnen bereits bekannten Fristsetzungsantrag statt.
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Josef Cap,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend
Freunderlwirtschaft statt Wirtschaftspolitik am Beispiel von ÖIAG und
voestalpine (784/J)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 784/J. Diese ist inzwischen allen Abgeordneten zugegangen, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden
Wortlaut:
Die Feststellungen im Bericht des
Rechungshofs über die ÖIAG und die Vorgangsweise beim geplanten
voestalpine-Verkauf belegen exemplarisch die These jenes
„Standard“-Journalisten, der letzten Samstag in einem Kommentar meinte: „In
Österreich wird Parteifilz und Freunderlwirtschaft für Wirtschaftspolitik
gehalten“. Der RH-Bericht zeigt, dass die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ
sich – bzw. richtigerweise eigentlich den Steuerzahler – die
überfallsartige Einfärbung der ÖIAG und deren Unternehmen durch Bestellung von
genehmen, befreundeten und „richtig“ gefärbten Vorständen und Aufsichtsräten
zumindest 6,1 Millionen Euro kosten ließen. Der Bericht zeigt weiters,
dass dabei die Anti-Privilegien-Gesetze der letzten SPÖ-ÖVP-Regierung –
im Speziellen das Stellenbesetzungsgesetz und die Vertragsschablonen-Verordnung –
„nicht einmal ignoriert“ wurden.
Noch viel größerer Schaden droht Österreichs Wirtschaft und Österreichs Steuerzahlern allerdings durch den geplanten, unnötigen und überhasteten Verkauf der voestalpine über die Börse. Die voestalpine ist Europas modernstes und erfolgreichstes Stahlunternehmen, das tausende Beschäftigte hat, tausende Zulieferbetriebe beschäftigt und jährlich Dividenden in Millionenhöhe an den österreichischen Staat abliefert. Mit eine Ursache dieses Erfolges ist die gemischte Eigentümerstruktur der voestalpine, in der der (Minderheits-)Anteil des Staates für die nötige Sicherheit sorgt und die private Mehrheit für den nötigen Druck auf Gewinne. Es gibt daher keinen Grund, die Staatsanteile an der voestalpine zu verkaufen. Es sei denn, es geht wieder einmal darum, einen Freundeskreis – diesmal „das Linzer Kaffeehaussyndikat“ rund um den Chef der OÖ-Raiffeisenbank Scharinger – mittels eines „Börsetricks“ zu bedienen. Auch wenn man damit in Kauf nimmt, dass eben nicht mehr garantiert ist, dass die Privatisierungsziele des ÖIAG-Gesetzes (Halten der Entscheidungszentralen sowie der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten, Schaffung bzw. Erhaltung sicherer Arbeitsplätze und möglichst hohe Erlöse) erreicht werden. Die diesbezügliche „Garantie“