Allein aus den
vom Rechnungshof aufgezeigten Fällen ergibt sich ein Schaden für den
Steuerzahler in Höhe von 6,1 Millionen Euro (bestehend aus den Erhöhungen
der Jahresbezüge der Aufsichtsräte und der Vorstände in Höhe von
1,4 Millionen Euro, den unbegründet hohen Beraterhonoraren in Höhe von
0,8 Mio. Euro sowie Abfindungszahlungen an missliebige Vorstände in Höhe
von 3,9 Millionen Euro).
Diese Zahlen
betreffen lediglich einen Bruchteil der Umbesetzungen durch die blau-schwarze
Regierung, da durch den Rechnungshof nur 11 von mehreren Hundert staatsnahen
Unternehmen geprüft wurden, insgesamt ist mit einem viel größeren Schaden zu
rechnen, denn seit 4.2.2000 wurden 16 Vorstände und rund
100 Aufsichtsräte in den ÖIAG-Unternehmen ausgetauscht.
Bundesminister
Grasser begründet die Verstöße gegen das Vergaberechtsgesetz bei der
Beauftragung von Personalberatern, darunter auch Egon Zehnder (Zehnders Geschäftsführer
Joachim Kappel hält engste Kontakte zu den Regierungsparteien, seine Frau
Barbara ist Bürochefin von Thomas Prinzhorn, er selbst war an Andreas Mölzers
W3-Verlag beteiligt), mit dem Umstand, dass er mit dem früheren
ÖIAG-Aufsichtsratspräsidenten Josef Staribacher sowie drei weiteren
ÖIAG-Aufsichtsräten, die Mitarbeiter früherer SP-Regierungsmitglieder gewesen
seien, konfrontiert gewesen wäre (APA 385, 22.8.2003). Deshalb habe er
Personalberater nicht einem „offenen Verfahren“ gesucht und die vorgeschriebene
dreiwöchige Anbotsfrist um über 2 Wochen unterschritten.
Bei dieser
Vorgangsweise handelt es sich klar um einen Bruch der bestehenden Gesetze, um
politische Günstlinge mit Jobs zu versorgen.
Durch die
Nichteinhaltung des Stellenbesetzungsgesetzes und der Vertragsschablonen-Verordnung –
beides Bestimmungen, die durch die rot-schwarze Regierung geschaffen wurden,
um Privilegien in der staatsnahen Wirtschaft hintanzuhalten – wurde ein
Schaden zu Lasten der Republik Österreich und damit des Steuerzahlers bewirkt.
Das Stellenbesetzungsgesetz ist eine zwingende Norm, von der nicht abgewichen
werden darf. Einzuhalten sind diese gesetzlichen Bestimmungen für die Bestellung
von Vorständen durch den Aufsichtsrat. Jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates
ist daher zwingend an die Normen des Stellenbesetzungsgesetzes samt Vertragsschablonenverordnung
gebunden. Aufsichtsratsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, sind der
Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner
verpflichtet. Der Finanzminister ist verantwortlich für die Bestellung der Mitglieder
des Aufsichtsrates – ihn trifft einerseits ein Auswahlverschulden, denn
trotz extrem hoher Beraterhonorare wurden durch das BMF keine Aufsichtsräte
vorgeschlagen, die dafür sorgten, dass die bestehende Rechtslage eingehalten
wurde, andererseits kam der Finanzminister als Eigentümervertreter seiner Kontrollverpflichtung –
trotz mindestens einjähriger Kenntnis der gravierenden Missstände – in
keiner Weise nach.
Dadurch ist ein
Schaden von rund 6,1 Millionen Euro entstanden. Obwohl der Finanz-minister
spätestens seit 13.9.2002 zumindest über die Gage von ÖIAG-Vorstandssprecher
Peter Michaelis informiert sein musste, wurden durch Grasser keine entsprechenden
Maßnahmen gesetzt, sondern hat dieser erst in den letzten Tagen einen
diesbezüglichen Bericht von Aufsichtsratsvorsitzenden Heinzel eingeholt.
Besonders skandalös sind Wortmeldungen sowohl von Finanzminister Grasser als auch von Aufsichtsratsvorsitzenden Heinzel, wonach bewusst von der Antiprivilegiengesetzgebung abgegangen wurde, um parteinahe Manager mit so genannten „internationalen“ Honoraren zu belohnen. Diesbezüglich ist anzumerken, dass es die Intention des Stellenbesetzungsgesetzes und der Vertragsschablonenverordnung ist, die