Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 16

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Allein aus den vom Rechnungshof aufgezeigten Fällen ergibt sich ein Schaden für den Steuerzahler in Höhe von 6,1 Millionen Euro (bestehend aus den Erhöhungen der Jahresbezüge der Aufsichtsräte und der Vorstände in Höhe von 1,4 Millionen Euro, den unbegründet hohen Beraterhonoraren in Höhe von 0,8 Mio. Euro sowie Abfin­dungszahlungen an missliebige Vorstände in Höhe von 3,9 Millionen Euro).

Diese Zahlen betreffen lediglich einen Bruchteil der Umbesetzungen durch die blau-schwarze Regierung, da durch den Rechnungshof nur 11 von mehreren Hundert staatsnahen Unternehmen geprüft wurden, insgesamt ist mit einem viel größeren Schaden zu rechnen, denn seit 4.2.2000 wurden 16 Vorstände und rund 100 Aufsichts­räte in den ÖIAG-Unternehmen ausgetauscht.

Bundesminister Grasser begründet die Verstöße gegen das Vergaberechtsgesetz bei der Beauftragung von Personalberatern, darunter auch Egon Zehnder (Zehnders Ge­schäftsführer Joachim Kappel hält engste Kontakte zu den Regierungsparteien, seine Frau Barbara ist Bürochefin von Thomas Prinzhorn, er selbst war an Andreas Mölzers W3-Verlag beteiligt), mit dem Umstand, dass er mit dem früheren ÖIAG-Aufsichtsrats­präsidenten Josef Staribacher sowie drei weiteren ÖIAG-Aufsichtsräten, die Mitarbeiter früherer SP-Regierungsmitglieder gewesen seien, konfrontiert gewesen wäre (APA 385, 22.8.2003). Deshalb habe er Personalberater nicht einem „offenen Verfahren“ gesucht und die vorgeschriebene dreiwöchige Anbotsfrist um über 2 Wochen unter­schritten.

Bei dieser Vorgangsweise handelt es sich klar um einen Bruch der bestehenden Ge­setze, um politische Günstlinge mit Jobs zu versorgen.

Durch die Nichteinhaltung des Stellenbesetzungsgesetzes und der Vertragsschablo­nen-Verordnung – beides Bestimmungen, die durch die rot-schwarze Regierung ge­schaffen wurden, um Privilegien in der staatsnahen Wirtschaft hintanzuhalten – wur­de ein Schaden zu Lasten der Republik Österreich und damit des Steuerzahlers be­wirkt. Das Stellenbesetzungsgesetz ist eine zwingende Norm, von der nicht abgewi­chen werden darf. Einzuhalten sind diese gesetzlichen Bestimmungen für die Be­stellung von Vorständen durch den Aufsichtsrat. Jedes einzelne Mitglied des Auf­sichts­rates ist daher zwingend an die Normen des Stellenbesetzungsgesetzes samt Ver­trags­schablo­nenverordnung gebunden. Aufsichtsratsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamt­schuldner verpflichtet. Der Finanzminister ist verantwortlich für die Bestellung der Mit­glieder des Aufsichtsrates – ihn trifft einerseits ein Auswahlver­schulden, denn trotz extrem hoher Beraterhonorare wurden durch das BMF keine Auf­sichtsräte vorge­schlagen, die dafür sorgten, dass die bestehende Rechtslage einge­halten wurde, an­dererseits kam der Finanzminister als Eigentümervertreter seiner Kon­trollverpflich­tung – trotz mindestens einjähriger Kenntnis der gravierenden Missstän­de – in keiner Weise nach.

Dadurch ist ein Schaden von rund 6,1 Millionen Euro entstanden. Obwohl der Finanz-minister spätestens seit 13.9.2002 zumindest über die Gage von ÖIAG-Vorstands­sprecher Peter Michaelis informiert sein musste, wurden durch Grasser keine ent­sprechenden Maßnahmen gesetzt, sondern hat dieser erst in den letzten Tagen einen diesbezüglichen Bericht von Aufsichtsratsvorsitzenden Heinzel eingeholt.

Besonders skandalös sind Wortmeldungen sowohl von Finanzminister Grasser als auch von Aufsichtsratsvorsitzenden Heinzel, wonach bewusst von der Antiprivilegien­gesetzgebung abgegangen wurde, um parteinahe Manager mit so genannten „inter­nationalen“ Honoraren zu belohnen. Diesbezüglich ist anzumerken, dass es die In­tention des Stellenbesetzungsgesetzes und der Vertragsschablonenverordnung ist, die


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