nehmen für den
Bereich Stahl, davon etwa die Hälfte aus Oberösterreich, zu. Das Einkaufsvolumen
der voestalpine GmbH in Linz beträgt für das
Jahr 2003 227 Millionen Euro ohne Rohstoffe, davon gehen
167 Millionen Euro direkt nach Oberösterreich. Im Zuge des Projektes „Linz
2010“ werden bis zum Jahr 2010 2 Milliarden Euro zur Kapazitätserweiterung
und Absicherung des Standortes Linz investiert. Am Standort Donawitz wird die
Investition in ein neues Schienenwalzwerk für rund 60 Millionen Euro
Investitionskosten überlegt. In den letzten 5 Jahren lieferte die
voestalpine insgesamt 84 Millionen an Dividende ab. Das Unternehmen hat
enorme Bedeutung für die gesamte Kaufkraft in der jeweiligen Region, ebenso
für die Lehrlingsausbildung: 750 Lehrlinge werden im Konzern ausgebildet.
Eine Abwanderung der Konzernzentrale ins Ausland würde Standortinvestitionen
und letztlich den Wirtschaftsstandort Oberösterreich selbst samt sämtlicher
Zulieferbetriebe gefährden.
Gerade eine
Privatisierung der Staatsanteile an der voestalpine mittels eines Verkaufs über
die Börse erfüllt weder die Anforderung der Erzielung eines größtmöglichen Erlöses,
noch werden dabei die Interessen der voestalpine selbst berücksichtigt.
Das ÖIAG-Gesetz
gebietet, bei Privatisierungen die Interessen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft,
der ÖIAG sowie die Interessen des Bundes insbesondere im Hinblick auf die
Bedienung der Schulden der ÖIAG angemessen zu berücksichtigen (§ 7
ÖIAG-Gesetz 2000). Der oberösterreichische Landeshauptmann Pühringer, der sich
noch am 28.8.2003 auf Zusagen von Bundeskanzler Schüssel und Finanzminister
Grasser verließ und von einem „totalen Kampf um eine österreichische oberösterreichische
Lösung“ sprach („NEWS“ Nr. 35, 28. August 2003) wird von
Rechtsexperten dahin gehend widerlegt, dass eine derartige Bevorzugung
inländischer Großanleger illegal sei, weil ausländische Kleinaktionäre damit
klar diskriminiert würden. Diese Vorgangsweise würde dem Gemeinschaftsrecht
widersprechen (Europarechtsexperte Rainer Roninger in der „Presse“ vom
28. August 2003).
Grundsätzlich
handelt es sich bei dieser Privatisierung um eine auch innerhalb der Regierung
umstrittene Maßnahme, welche keinesfalls garantieren kann, dass Forschung,
Konzernzentrale und Kernaktionäre bei einem anonymen Börseverkauf im Inland bleiben.
Damit wird – neben dem bereits sicheren finanziellen Misserfolg –
auch die Zerschlagung der bisherigen Kernaktionärsstruktur der ÖIAG betrieben
und auch in diesem Fall gegen geltendes Recht verstoßen.
Mittels der
Budgetbegleitgesetzgebung wurde in § 7 Abs. 4 ÖIAG-Gesetz ein Zielkatalog
für Privatisierungsvorhaben eingefügt, der wie folgt lautet: Die
Privatisierungen sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen
führen und dadurch auch langfristig sichere Arbeitsplätze in Österreich
schaffen bzw. erhalten, möglichst hohe Erlöse für den Eigentümer erbringen, die
Entscheidungszentralen und die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten der zu
privatisierenden Unternehmen wenn möglich in Österreich halten und den österreichischen
Kapitalmarkt berücksichtigen.
Durch eine
Totalprivatisierung mittels Anteilsverkauf über die Börse wird keine einzige
Anforderung dieses Gesetzes erfüllt.
Finanzminister Grasser, der mit dem Vollzug des ÖIAG-Gesetzes betraut ist,
ist auch in diesem Fall des Verstoßes von ÖIAG-Leitungsorganen gegen
Soll-Vorschriften nicht seiner gesetzlichen Vollzugspflicht nachgekommen –
eine Vorgangsweise, die erheblichen Schaden für die Republik Österreich nach
sich ziehen wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende