Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 19

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Anfrage:

1. Erachten Sie die Einhaltung der Bestimmungen des ÖIAG-Gesetzes, wonach be­stimmte Privatisierungsziele (Halten der Entscheidungszentralen und der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten der zu privatisierenden Unternehmen in Österreich, Schaf­fung bzw. Erhaltung von langfristig sicheren Arbeitsplätzen in Österreich, Berück­sichtigung des österreichischen Kapitalmarktes, möglichst hoher Erlös für den Eigen­tümer) zu gewährleisten sind, im Falle des Verkaufs der Bundesanteile an der voest­alpine als unverzichtbar? Wenn ja, wie beabsichtigen Sie diese Ziele im Zuge eines Börsenganges zu garantieren?

2. Wie werden Sie die von Bundeskanzler Schüssel im „Standard“ vom 30.8.2003 angekündigte österreichische Mehrheit an der voestalpine nachhaltig sicherstellen, falls private Eigentümer wie die Gruppe um die RLB Oberösterreich bestimmender Aktionär wird, wenn einerseits sich deren Unternehmenspolitik ändert bzw. Dritte über die Börse eine Mehrheit erwerben?

3. Welchen wirtschaftlichen Vorteil für das Unternehmen voestalpine AG sehen Sie im Verlassen des nachweislich erfolgreichen Weges einer gemischt öffentlich-privaten Ei­gentümerstruktur?

4. Existiert ein ÖIAG-internes oder extern erstelltes Bewertungsgutachten betreffend die voestalpine-Anteile, und zu welchem betragsmäßigen Ergebnis je Aktie kommt die­ses, mit welchem Privatisierungserlös rechnen Sie daher und würden Sie als zustän­diger Minister einer Veräußerung der voestalpine-Anteile unter dem Wert der Eigen­mittel zustimmen?

5. Welchem Buchwert entsprach der am 8.8.2003 verkaufte 9-Prozent-Anteil an der VA-Technologie AG, wie hoch war der Erlös aus dem Verkauf des 9-Prozent-Anteiles und inwieweit war diese Vorgangsweise geeignet, um den Intentionen des ÖIAG-Ge­setzes hinsichtlich Halten der Entscheidungszentralen, Schaffung bzw. Erhaltung von langfristig sicheren Arbeitsplätzen in Österreich, hoher Erlös für den Eigentümer und Sicherstellung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Österreich zu genü­gen?

6. In welcher Form nehmen Sie Ihre Eigentümerrechte in sämtlichen – auch den nicht vom Rechnungshof geprüften – ÖIAG-Töchtern hinsichtlich gesetzwidriger Manager­ver­träge wahr und welche Maßnahmen wurden von Ihnen hinsichtlich dieser Unter­nehmen zur Einhaltung der Antiprivilegiengesetzgebung durchgeführt bzw. warum wurden von Ihnen keine Maßnahmen unmittelbar nach dem öffentlichen Bekannt­werden der extremen Erhöhung der Vorstandsgehälter und Aufsichtsratsent­schädi­gungen in der ÖIAG am 13.9.2002 gesetzt, wann wurden erstmals Berichte Ihrerseits eingeholt und hatten Sie Kenntnisse über diese Vorgänge bereits vor der öffentlichen Berichterstattung am 13.9.2002 („Kurier“)? Wenn nein, aus welchen Gründen ergibt sich Ihr Informationsdefizit?

7. Wie lautet der exakte Inhalt des Ihnen von ÖIAG-Aufsichtsratsvorsitzenden Heinzel vorgelegten Berichtes hinsichtlich der Rechtmäßigkeit aller ÖIAG-Managerverträge?

8. Wurde von Ihnen ein Rechtsgutachten hinsichtlich einer möglichen Nichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit der ÖIAG-Managerverträge im Sinne des § 879 ABGB (Sittenwidrigkeit) eingeholt? Wenn nein, warum bleibt die intern vorhandene Infrastruktur (Finanzpro­kuratur) in diesem Falle ungenutzt, und, wenn ja, wie lautet der exakte Inhalt dieses Gutachtens?

 


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