Anfrage:
1. Erachten Sie die Einhaltung der
Bestimmungen des ÖIAG-Gesetzes, wonach bestimmte Privatisierungsziele (Halten
der Entscheidungszentralen und der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten der
zu privatisierenden Unternehmen in Österreich, Schaffung bzw. Erhaltung von
langfristig sicheren Arbeitsplätzen in Österreich, Berücksichtigung des
österreichischen Kapitalmarktes, möglichst hoher Erlös für den Eigentümer) zu
gewährleisten sind, im Falle des Verkaufs der Bundesanteile an der voestalpine
als unverzichtbar? Wenn ja, wie beabsichtigen Sie diese Ziele im Zuge eines
Börsenganges zu garantieren?
2. Wie werden Sie die von Bundeskanzler
Schüssel im „Standard“ vom 30.8.2003 angekündigte österreichische Mehrheit an
der voestalpine nachhaltig sicherstellen, falls private Eigentümer wie die
Gruppe um die RLB Oberösterreich bestimmender Aktionär wird, wenn einerseits
sich deren Unternehmenspolitik ändert bzw. Dritte über die Börse eine Mehrheit
erwerben?
3. Welchen wirtschaftlichen Vorteil für
das Unternehmen voestalpine AG sehen Sie im Verlassen des nachweislich
erfolgreichen Weges einer gemischt öffentlich-privaten Eigentümerstruktur?
4. Existiert ein ÖIAG-internes oder
extern erstelltes Bewertungsgutachten betreffend die voestalpine-Anteile, und
zu welchem betragsmäßigen Ergebnis je Aktie kommt dieses, mit welchem
Privatisierungserlös rechnen Sie daher und würden Sie als zuständiger Minister
einer Veräußerung der voestalpine-Anteile unter dem Wert der Eigenmittel
zustimmen?
5. Welchem Buchwert entsprach der am
8.8.2003 verkaufte 9-Prozent-Anteil an der VA-Technologie AG, wie hoch war der
Erlös aus dem Verkauf des 9-Prozent-Anteiles und inwieweit war diese
Vorgangsweise geeignet, um den Intentionen des ÖIAG-Gesetzes hinsichtlich
Halten der Entscheidungszentralen, Schaffung bzw. Erhaltung von langfristig
sicheren Arbeitsplätzen in Österreich, hoher Erlös für den Eigentümer und
Sicherstellung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Österreich zu
genügen?
6. In welcher Form nehmen Sie Ihre Eigentümerrechte
in sämtlichen – auch den nicht vom Rechnungshof geprüften –
ÖIAG-Töchtern hinsichtlich gesetzwidriger Managerverträge wahr und welche
Maßnahmen wurden von Ihnen hinsichtlich dieser Unternehmen zur Einhaltung der
Antiprivilegiengesetzgebung durchgeführt bzw. warum wurden von Ihnen keine
Maßnahmen unmittelbar nach dem öffentlichen Bekanntwerden der extremen
Erhöhung der Vorstandsgehälter und Aufsichtsratsentschädigungen in der ÖIAG
am 13.9.2002 gesetzt, wann wurden erstmals Berichte Ihrerseits eingeholt und
hatten Sie Kenntnisse über diese Vorgänge bereits vor der öffentlichen
Berichterstattung am 13.9.2002 („Kurier“)? Wenn nein, aus welchen Gründen
ergibt sich Ihr Informationsdefizit?
7. Wie lautet der exakte Inhalt des
Ihnen von ÖIAG-Aufsichtsratsvorsitzenden Heinzel vorgelegten Berichtes
hinsichtlich der Rechtmäßigkeit aller ÖIAG-Managerverträge?
8. Wurde von Ihnen ein Rechtsgutachten
hinsichtlich einer möglichen Nichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit der
ÖIAG-Managerverträge im Sinne des § 879 ABGB (Sittenwidrigkeit) eingeholt?
Wenn nein, warum bleibt die intern vorhandene Infrastruktur (Finanzprokuratur)
in diesem Falle ungenutzt, und, wenn ja, wie lautet der exakte Inhalt dieses
Gutachtens?