Wir haben einen zweiten Reformansatz: Wir wollen das Dienstrecht und die Mitwirkungsrechte der Belegschaftsvertreter ändern, aber wir wollen ihnen nichts wegnehmen, meine Damen und Herren! (Ironische Nein-Rufe bei der SPÖ.) Wir wollen für die ÖBB das, was auch in anderen großen, vergleichbaren Unternehmen dieses Landes rechtens und üblich ist, wie zum Beispiel in der Voest, über die wir heute diskutiert haben. Genau diese Mitbestimmungsrechte der Gewerkschafts- und der Belegschaftsvertreter soll es auch im neuen Arbeitsverfassungsgesetz geben. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Was für die Voest gut und recht ist, das muss auch für die ÖBB in dieser Frage recht und billig sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Sie sagen, ich
habe kein Herz für die ÖBB. Meine Damen und Herren! Gerade weil mir die
Bundesbahnen am Herzen liegen
(Widerspruch bei der SPÖ) – und zwar nicht erst seit ich Staatssekretär bin, sondern schon in meiner ganzen Zeit
als Verkehrspolitiker –, halte ich diese Reform für notwendig und meine,
die ÖBB brauchen sie auch, damit ihnen eine gute Zukunft gesichert ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen. – Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Hör doch
auf! Das ist ja nicht auszuhalten!)
18.27
Präsident Dr. Heinz Fischer: Als letzte Rednerin in dieser Debatte gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
18.27
Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ja ganz eine interessante Fristsetzungsdebatte. Über das COTIF, über dieses internationales Abkommen, wird überhaupt kein Wort verloren. (Abg. Eder: Die wissen gar nicht, worum es geht!) Wahrscheinlich wissen die meisten Anwesenden oder die Einbringer des Antrags gar nicht, worum es hier überhaupt geht, oder sie haben vielleicht das Vorblatt gelesen, das bei diesem Gesetz dabei war, woraus auch klar hervorgeht, dass nun ein – wie es wörtlich heißt – internationales, EU-konformes Eisenbahnbeförderungsrecht vorliegt, das keine unmittelbaren Auswirkungen auf Österreich hat beziehungsweise durch das kein Anpassungsbedarf für die Strukturen besteht.
Meine Damen und Herren! Deswegen ist die Fristsetzung ziemlich absurd. Herr Kollege Wittauer hat ja den Vogel abgeschossen, indem er es nicht einmal geschafft hat, den Antrag auch nur ein einziges Mal zu erwähnen. Der Vorwand war offensichtlich ein Antrag, der überhaupt nichts mit dem zu tun hatte, was Sie hier aufgeführt haben, nämlich die alte Leier der ÖBB-Beschimpfung wieder aufzuwärmen.
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Wenn Sie hier von ÖBB-Reformvorschlägen reden, dann fällt einem ja eines ganz klar auf: Zu den wichtigen verkehrspolitische Anliegen wie zum Beispiel, einen gerechten und barrierefreien Nahverkehr für Menschen, die kein Auto haben – und diese Gruppe wird sich in den nächsten Jahren vergrößern –, zu garantieren, zu dieser Frage fällt Ihnen im Detail nichts ein.
Zu der Frage, wie wir den Güterverkehr über internationale Zusammenarbeit wirklich effizienter und besser machen können, wie wir mehr Kapazitäten schaffen können, fällt Ihnen überhaupt nichts ein.
Das Einzige, was Ihnen einfällt – und das zeigt ja ganz klar, wohin es aus Ihrer Sicht gehen soll –, ist die Beschimpfung der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner. Ihnen wer-