Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 80

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Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Privatisierung um eine auch innerhalb der Regierung umstrittene Maßnahme, welche keinesfalls garantieren kann, dass For­schung, Konzernzentrale und Kernaktionäre bei einem anonymen Börseverkauf im Inland bleiben. Damit wird – neben dem bereits sicheren finanziellen Misserfolg – auch die Zerschlagung der bisherigen Kernaktionärsstruktur der ÖIAG betrieben und auch in diesem Fall gegen geltendes Recht verstoßen.

Gesetzwidrige ÖIAG-Managerverträge

Das Stellenbesetzungsgesetz ist eine zwingende Norm, von der auch bei der Gestal­tung von ÖIAG-Managerverträgen nicht abgewichen werden darf. Einzuhalten sind diese gesetzlichen Bestimmungen für die Bestellung von Vorständen durch den Auf­sichtsrat. Jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates ist daher zwingend an die Normen des Stellenbesetzungsgesetzes samt Vertragsschablonenverordnung gebunden. Auf­sichts­ratsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, sind der Gesellschaft zum Er­satz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Der Fi­nanz­minister ist verantwortlich für die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates, ihn trifft einerseits ein Auswahlverschulden, denn trotz extrem hoher Beraterhonorare wurden durch das BMF keine Aufsichtsräte vorgeschlagen, die dafür sorgten, dass die bestehende Rechtslage eingehalten wurde, andererseits kam der Finanzminister als Eigentümervertreter seiner Kontrollverpflichtung – trotz mindestens einjähriger Kennt­nis der gravierenden Missstände – in keiner Weise nach. Dadurch ist ein Schaden von rund 6,1 Mio. Euro entstanden.

Obwohl der Finanzminister spätestens seit 13.9.2002 zumindest über die Gage von ÖIAG-Vorstandssprecher Peter Michaelis informiert sein musste, wurden durch Gras­ser keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt, sondern hat dieser erst in den letzten Tagen einen diesbezüglichen Bericht von Aufsichtsratsvorsitzenden Heinzel eingeholt.

Der sich aus dem Rechnungshofbericht (III-42 der Beilagen) ergebende Schaden umfasst lediglich einen Bruchteil der Posten-Umbesetzungen durch die blau-schwarze Regierung, insgesamt ist mit einem viel größeren Schaden im Bereich aller ÖIAG-Töchter zu rechen, denn seit 4.2.2000 wurden sechzehn Vorstände und rund hundert Aufsichtsräte in den ÖIAG-Unternehmen ausgetauscht.

Kontrollverweigerung der Regierungsfraktionen

Bisher wurde durch die Regierungsfraktionen jegliche Kontrolle hinsichtlich der Vorgän­ge in der ÖIAG verweigert:

Am 10.7.2003 wurde mit den Stimmen der ÖVP und der FPÖ der Antrag auf Per­manenzerklärung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses zur ÖIAG-Causa während der tagungsfreien Zeit abgelehnt.

Eine Terminisierung von Sitzungen dieses Kontrollgremiums für September 2003 wurde am 11. Juli 2003 durch die Regierungsfraktionen verhindert.

Die beantragte Ladung von Minister Grasser und weiteren Auskunftspersonen zur ÖIAG-Causa für die nächstfolgende Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Rechungshofausschusses wurde am 11. Juli 2003 mit Stimmen von ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Aus all den genannten Fakten und Darstellungen ist die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geboten.

 


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