Grundsätzlich handelt es sich bei dieser
Privatisierung um eine auch innerhalb der Regierung umstrittene Maßnahme,
welche keinesfalls garantieren kann, dass Forschung, Konzernzentrale und
Kernaktionäre bei einem anonymen Börseverkauf im Inland bleiben. Damit
wird – neben dem bereits sicheren finanziellen Misserfolg – auch die
Zerschlagung der bisherigen Kernaktionärsstruktur der ÖIAG betrieben und auch
in diesem Fall gegen geltendes Recht verstoßen.
Gesetzwidrige
ÖIAG-Managerverträge
Das Stellenbesetzungsgesetz ist eine zwingende Norm,
von der auch bei der Gestaltung von ÖIAG-Managerverträgen nicht abgewichen
werden darf. Einzuhalten sind diese gesetzlichen Bestimmungen für die
Bestellung von Vorständen durch den Aufsichtsrat. Jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates
ist daher zwingend an die Normen des Stellenbesetzungsgesetzes samt
Vertragsschablonenverordnung gebunden. Aufsichtsratsmitglieder, die ihre
Obliegenheiten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Der Finanzminister
ist verantwortlich für die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates, ihn
trifft einerseits ein Auswahlverschulden, denn trotz extrem hoher
Beraterhonorare wurden durch das BMF keine Aufsichtsräte vorgeschlagen, die
dafür sorgten, dass die bestehende Rechtslage eingehalten wurde, andererseits
kam der Finanzminister als Eigentümervertreter seiner
Kontrollverpflichtung – trotz mindestens einjähriger Kenntnis der
gravierenden Missstände – in keiner Weise nach. Dadurch ist ein Schaden
von rund 6,1 Mio. Euro entstanden.
Obwohl der Finanzminister spätestens seit 13.9.2002
zumindest über die Gage von ÖIAG-Vorstandssprecher Peter Michaelis informiert
sein musste, wurden durch Grasser keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt,
sondern hat dieser erst in den letzten Tagen einen diesbezüglichen Bericht von
Aufsichtsratsvorsitzenden Heinzel eingeholt.
Der sich aus dem Rechnungshofbericht (III-42 der
Beilagen) ergebende Schaden umfasst lediglich einen Bruchteil der Posten-Umbesetzungen
durch die blau-schwarze Regierung, insgesamt ist mit einem viel größeren
Schaden im Bereich aller ÖIAG-Töchter zu rechen, denn seit 4.2.2000 wurden
sechzehn Vorstände und rund hundert Aufsichtsräte in den ÖIAG-Unternehmen
ausgetauscht.
Kontrollverweigerung
der Regierungsfraktionen
Bisher wurde durch die Regierungsfraktionen jegliche
Kontrolle hinsichtlich der Vorgänge in der ÖIAG verweigert:
Am 10.7.2003 wurde mit den Stimmen der ÖVP und der FPÖ
der Antrag auf Permanenzerklärung des Ständigen Unterausschusses des
Rechnungshofausschusses zur ÖIAG-Causa während der tagungsfreien Zeit
abgelehnt.
Eine Terminisierung von Sitzungen dieses
Kontrollgremiums für September 2003 wurde am 11. Juli 2003 durch die
Regierungsfraktionen verhindert.
Die beantragte Ladung von Minister Grasser und
weiteren Auskunftspersonen zur ÖIAG-Causa für die nächstfolgende Sitzung des
Ständigen Unterausschusses des Rechungshofausschusses wurde am 11. Juli
2003 mit Stimmen von ÖVP und FPÖ abgelehnt.
Aus all den genannten Fakten und Darstellungen ist die
sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geboten.