Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 81

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Unter einem verlangen die unterzeichneten Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 GOG die Abhaltung einer kurzen Debatte über diesen Antrag.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Redezeit zur Begründung beträgt 10 Minuten, sodann pro Fraktion je 5 Minuten.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


18.34

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Staatssekretäre verlassen uns. Bereits im Juli 2001 haben Kollege Kräuter und die Sozialdemokraten das Verlangen gestellt, dass die Bestellung und die Abberufung der Aufsichtsräte und der Vorstände in Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, der Überprüfung durch den Rechnungshof zugeführt werden sollen.

Ich erinnere ich mich noch an das höhnische Gelächter der Regierungsparteien, als dieser Antrag gestellt wurde. Doch wir haben eben damals schon vermutet, dass bei dieser Bestellung und bei diesen Abberufungen nicht gesetzeskonform vorgegangen wird.

Im August des Vorjahres – nein, im September war es genau (Ruf bei der ÖVP: Na was jetzt? September oder August?) – war dann im „Kurier“ zu den Rohdaten des Rechnungshofberichtes Folgendes zu lesen:

„Die schwarzblaue Regierung griff tief in die Tasche der Steuerzahler.“ – Mehr zitiere ich hier nicht.

Dann wurde – bereits damals, im „Kurier“! – der Vertrag des Herrn Peter Michaelis kritisiert, der – das war damals schon bekannt – 684 000 € pro Jahr ausgemacht hat. Es wurden seine Mietzuschüsse – interessanterweise 14-mal pro Jahr – von insgesamt 43 000 € kritisiert Es wurden im „Kurier“ damals schon die schwer nachvollziehbaren Gründe für die Ablöse der Funktionäre, der Vorstände und Aufsichtsräte kritisiert. Es gab keine Begründung.

Einen Satz darf ich noch zitieren: „Rüffel für Grasser. Sein Fett bekommt auch Noch-Finanzminister ... ab.“ – Er hat nämlich für die Auswahl des Beratungsbüros nicht lange herumgefackelt, sich nicht an Vergabegesetze gehalten und eine Firma seines Ver­trauens, nämlich Egon Zehnder, ausgesucht. Dass sich die Spesen wahnsinnig erhöht haben, dass es Telefonspesenverrechnungen des Herrn Aufsichtsratsvorsit­zenden Heinzel an seine Firma in der Höhe von 4 300 € gegeben hat, das alles stand bereits 2002 im „Kurier“ zu lesen.

Nunmehr liegt uns der tatsächliche Bericht des Rechnungshofes vor, über den der Herr Finanzminister anfänglich geklagt und gemeint hat, er hätte sich eigentlich Lob verdient – wir haben das heute bereits gehört –, und dass er sich auch dafür schäme, dass die Gagen – etwa 684 000 € pro Jahr für Herrn Michaelis – viel zu niedrig seien.

Schämen sollte sich meiner Meinung nach der Herr Finanzminister dafür, dass er solche Aussagen überhaupt trifft. Und er sollte sich dafür schämen, dass er, obwohl er gewusst hat, was hier passiert ist, ein Jahr lang nichts getan hat und diesen Ge­setzesbrüchen zugesehen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Übrigens: Die Gesetze, die hier gebrochen wurden, nämlich das Stellenbeset­zungs­gesetz aus 1998 und die Vertragsschablonenverordnung aus 1998, wurden – das zur Erinnerung für die Damen und Herren der ÖVP – mit Ihren Stimmen beschlossen. Jetzt


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