brauchen wir nämlich keinen Untersuchungsausschuss! (Abg. Dr. Trinkl: So ist es!) Heute Nachmittag haben Sie ja gehört, dass diese Dinge im Hinblick auf die Sondersitzung der SPÖ in die Hose gegangen sind. (Abg. Mag. Gaßner: Es geht um die Einhaltung der Gesetze! Punkt!)
Sie kennen nicht einmal den eigenen Antrag,
Herr Kollege Gaßner! Es steht hier: „Verkaufsvorbereitung für die
Bundesanteile der voestalpine AG“. Und dann steht in der Begründung Ihres
Antrages – aber das dürften Sie nicht wissen –, dass das ÖIAG-Gesetz
den Zielkatalog für die Privatisierung genau vorgibt, nämlich beispielsweise
eine möglichst hohe Wertsteigerung der Unternehmen durch die Privatisierung
herbeizuführen. (Abg. Dr. Jarolim: Wo geschieht das?)
Keine Silbe davon in Ihrer Begründung, weil
Sie ja am Nachmittag gehört haben, dass seit der Privatisierung
Wertsteigerungen eingetreten sind, vorher aber, als die Entscheidungen noch in
der SPÖ-Zentrale gefallen sind, die Voest fast bankrott war. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist ja absurd, was Sie da sagen!)
Eine zweite Zielvorgabe für die Privatisierung ist, langfristig gesicherte Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen. Und auch das hat man Ihnen heute Nachmittag erklärt: Durch die Privatisierung steht die Voest beispielsweise derzeit so erfolgreich da wie noch nie, die Arbeitsplätze sind so sicher wie noch nie. (Abg. Mag. Gaßner: Warum verkaufen Sie sie dann?)
Daher brauchen wir dazu keinen Untersuchungsausschuss, denn die Privatisierung macht Sinn. Wir verschleudern nicht das Volksvermögen, sondern wir schützen diese Unternehmen vor Ihren Parteizentralen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Es ist schon bezeichnend, dass hier ein Untersuchungsausschuss gefordert wird, der Begründer aber zu dem Punkt, der gleich als Erster hier steht, keine einzige Silbe verliert.
Nun zum zweiten Teil des Antrages, nämlich zum Stellenbesetzungsgesetz und zur Schablonenverordnung. (Abg. Dr. Jarolim: Jetzt bin ich aber neugierig!) In diesem Punkt, Herr Kollege Gaßner, nehmen wir die Kritik des Rechnungshofes sehr ernst, und wir verstehen uns auch darauf, dass Gesetze selbstverständlich einzuhalten sind. Daher sind – das hat der Finanzminister heute Nachmittag genau erläutert – für den Abschluss der Dienstverträge auch die zuständigen Organe berufen, nämlich beispielsweise für Vorstandsverträge gemäß § 75 Aktiengesetz der Aufsichtsrat. Und daher hat der Herr Finanzminister den Aufsichtsrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass diese Verträge gesetzeskonform geändert werden, sofern sie nicht ohnehin nichtig sind in jenen gesetzwidrigen Teilen, die der Schablonenverordnung widersprechen. Diesbezüglich hat uns der Herr Finanzminister heute Nachmittag auch dieses Gutachten vorgelegt (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen), in dem diese Nichtigkeit angesprochen wurde.
Es ist so, dass wir einem Untersuchungsausschuss nicht zustimmen, weil der Rechnungshof das genau geprüft hat. Sie können aber mit uns in Verhandlungen eintreten, ob wir nicht doch die Stellenverordnung ändern, da auch Ihr Finanzminister ...
Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte die Redezeit zu beachten!
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): ... auch Ihr Finanzminister Edlinger Probleme damit hatte, gesetzeskonforme Verträge bei der Post zu rechtfertigen. Also ändern wir es vielleicht ...
18.50
Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Redezeit ist abgelaufen!