Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 99

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13.24

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich werde mich nicht an dieser fast mit einer DNA-Analyse vorgenommenen Untersuchung beteiligen, wer jetzt der Urheber dieser Reform ist. (Abg. Heinisch-Hosek: Wir!) Seien wir doch froh, dass wir einmal in einer wichtigen Frage des Wahlrechts, eines gerechten Wahlrechts gerade für die jungen Österreiche­rinnen und Österreicher, gemeinsam einen Konsens erzielt haben. Ich werde auch nicht die Frage stellen, wer diesen Unsinn eingeführt hat, dass wir das Wahlalter zwar theoretisch mit 18 Jahren festgelegt haben, der Stichtag aber mit 1. Jänner des Wahl­jahres normiert wurde, sodass beim letzten Mal, einer Dezemberwahl, über 80 000 per Verfassung Wahlberechtigte nicht wählen konnten.

Ich halte das also für eine wichtige, richtige, notwendige Korrektur, mit der in Zukunft sichergestellt ist, dass jeder, der zum Wahltag das Wahlalter erreicht hat, auch wirklich wahlberechtigt ist und an den Wahlen teilnehmen kann.

Es ist natürlich richtig, dass das einen Teil von verschiedenen und notwendigen Adap­tierungen des Wahlrechts darstellt – ob das jetzt die Briefwahl ist oder etwas anderes, etwa dass vor allem auch unsere Auslandsösterreicher von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, was auch von uns Freiheitlichen befürwortet wird. Man sollte aber auch andere Dinge überlegen. So wäre beispielsweise die möglichst weitgehende Direktwahl von Funktionen wie etwa unserer Ansicht nach die der Landeshauptleute durchaus zu überlegen. Sie könnten in einer direkten Wahl bestellt werden, wie ja in vielen Bereichen schon die Bürgermeister-Direktwahl sehr erfolgreich durchgeführt worden ist und sich durchgesetzt hat.

Was die weitere Senkung des Wahlalters anbelangt, so habe ich schon in der ersten Lesung gesagt, dass ich, wie schon damals, in meiner Zeit als Jugendvertreter, dieser Forderung nach einer Senkung des Wahlalters auf 16 grundsätzlich beitreten könnte, dafür Sympathien habe, es aber diesbezüglich auch andere Meinungen gibt, mit Argu­menten, die ebenfalls zu überlegen sind. Aber zumindest auf kommunaler Ebene und was die Teilnahme an Instrumenten der direkten Demokratie – Volksbegehren, Volks­befragungen – anbelangt, wäre ein Wahlalter von 16 meiner Ansicht nach auf jeden Fall überlegenswert.

Allerdings, Herr Abgeordneter Wittmann, sollte man, wenn man schon Vergleiche bringt wie, dass sie Auto fahren und schon Verträge abschließen dürfen und so weiter (Abg. Gradwohl: Steuern zahlen!) – und Steuern bezahlen dürfen, dann auch exakt argumentieren, denn wenn Sie hier diese Möglichkeit, Geschäfte des täglichen Lebens abzuschließen, als Argument für ein Wahlalter von 16 Jahren anführen, dann müssen Sie wissen, dass der mündige Minderjährige, um den es sich hiebei handelt, schon mit 14 beginnt. Also: Das richtige Argument auch für den richtigen Faktor heranziehen und nicht das eine ein bisschen unter den Tisch kehren!

Wir werden also, glaube ich, auch bei der Wahlalterfrage noch einige Diskussionen führen. Ich möchte aber, da man immer von der Demokratieverdrossenheit und Demo­kratiemüdigkeit der Jugend spricht, hier noch einen Punkt erwähnen. Über diese disku­tieren wir, seit ich hier im Hohen Haus bin, wahrscheinlich auch schon davor; das läuft jedenfalls schon eine große Zahl an Jahren. Dabei wird jedoch immer Demokratie­verdrossenheit mit Politik- beziehungsweise Parteipolitikverdrossenheit verwechselt! Ich denke, dass sich die Jugendlichen selbstverständlich gerne und aktiv genauso viel beziehungsweise genauso wenig wie frühere Generationen am politischen Geschehen in Österreich beteiligen oder beteiligen wollen. Was hingegen – und da, glaube ich, müssen wir uns alle, und zwar alle miteinander hier im Hohen Haus, überlegen, warum das so ist – wirklich abgenommen hat und noch immer abnimmt, ist die Bereitschaft, sich für politische Parteien zu engagieren.

 


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