Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 158

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gestellt, dass es Budgetkürzungen um 6 % und Kürzungen bei den frei verfügbaren Mitteln um bis zu 15 % gibt. In zahlreichen Universitätsbauten sind neue Ersteinrichtun­gen notwendig, die Ausführung ist mangels gesicherter Finanzierung aber bisher nicht möglich, so z.B. an der Medizinuniversität Wien (Generalsanierung und Erweiterung des Instituts für Gerichtsmedizin; Ersatz für das Institut für Krebsforschung), an der Technischen Universität Wien (Neubauten an den Chemischen Instituten) und an der Universität Innsbruck (Sanierung und Erweiterung der Fakultätsbibliothek der Geistes­wissenschaften). In Planung und Vorbereitung befindet sich eine Sanierung des Audi­max an der Universität Wien, die ebenfalls nicht gesichert ist.

Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) steckt ebenso in einer verzweifelten Lage: Mit einem im Vergleich zum Vorjahr um 18 % geringerem Budget muss das Auslangen gefunden werden. 500 bis 600 Forschungsstellen können nicht besetzt werden. Der Fonds musste aus Budgetknappheit in seiner letzten Ver­gabesitzung vor dem Sommer fast alle Bewilligungen aussetzen. Das ist vor allem des­halb problematisch, weil über 90 % der FWF-Mittel im Rahmen von Forschungsprojek­ten an die Universitäten gehen und die Unis durch das UG 2002 gezwungen sind, verstärkt Drittmittel einzuwerben.

Die Bundesregierung handelt verantwortungslos gegenüber der studierenden Jugend, der Lehrbetrieb ist aufgrund der Budgetknappheit nicht gesichert. Österreich verliert damit den Anschluss an die Zukunft. Der Wissenschafts-, Forschungs- und Wirt­schaftsstandort ist extrem gefährdet. Österreich wird so keinen Spitzenplatz bei For­schung und Entwicklung in Europa erreichen können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, für das Jahr 2003 als Sofortmaßnahme 100 Millionen € für die Universitäten und den Fonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung (FWF) zur Verfügung zu stellen:

Die Universitäten müssen einen Sockelbetrag von 21,67 Mio. € und den Rest (43,7 Mio. €) nach der Anzahl der inskribierten HörerInnen erhalten.

 Universitäten

StudentInnen GESAMT  (WS 2001)

Sockelbetrag

Nach Anzahl der HörerInnen

(€ 237,047/Stud.)

GESAMT

 Univ. Wien

65.424

1.203.703,70

15.508.562,93

16.712.266,63

 Univ. Graz

23.071

1.203.703,70

5.468.911,34

6.672.615,04

 Univ. Innsbruck

22.191

1.203.703,70

5.260.309,98

6.464.013,68

 Univ. Salzburg

9.812

1.203.703,70

2.325.905,16

3.529.608,86

 TU Wien

15.777

1.203.703,70

3.739.890,52

4.943.594,22

 TU Graz

8.415

1.203.703,70

1.994.750,51

3.198.454,21

 Montanuniv. Leoben

1.686

1.203.703,70

399.661,24

1.603.364,94

 BOKU Wien

4.395

1.203.703,70

1.041.821,57

2.245.525,27

 


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