gestellt,
dass es Budgetkürzungen um 6 % und Kürzungen bei den frei verfügbaren
Mitteln um bis zu 15 % gibt. In zahlreichen Universitätsbauten sind neue
Ersteinrichtungen notwendig, die Ausführung ist mangels gesicherter
Finanzierung aber bisher nicht möglich, so z.B. an der Medizinuniversität Wien
(Generalsanierung und Erweiterung des Instituts für Gerichtsmedizin; Ersatz für
das Institut für Krebsforschung), an der Technischen Universität Wien
(Neubauten an den Chemischen Instituten) und an der Universität Innsbruck
(Sanierung und Erweiterung der Fakultätsbibliothek der Geisteswissenschaften).
In Planung und Vorbereitung befindet sich eine Sanierung des Audimax an der
Universität Wien, die ebenfalls nicht gesichert ist.
Der
Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) steckt ebenso in
einer verzweifelten Lage: Mit einem im Vergleich zum Vorjahr um 18 %
geringerem Budget muss das Auslangen gefunden werden. 500 bis
600 Forschungsstellen können nicht besetzt werden. Der Fonds musste aus
Budgetknappheit in seiner letzten Vergabesitzung vor dem Sommer fast alle
Bewilligungen aussetzen. Das ist vor allem deshalb problematisch, weil über
90 % der FWF-Mittel im Rahmen von Forschungsprojekten an die
Universitäten gehen und die Unis durch das UG 2002 gezwungen sind, verstärkt
Drittmittel einzuwerben.
Die
Bundesregierung handelt verantwortungslos gegenüber der studierenden Jugend,
der Lehrbetrieb ist aufgrund der Budgetknappheit nicht gesichert. Österreich
verliert damit den Anschluss an die Zukunft. Der Wissenschafts-, Forschungs-
und Wirtschaftsstandort ist extrem gefährdet. Österreich wird so keinen
Spitzenplatz bei Forschung und Entwicklung in Europa erreichen können.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, für
das Jahr 2003 als Sofortmaßnahme 100 Millionen € für die
Universitäten und den Fonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung (FWF)
zur Verfügung zu stellen:
Die
Universitäten müssen einen Sockelbetrag von 21,67 Mio. € und den Rest
(43,7 Mio. €) nach der Anzahl der inskribierten HörerInnen erhalten.
|
Universitäten |
StudentInnen GESAMT (WS 2001) |
Sockelbetrag |
Nach Anzahl der HörerInnen (€ 237,047/Stud.) |
GESAMT |
|
Univ. Wien |
65.424
|
1.203.703,70 |
15.508.562,93 |
16.712.266,63 |
|
Univ. Graz |
23.071
|
1.203.703,70 |
5.468.911,34 |
6.672.615,04 |
|
Univ. Innsbruck |
22.191
|
1.203.703,70 |
5.260.309,98 |
6.464.013,68 |
|
Univ. Salzburg |
9.812 |
1.203.703,70 |
2.325.905,16 |
3.529.608,86 |
|
TU Wien |
15.777 |
1.203.703,70 |
3.739.890,52 |
4.943.594,22 |
|
TU Graz |
8.415
|
1.203.703,70 |
1.994.750,51 |
3.198.454,21 |
|
Montanuniv. Leoben |
1.686
|
1.203.703,70 |
399.661,24 |
1.603.364,94 |
|
BOKU Wien |
4.395
|
1.203.703,70 |
1.041.821,57 |
2.245.525,27 |