Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 213

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Maier verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhand­lung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. Seine Redezeit ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


19.47

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich sehr, dass diese Materie, die wirklich einen Bedarf deckt, der inzwischen entstanden ist, auch von der Opposition hier mitgetragen wird. Dem Entschließungsantrag, der, soweit ich informiert bin, noch eingebracht wird, in welchem es um den Bereich der Nachbarschaftsrechte geht und in welchem vorgesehen ist, dass eine Evaluierung der Auswirkungen erfolgt, werden wir selbstverständlich gerne zustimmen.

Das Thema Nachbarrecht mag unscheinbar wirken, dass es aber gar nicht so un­scheinbar ist, erfährt man, wenn man die ehemalige Volksanwältin Korosec dazu befragt. Es hat geradezu nach einer Regelung gerufen. Diese Regelung erfolgte ver­ständlicherweise von Seiten des Ministeriums nicht sofort, denn es würden wahr­scheinlich die Gerichte, wenn da kein Filter vorgeschalten werden würde, in einem Ausmaß belastet werden, das nicht notwendig ist. Deshalb hat man in diesem Gesetz die Regelung einer vorausgehenden Mediation, eines prätorischen Vergleichs oder auch der Schlichtungsstelle geschaffen, sodass man erst dann, wenn nach drei Mona­ten noch keine Einigung erzielt werden konnte, das Gericht anrufen kann. Wie gesagt, dieser Entschließungsantrag wird von uns im Sinne der Evaluierung dieses Bereiches gerne mitgetragen.

Der Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude ist auch ein wichtiger Bereich. Damit haben wahrscheinlich sehr viele in diesem Haus auch schon einmal zu tun gehabt: Man fährt auf Urlaub, und es stehen gravierende Dinge im krassen Gegensatz zu dem, was ver­sprochen wurde. Wenn dann auch noch ein Verschulden festgestellt werden kann, dann ist es jetzt Gott sei Dank möglich, einen Schadenersatz, ein Schmerzensgeld dafür einzufordern.

Das betrifft natürlich nicht eine kurze Flugzeugverspätung, ein schmutziges Besteck oder möglicherweise ein Buffet, das einem nicht ganz passt, und es betrifft zum Bei­spiel auch nicht den mangelnden Schneefall im Winterurlaub, denn das ist ja nicht ein Verschulden des Hoteliers. Aber nichtsdestotrotz gibt es eine ganze Reihe von Fällen – gerade im Bereich des Konsumentenschutzes sind Beschwerden gekommen –, die zur Notwendigkeit, ein solches Gesetz zu schaffen, geführt haben. Wir sind sehr froh dar­über, dass es hier nun zur Beschlussfassung kommen wird. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.50

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


19.50

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Kolleginnen haben schon dar­auf hingewiesen, dass der Konsumentenschutz massiven Aufwind braucht. Herr Minis­ter, Sie waren immerhin in der Lage ... (Bundesminister Dr. Böhmdorfer entfernt sich kurz von der Regierungsbank.) Sie gehen, aber ich wollte mich doch bei Ihnen bedan­ken.

 


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