Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 116

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wird nach dieser missglückten Regierungsbildung sicherlich sachliche und persönliche Gründe haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte unsere Dringliche Anfrage wie folgt begründen:

Das Unvereinbarkeitsgesetz ist vom österreichischen Nationalrat aus einem sehr, sehr einfachen Grund genau so entworfen und beschlossen worden und nicht anders: weil man wissen muss, was einem Politiker oder einer Politikerin gehört, damit man weiß, wem eventuell ein Politiker oder eine Politikerin gehört. Das ist die entscheidende Frage, die zur Meldepflicht im Unvereinbarkeitsgesetz geführt hat und die insbeson­de­re Regierungsmitglieder verpflichtet, ganz penibel auszufüllen, nicht, ob sie irgendwo ein Unternehmen dominieren – denn das ist normalerweise öffentlich hinlänglich be­kannt –, sondern ob sie irgendein Interesse am besonderen Wohlergehen eines Unter­nehmens haben.

Es hängt vom persönlichen Reichtum – vermute ich einmal – ab, ob jemand ab einer Aktie, ab hundert, ab tausend oder ab viel mehr Aktien erst dieses persönliche Inter­esse versteht.

Zur Sicherheit nimmt der Gesetzgeber an, dass jeder Aktienbesitz ein derartiges Inter­esse begründen kann, und zwingt deswegen zur Meldung – und zwingt deswegen auch einen Bundeskanzler und einen Finanzminister.

Wir sind immer davon ausgegangen, dass diese Meldungen ordnungsgemäß erfolgt sind. Wir hatten auch keinen Grund anzunehmen, dass es hier zu Unregelmäßigkeiten oder vielleicht sogar ungesetzlichen Handlungen durch Regierungsmitglieder gekom­men ist. Erst als es den Hinweis gegeben hat, dass der Finanzminister mit YLine-Aktien besonders bemerkenswerte Aktien besessen hat, hat sich die Frage gestellt, ob er das dem Nationalrat ordnungsgemäß gemeldet hat. Die Antwort kennen wir inzwi­schen: Nein, er hat es nicht getan. (Rufe bei der SPÖ: Rücktritt! – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

Und jetzt wieder die Frage: Warum hat er das nicht getan? – Er sagt – zumindest war das bisher seine Stellungnahme –: Ich bin schlecht beraten worden. Ich habe schlechte Berater gehabt. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.)

Herr Finanzminister! Wissen Sie, wie „kompliziert“ der § 3a des Unvereinbarkeits­gesetzes ist? – Es gibt wenige Gesetzesstellen, die so einfach und so klar zu lesen sind! Das sind Gesetzesstellen, die man jedem des Lesens Fähigen in dieser Republik und anderswo zumuten kann. Da steht nämlich ganz einfach drinnen: Alle Beteili­gungen an Unternehmen sind dem Ausschuss zu melden. – Punkt. Das ist alles, was drinnen steht.

Jetzt frage ich Sie nur zwischendurch, Herr Finanzminister: Sind das die Berater, die Sie auch in Ihrer sonstigen Ressortführung beraten? Sind das die Berater, die Sie auch bei der Steuerreform beraten? Beim Nulldefizit? Bei der Voest-Privatisierung? Beim Bundesimmobilienverkauf? (Rufe bei der SPÖ: Eurofighter!) Und vielleicht bei der Eurofighter- – und das Gericht sagt mir, ich darf es sagen – -Schiebung?

Sind das diese Berater? – Dann gibt es zum ersten Mal einen Hinweis darauf, warum an der Spitze dieses Ressorts so viel falsch entschieden wird: Es sind die schlechten Berater!

Nur: Was ist das für ein Minister, der keine Konsequenzen daraus zieht, der sagt: Ich habe besonders schlechte Berater; die sind nicht einmal in der Lage, einen Absatz eines einfachen Gesetzes ordnungsgemäß zu lesen, aber mit denen privatisiere und


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