Außerdem lege ich Wert auf die
Feststellung, dass ich alle Aktien offen gelegt habe, dass ich die Meldung an
den Unvereinbarkeitsausschuss nachgeholt habe, dass es letzten Freitag, wie Sie
wissen, diese Sitzung des Unvereinbarkeitsausschusses gegeben hat. Dort hat
man mein Aktienportefeuille zur Kenntnis genommen und damit sehr klar
bestätigt, dass es keine Unvereinbarkeit dieser Aktien mit meiner Verantwortung
als Finanzminister gibt. Darauf lege ich Wert, meine Damen und Herren, dass ich
inhaltlich, was das Unvereinbarkeitsgesetz betrifft, die Vorgaben dieses Gesetzes
stets eingehalten habe. Das ist aus meiner Sicht das wirklich Entscheidende! (Beifall bei
der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Schließlich, meine Damen und Herren, gestatten Sie ein offenes Wort:
„Ich bin dafür, dass man die Funktion eines Regierungsmitglieds nicht mit Schikanen versieht, die den Kreis jener Personen, die sich für diese Position zur Verfügung stellen, so einschränken, wie es für die res publica nicht nützlich sein kann.“
Niemand Geringerer als unser Präsident Heinz Fischer hat das gesagt, wie Sie wahrscheinlich wissen, nämlich im Jahre 1991. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Damals hat es einen vergleichbaren Fall gegeben. (Abg. Dr. Jarolim: Sie sollten seriös bleiben!) Die Vorgangsweise, die damals von einem Regierungsmitglied gewählt worden ist, nämlich eine Nachmeldung von Beteiligungen vorzunehmen und eine Erklärung vor dem Nationalrat abzugeben, „hält Präsident Fischer für richtig“, wird er zitiert. „Er gehe mit einem Vertrauensvorschuss an“ diese Frage „heran.“
Zur Wertigkeit dieser ganzen Thematik: Ja, es war ein Formalfehler (Abg. Öllinger: Nein, kein Formalfehler!), aber ich lege Wert darauf: Der Inhalt des Gesetzes, die Substanz des Gesetzes wurde selbstverständlich immer eingehalten.
Meine Damen und Herren! Was die Fragen im Einzelnen betrifft, so möchte ich vorausschicken, dass ich die Fragen nach meinen Vermögensverhältnissen in den Schreiben an den Vorsitzenden des parlamentarischen Unvereinbarkeitsausschusses des Nationalrates beantwortet habe, beziehungsweise sind Ihnen ja auch, zumindest den Teilnehmern dieses Ausschusses, die Ergebnisse der vertraulichen Beratungen – eigentlich sollten sie vertraulich sein – dieses Ausschusses am 17. Oktober 2003 bekannt. Sie wissen daher auch, dass es diese Unvereinbarkeit, wie ich bereits gesagt habe, nicht gegeben hat, zu keinem Zeitpunkt!
Ich möchte vorausschicken, dass ich Fragen nach meinen persönlichen Vermögensverhältnissen und danach, mit welchen Personen ich privat Umgang pflege, nicht beantworten werde, weil sie meine persönlichen Verhältnisse betreffen und weil sie daher grundsätzlich dem § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes nicht unterliegen, dieser daher nicht anwendbar ist.
Was die Fragen, die ich nicht beantworte, betrifft, möchte ich hinzufügen, dass ich mich selbstverständlich an alle gesetzlich vorgesehenen Meldepflichten voll und ganz halte, sowohl was den Unvereinbarkeitsausschuss auf der einen Seite als auch den Präsidenten des Rechnungshofes auf der anderen Seite betrifft.
Zu den Fragen 1 bis 4:
Hiezu darf ich auf meine Schreiben an den Vorsitzenden des Unvereinbarkeitsausschusses vom Oktober dieses Jahres und auf das Ergebnis der Beratungen dieses Ausschusses vom 17. Oktober 2003 verweisen. Daher nochmals auch im Sinne dieser vier Fragen: Es lag und liegt in keinem einzigen Fall eine Unvereinbarkeit mit meiner Funktion als Finanzminister vor. (Abg. Dr. Pilz: Sie haben nichts gemeldet!) Im Übrigen sind diese Beteiligungen wertmäßig auch in den laufenden Meldungen an den Prä-