sidenten des Rechnungshofes enthalten. (Abg. Dr. Pilz: Ein Bekenntnis zur Gesetzesverletzung!)
Was die Fragen 5 und 6 betrifft, habe ich alle Beteiligungen im Sinne des Unvereinbarkeitsgesetzes dem dafür zuständigen Unvereinbarkeitsausschuss mit den Schreiben vom Oktober 2003 gemeldet. Dieser Unvereinbarkeitsausschuss, in dem auch Vertreter der Oppositionsparteien vertreten sind, hat meine Meldung, wie Sie wissen, zur Kenntnis genommen.
Die Frage 7 habe ich bereits in meiner Einleitung beantwortet.
Was die Fragen 8 und 9 betrifft, möchte ich sagen: Auch diese Fragen unterliegen, Herr Abgeordneter, wie Sie wahrscheinlich wissen, nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich verweise nochmals auf meine Meldungen gemäß § 3a Unvereinbarkeitsgesetz an den Herrn Präsidenten des Rechnungshofes und gemäß § 3a Unvereinbarkeitsgesetz, was den Ausschuss betrifft.
Ich darf Ihnen darüber hinaus sagen, Herr Abgeordneter: Selbstverständlich habe ich meinen gesamten Immobilienbesitz dem Präsidenten des Rechnungshofes gemeldet.
Was die Frage 10 betrifft,
so möchte ich ausführen, dass man an einer Stiftung – im Gegensatz zu
Ihrer Fragestellung; schauen Sie sich das Gesetz an! – nicht beteiligt
sein kann, sondern man kann im Sinne des Gesetzes bei einer Stiftung nur
entweder Stifter sein oder als Begünstigter auftreten. (Abg. Dr. Puswald:
Wortklauberei!) Ich habe keine derartige Funktion. Im Übrigen unterliegt
auch diese Frage nicht dem Fragerecht gemäß § 90 Geschäftsordnungsgesetz. (Abg. Dr. Pilz: Warum geben Sie dann eine Antwort?) Weil ich mir gedacht
habe, ich will Ihnen einmal etwas Gutes tun, Herr Abgeordneter, und Ihre
Neugier befriedigen, weil ich überhaupt nichts zu verbergen habe. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Was die Frage 11 betrifft, verweise ich auf meine Meldungen an den Vorsitzenden des Unvereinbarkeitsausschusses sowie auf meine Meldung an den Herrn Präsidenten des Rechnungshofes.
Was die Fragen 12 bis 16 betrifft, so sind dies Fragen nach Umständen meiner privaten Lebensführung und sind daher ebenso vom Fragerecht nach § 90 GOG-NR nicht umfasst. – Ich sage Ihnen aber auch hier, Herr Abgeordneter, dass keine Vermögenswerte oder Anteile von mir über einen Vaduzer Treuhänder oder über einen anderen gehalten werden. Ich habe keinen Treuhänder zur Verwaltung meines privaten Vermögens; leider ist es nicht groß genug dafür!
Was die Frage betreffend Rechtsanwalt Dr. Medwed betrifft, möchte ich Ihnen eine Klarstellung von Dr. Medwed selbst vorlesen, die dieser an das Magazin „NEWS“ geschickt hat. Ich lese Ihnen den entscheidenden Punkt vor. Dr. Medwed schreibt an Herrn Kuch, einen Journalisten von „NEWS“:
Ich habe für Herrn Minister Grasser niemals Aktien oder sonstige Wertpapiere gehalten: weder direkt noch indirekt. Ich habe Minister Grasser bis zum heutigen Zeitpunkt auch nicht anwaltlich vertreten. – So die maßgebliche Aussage von Dr. Medwed.
Was die Fragen 17 bis 20 betrifft, muss ich Ihnen ehrlich sagen: In den Fragestellungen, die Sie in dieser Anfrage verarbeitet haben, wird mit einem derartigen Ausmaß an ungeheuerlichen Unterstellungen und Unwahrheiten gearbeitet, sodass ich das auf das Schärfste zurückweise.
Und wenn ich mir die Frage 19 anschaue, die ich da jetzt spezifisch meine, in der es heißt – ich zitiere –: „Warum haben Sie zur Besprechung mit dem Chef von Daimler Chrysler und damit dem Eigentümervertreter von EADS Ihren Treuhänder