Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 130

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Es ist schon interessant, dass die Anregung – Antrag hin oder her – des Kollegen Schieder nicht weiterverfolgt wird. Diese hat nämlich mit Unvereinbarkeit oder Verein­barkeit überhaupt nichts zu tun, denn er bezog sich auf die Fragen 17 bis 20, und darin geht es um Treffen des Herrn Finanzministers mit bestimmten Managern (Rufe bei der ÖVP: Er hat sie beantwortet!) – nein, nicht alle! –, von denen er selbst sagt, dass er solche Leute hauptsächlich deshalb trifft, weil das zu seinen Amtspflichten gehört. Trotzdem ist das nicht Gegenstand der Vollziehung? – Ich bitte um Aufklärung! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Bundesminister Mag. Grasser: Ich habe sie beant­wortet!) Aber nicht alle! (Bundesminister Mag. Grasser: Na freilich!) Sie haben in Be­zug auf Fragen ähnlichen Zusammenhangs teilweise darauf verwiesen, das sei Ihre Privatangelegenheit.

Wie dem auch sei, ich habe wirklich Verständnis für Sie, Herr Finanzminister. Wir erin­nern uns an die Anfragenserie von Mai, Juni, Juli, die Sie hier schon leidvoll bedauert haben. Aber Sie sind tatsächlich von einem kleineren Problem zielsicher in das nächst­größere gesprungen – genau auf Grund dieser Anfragen-Serie. Auch damals ging es um Treffen, nicht mit Herrn Vorstandsvorsitzendem Schrempp von Daimler-Chrysler, nein, sondern mit Herrn Bischoff.

Auf eine Anfrage des Kollegen Pilz haben Sie geantwortet, diese Art von Treffen habe es nicht gegeben. Ein paar Tage später hat „NEWS“ aufgedeckt – und Sie haben das bis heute nicht dementiert –, dass Sie in diesem fraglichen Zeitraum Herrn Bischoff, seines Zeichens wichtiges Aufsichtsratsmitglied bei EADS, sehr wohl getroffen haben. Er ist sogar zu Ihnen ins Ministerium gefahren. Ein paar Tage vorher haben Sie gesagt, dieses Treffen habe es nicht gegeben. – Das ist doch sehr interessant! (Bundes­minis­ter Mag. Grasser: Habe ich nicht gesagt!) Haben Sie schon gesagt! Lesen Sie die Protokolle nach! Das hat Sie ja in dieses immer größere Schlamassel geführt!

Ich verstehe mittlerweile Ihre Zurückhaltung – wenigstens in diesem Punkt sind Sie ganz offensichtlich besser beraten worden –, trotzdem, wohlgemerkt, haben Sie hier nicht in allen Punkten richtig Auskunft gegeben, und darauf wollen wir uns jetzt kon­zentrieren.

Zunächst, damit wir es nicht vergessen, noch einmal zu dem erwähnten Treffen Gras­ser-Winkler-Böhm. Es hat erst vor kurzem stattgefunden, aber Sie haben überhaupt nichts dazu gesagt. (Bundesminister Mag. Grasser: Hat es nicht gegeben!) – Hat es auch nicht gegeben, gut! „profil“ ist aber meines Wissens noch nicht dementiert worden. Wenn doch, so habe ich es überhört, dann täte es mir Leid. Aber wir werden dieser Sache ebenso wie einigen anderen auch nachgehen. Immerhin hat das schon sehr oft dazu beigetragen, dass dann tatsächlich die Wahrheit ans Licht gekommen ist. Aber ich nehme Ihren Widerspruch einmal zur Kenntnis, es tut mir Leid, wenn ich das Dementi überhört habe.

Aber das ändert wiederum nichts daran, dass die Art und Weise, wie Sie hier mit dem Unvereinbarkeitsgesetz umgehen, nicht duldbar ist. Es ist nicht so, dass man einfach zur Tagesordnung übergehen und sagen kann, es sei nur ein Formfehler begangen worden, der Inhalt des Gesetzes sei immer eingehalten worden. Das Wesen dieses Unvereinbarkeitsgesetzes ist – und das ist immanent! –, dass es bestimmte Transpa­renz­gebote – wenn auch dann wieder vertraulich abgegrenzte – vorschreibt, sonst wäre es ja überhaupt ein Gesetz für das Christkind. Es ist immanenter Inhalt des Ge­set­zes, dass bestimmte Meldepflichten eingehalten werden, weil nämlich das Gesetz ansonsten seine Wirkung gar nicht entfalten kann.

Sie können sich nicht hierher stellen und von einem kleinen Formfehler reden, Herr Bundesminister, wenn diese doch sehr einfache Bestimmung ganz offensichtlich, und zwar lange Zeit hindurch – dem möchte ich mich jetzt einmal widmen: lange Zeit hin-


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