durch! –, nicht eingehalten wurde. Eine so genannte Leermeldung zu einem bestimmten Zeitpunkt ist eine Sache, aber das Nicht-Ändern dieser Meldung ist ein andauernder verfassungsbrecherischer Zustand, möchte ich fast sagen!
Jetzt kommen wir zu den Fragen 1 bis 6, die bereits als sehr heikel moniert wurden. Ich gehe nur darauf ein, was Sie hier gesagt haben, das dürfte offensichtlich zulässigerweise Gegenstand der Debatte gewesen sein. Herr Bundesminister! Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, und auch schon die Kollegen hier im Haus, dass Sie hier den Eindruck erwecken, dass eine Meldung zum Zeitpunkt x – irgendein Oktober, ich habe mir Ihre Meldung im Ausschuss gar nicht angesehen, ich sage es Ihnen ganz ehrlich – alles saniert, was vorher vorgefallen ist. – Das Gegenteil ist selbstverständlich richtig!
Das Interesse des Kollegen Pilz hat sich offensichtlich darauf gerichtet, welche Aktien oder – wie es einfacherweise im Gesetz heißt – sonstige Anteilsrechte oder Eigentümerschaft von Anteilsrechten Sie zu jenem Zeitpunkt gehabt haben, zu dem Sie gesetzlich schon verpflichtet gewesen wären, es zu melden. Und da besteht ein Riesenunterschied, was im Übrigen auch den Herrn Bundeskanzler betrifft, aber dieses Fenster lassen wir heute noch zu; es reicht die Zeit nicht. Es hilft nichts, wenn man am soundsovielten Oktober sagt: Ich habe jetzt keine Aktien mehr beziehungsweise ich habe diese und jene Aktien! Der Versuch der wirklichen Sanierung dieses, wie Sie sagen, Formfehlers, wie wir sagen, Verfassungsbruchs ist nie ehrlich unternommen worden. Das soll den Abgeordneten hier, die genauso betroffen gewesen sind von dieser Falschinformation, wie auch der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Das muss festgehalten werden! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Vielleicht gibt es ja auch einen Grund dafür, dass in der Sache selbst nicht weiter aufgeklärt wird. Bleiben wir kurz bei YLine. Sie haben ja im Unterschied zum Herrn Bundeskanzler immerhin eine Nachmeldung – wie Sie das nennen – fabriziert, was wieder einmal über die Öffentlichkeit geschah, worin Sie eben einen bestimmten Zustand zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgezeigt haben. Aber das hat nichts damit zu tun, was damals war. Wenn Sie hier jetzt erklären wollen, dass Sie sich betreffend YLine eigentlich selbst ein schlechtes Finanzzeugnis ausstellen, so hält sich mein Bedauern in Grenzen. Sie sind nämlich einer der weniger als 1 Prozent glücklichen Aktieninhaber von YLine, die immerhin noch einen erkennbaren, ja gar nicht so geringen Gewinn schlagen konnten. Von der weiteren Kursentwicklung haben Sie nicht gesprochen; die meisten, ja eine große Anzahl dieser Aktieninhaber sind in den Keller gefahren, bis die Aktie plötzlich nur mehr 1 € wert war.
Jetzt ist es natürlich von Interesse, wieso gerade Sie als Finanzminister ein paar Tage, bevor dieser Abschwung in Gang gekommen ist, noch mit Gewinn abgestoßen haben. Das ist die Frage und sonst gar nichts! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Zum Thema FirstInEx. Es ist vielleicht nicht der größte Vergabeauftrag, die Homepage des Finanzministeriums, wohlgemerkt, dieser Firma zu überantworten, aber dabei wird es wirklich heikel, denn da geht es genau um jene Punkte, auf die das Unvereinbarkeitsgesetz – und zwar sinnvollerweise – abzielt. Es geht genau um diese Punkte. Möglicherweise sind die New Economy, der Verein und die zugehörige Homepage eine Privatsache – obwohl Sie doch deshalb steuerbefreit worden sind, weil das angeblich zum öffentlichen Amt gehört. Sei’s drum, mit den Widersprüchen werden wir uns später wieder beschäftigen. Aber ein Auftrag des Finanzministeriums ist ein Auftrag des Finanzministeriums – und Sie sind mittelbar an dieser Firma beteiligt gewesen! Das können Sie nicht wegwischen.
Wenn Sie jetzt sagen, das sei der Bestbieter gewesen, dann halte ich Ihnen entgegen, dass Ihnen der Rechnungshof in vielen Bereichen nachgewiesen hat, dass Sie nicht